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Münster (upm).
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Eine bedrohte Schlüsselkategorie

Drei Wissenschaftler schildern, was Freiheit für sie und ihre Forschung bedeutet

Freiheit: eine Zumutung, eine notwendige Bedingung zum Forschen, eine Gefahr in bedrohten Demokratien? Drei Wissenschaftler schildern ihre fachliche Perspektive auf die Freiheit. Dazu zählen sowohl methodische Überlegungen als auch Forschungen, in deren Mittelpunkt sie als historischer und ästhetischer Gegenstand steht.

Prof. Dr. Mouhanad Khorchide<address>© Uni MS - Peter Grewer</address>
Prof. Dr. Mouhanad Khorchide
© Uni MS - Peter Grewer
Gerade wenn es um Religion geht, meinen vor allem Vertreter religiöser Institutionen, dass die Antworten auf religionsbezogene Fragen längst feststehen. Es gehe um Wahrheiten, an denen nicht zu rütteln sei. Diese Haltung ist eine große Herausforderung gerade für die akademische Islamforschung, die sich nicht lediglich als deskriptive und analytische, sondern zugleich als normative Forschung versteht, die zeitgemäße Antworten auf aktuelle Fragen entwickelt. Diese Antworten können und dürfen von traditionellen abweichen – man denke zum Beispiel an die Gleichberechtigung der Geschlechter, Akzeptanz von Homosexualität. Die islamische Theologie muss daher als akademisches Fach ergebnisoffen forschen. Dies setzt allerdings die entsprechende Wissenschaftsfreiheit voraus, ohne dass ein Forscher davor Angst hat, seine Lehrerlaubnis zu verlieren. Denn anders als in anderen Fächern benötigen Professorinnen und Professoren der Theologie die Lehrerlaubnis seitens der jeweiligen Kirche beziehungsweise Moscheegemeinde. Dieser Umstand kann durchaus die Freiheit der Forscher einschränken, vor allem durch Selbstzensur, um Konflikten aus dem Weg zu gehen.

Als Vertreter einer islamischen Freiheitstheologie spielt Freiheit darüber hinaus in meiner Arbeit eine zentrale inhaltliche Rolle. Dabei geht es um die Beschreibung der Gott-Mensch-Beziehung als Freiheitsbeziehung und nicht, wie so oft im islamischen Kontext vertreten wird, als Unterwerfungsbeziehung. Religion ist demnach ein Medium der geistigen sowie politischen Befreiung. Freiheit wird somit zur Schlüsselkategorie der islamischen Theologie.

Prof. Dr. Mouhanad Khorchide leitet das Zentrum für Islamische Theologie.

 

Prof. Dr. Michael Custodis<address>© Uni MS - Martin Zaune</address>
Prof. Dr. Michael Custodis
© Uni MS - Martin Zaune
Als historischer und ästhetischer Gegenstand ist Freiheit in meiner Forschung und Lehre von wesentlicher Bedeutung. Dies betrifft beispielsweise Musikavantgarden, die für das Recht von Kunst auf Kritik und Entfaltung eintreten, ebenso wie Pop, der als Massenphänomen auch zur politischen Mobilisierung und Ideologisierung dienen kann. Der Wert von Freiheit im Angesicht ihres Verlustes wird mir immer wieder deutlich bei meinem Forschungsschwerpunkt zu Musik in Diktaturen: Hier klaffen ihre Verwendungen als Propaganda, als Waffe des Widerstands oder als Trost für Gefangene in Konzentrationslagern denkbar extrem auseinander.

In einer für mich ungeahnten Brisanz allerdings erlebe ich die Konsequenzen bedrohter Demokratien und ideologisch verzerrter Fakten derzeit als Leiter eines internationalen Forschungsprojekts gemeinsam mit 45 Kolleginnen und Kollegen in 22 europäischen Ländern: Mit dem Ausbruch des russischen Angriffskriegs in der Ukraine gewann unser Thema – die Rezeption von Beethoven und seiner Musik in NS-okkupierten europäischen Ländern – eine beklemmende Aktualität, bei der sogar die Bedrohung der körperlichen und wissenschaftlichen Freiheit einzelner Teammitglieder plötzlich beängstigende Realität ist. Seither stelle ich mir die Frage nach meiner eigenen Verantwortung als Wissenschaftler neu, da in den extremistisch attackierten Demokratien unserer Zeit Freiheit keine Selbstverständlichkeit ist.

Prof. Dr. Michael Custodis ist Professor für Musik der Gegenwart und systematische Musikwissenschaft.

 

Prof. Dr. Fabian Wittreck<address>© Uni MS - Brigitte Heeke</address>
Prof. Dr. Fabian Wittreck
© Uni MS - Brigitte Heeke
Freiheit stellt für einen Rechtswissenschaftler zunächst eine Zumutung dar. Denn unsere Rechtsordnung ist darauf aufgebaut, dass die Einzelnen alles denken, glauben, sagen und tun können, was Anderen nicht schadet oder aus rational nachvollziehbaren Gründen verboten ist. Der Staat muss gute Argumente für sein Handeln haben – die Bürger dürfen sich auf ein simples „Ich will“ beschränken. Nach unserer Rechtsordnung muss ich erstens den Freiheitsgebrauch meiner Mitmenschen aushalten – ihr Aussehen, ihren Glauben, ihre Identität oder ihre Meinung. Zweitens folgt aus der Meinungs-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit, dass andere meinen Freiheitsgebrauch bewerten und abscheulich, hinterwäldlerisch oder verfassungswidrig finden und das auch äußern dürfen. Aber sie dürfen meinen Freiheitsgebrauch nicht verhindern, indem sie mich bedrohen oder beleidigen, Demonstrationen „sprengen“, Gottesdienste stören oder Reden niederbrüllen. Die Rechtswissenschaften sind keine wertfreie Vermittlung einer beliebigen Machttechnik, sondern berufen, für die freiheitliche Ordnung zu werben. Damit geht die Verantwortung einher, gegen Denkverbote, Diskursverweigerung und Sprachregelungen die Stimme zu erheben.

Wenn „Herrenmenschen“ darüber nachdenken, ihr völkisches Gedankengut über unsere freiheitliche Verfassung zu stellen, wird die Verantwortung eines Staatsrechtslehrers beziehungsweise eines Vertreters der Wissenschaft vom Verfassungsrecht zur Pflicht, die freiheitliche Ordnung zu verteidigen und den eigenen Sachverstand für das rechtliche Vorgehen gegen Verfassungsfeinde zur Verfügung zu stellen.

Prof. Dr. Fabian Wittreck ist Leiter des Instituts für Öffentliches Recht und Politik.

 

Dieser Artikel stammt aus der Unizeitung wissen|leben Nr. 1, 31. Januar 2024.

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