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Münster (upm/anb).
Dr. Markus Seidel<address>© Foto: ZfW - Sebastian Stachorra</address>
Dr. Markus Seidel
© Foto: ZfW - Sebastian Stachorra

„Die Debatten über Beschränkungen sind alt“

Markus Seidel über die Freiheit von Forschung und Lehre

Eine besondere Form der Freiheit ist die Wissenschaftsfreiheit, die in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. In Satz 1 heißt es: „Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Dr. Markus Seidel, Mitarbeiter im Zentrum für Wissenschaftstheorie an der Universität Münster, erläutert im Gespräch mit André Bednarz diese spezielle Freiheit, die für Universitäten von großer Bedeutung ist.

 

Wissenschaftsfreiheit ist die Freiheit der Wissenschaft. Das klingt selbsterklärend und nachvollziehbar. Oder haben Sie eine andere Definition des Begriffs?

Nein. Dies liegt in erster Linie daran, dass es keinesfalls einfach ist, Definitionen von Wissenschaft und von Freiheit zu geben. Man kann aber versuchen, den Begriff der Wissenschaftsfreiheit mit Gehalt zu füllen, wenn man einige Unterscheidungen trifft. Zum einen sollte man bei Wissenschaft zwischen Lehre und Forschung unterscheiden. Nicht, weil ich beide Bereiche für klar trennbar halte, sondern weil die Begründungen und Begrenzungen von Lehr- und Forschungsfreiheit sich voneinander unterscheiden können.

Das klingt etwas künstlich ...

Keineswegs. Lehrfreiheit ist womöglich eine besondere Ausprägung der Meinungsfreiheit; bei der Forschungsfreiheit ist das nicht der Fall. Zum anderen bietet es sich an, zwischen der Freiheit der Mittel und der der Ziele zu unterscheiden. In den Debatten um Wissenschaftsfreiheit wird darüber diskutiert, ob und welche Ziele sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler frei setzen sollen, und welche Mittel zur Umsetzung dieser Ziele der freien Wahl der Wissenschaftler unterliegen. Letztlich betrifft diese Unterscheidung wichtige Fragen des Verhältnisses von Wissenschaft und Gesellschaft: Sollen Forscher ihre Ziele nicht nur nach wissenschaftlicher, sondern auch nach gesellschaftlicher Relevanz ausrichten? Welche Mittel sind nicht nur aus methodischen, sondern auch zum Beispiel aus moralischen Gründen angemessen? Anhand derartiger Unterscheidungen kann man sich dem Begriff Wissenschaftsfreiheit besser nähern, ohne eine Definition geben zu können.

Der Kampf um die Wissenschaftsfreiheit reicht viele Jahrhunderte zurück – in eine Zeit, in der Kirchen und Adelige einen großen Einfluss auf das Denken hatten. Wie wichtig ist die Verteidigung der Wissenschaftsfreiheit in einer liberalen Demokratie?

Zum einen wird Wissenschaftsfreiheit erkenntnistheoretisch damit begründet, dass eine freie Wissenschaft die besten Chancen hat, gesichertes Wissen zu erlangen. Zum anderen, und das macht Ihre Frage deutlich, gibt es politische Gründe für Wissenschaftsfreiheit. Denn viele politische Entscheidungen setzen Faktenwissen voraus. Was beispielsweise angemessene politische Reaktionen auf den Klimawandel sind, hängt vor allem davon ab, was dessen Ursachen sind. Und die Glaubwürdigkeit der Klimaforscherinnen und -forscher, die sich über menschliche Ursachen des Klimawandels prinzipiell einig sind, würde stark beschädigt werden, sollte sich herausstellen, dass sie nicht frei von politischer Einflussnahme sind. Der offene politische Diskurs um adäquate Lösungen, so der grundlegende Gedanke, setzt voraus, dass die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich informiert sind. Nur eine von politischer und ökonomischer Einflussnahme freie Wissenschaft kann diese Informationen liefern. Wie aktuell dieser Gedanke ist, wird allein daran deutlich, wenn man an das Stichwort ‚Fake News‘ erinnert.

Wie ist es um die nationale wie internationale Wissenschaftsfreiheit bestellt?

Das kann man nicht pauschal beantworten. In den vergangenen Jahren haben einige eine ‚Cancel Culture‘ an Universitäten ausgemacht, die aufgrund von falsch verstandener Rücksichtnahme – Stichwort ‚Wokeness‘ – die Wissenschaftsfreiheit in gefährlicher Weise beschränke. Letztlich ist es eine empirische Frage, ob ein allgemeiner Trend zu beobachten ist oder ob es sich, wenn überhaupt, um Einzelfälle handelt. Da bisher aber nur eine anekdotische Evidenz vorliegt, sollte man weder allgemeine Schlüsse ziehen noch die Befürchtung einfach abtun. Eins lässt sich aber sagen: Die Debatten, ob Beschränkungen der Wissenschaftsfreiheit bestehen beziehungsweise legitim sind, sind so alt wie der Begriff selbst. Dabei ist es nicht hilfreich, die Wissenschaftsfreiheit als heiliges Gut, das keinen Einschränkungen unterliegen darf, zu behandeln. Es kann keine absolute Wissenschaftsfreiheit geben. Vielmehr müssen wir uns im Zuge der Diskussion eines jeden konkreten Falls darüber vergewissern, was wir unter Wissenschaftsfreiheit verstehen, welche Einschränkungen legitim sind und welche nicht.

 

Dieses Interview stammt aus der Unizeitung wissen|leben Nr. 1, 31. Januar 2024.

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