Drei Wissenschaftler schildern, was Freiheit für sie und ihre Forschung bedeutet
Freiheit: eine Zumutung, eine notwendige Bedingung zum Forschen, eine Gefahr in bedrohten Demokratien? Drei Wissenschaftler schildern ihre fachliche Perspektive auf die Freiheit. Dazu zählen sowohl methodische Überlegungen als auch Forschungen, in deren Mittelpunkt sie als historischer und ästhetischer Gegenstand steht.
Als Vertreter einer islamischen Freiheitstheologie spielt Freiheit darüber hinaus in meiner Arbeit eine zentrale inhaltliche Rolle. Dabei geht es um die Beschreibung der Gott-Mensch-Beziehung als Freiheitsbeziehung und nicht, wie so oft im islamischen Kontext vertreten wird, als Unterwerfungsbeziehung. Religion ist demnach ein Medium der geistigen sowie politischen Befreiung. Freiheit wird somit zur Schlüsselkategorie der islamischen Theologie.
Prof. Dr. Mouhanad Khorchide leitet das Zentrum für Islamische Theologie.
In einer für mich ungeahnten Brisanz allerdings erlebe ich die Konsequenzen bedrohter Demokratien und ideologisch verzerrter Fakten derzeit als Leiter eines internationalen Forschungsprojekts gemeinsam mit 45 Kolleginnen und Kollegen in 22 europäischen Ländern: Mit dem Ausbruch des russischen Angriffskriegs in der Ukraine gewann unser Thema – die Rezeption von Beethoven und seiner Musik in NS-okkupierten europäischen Ländern – eine beklemmende Aktualität, bei der sogar die Bedrohung der körperlichen und wissenschaftlichen Freiheit einzelner Teammitglieder plötzlich beängstigende Realität ist. Seither stelle ich mir die Frage nach meiner eigenen Verantwortung als Wissenschaftler neu, da in den extremistisch attackierten Demokratien unserer Zeit Freiheit keine Selbstverständlichkeit ist.
Prof. Dr. Michael Custodis ist Professor für Musik der Gegenwart und systematische Musikwissenschaft.
Wenn „Herrenmenschen“ darüber nachdenken, ihr völkisches Gedankengut über unsere freiheitliche Verfassung zu stellen, wird die Verantwortung eines Staatsrechtslehrers beziehungsweise eines Vertreters der Wissenschaft vom Verfassungsrecht zur Pflicht, die freiheitliche Ordnung zu verteidigen und den eigenen Sachverstand für das rechtliche Vorgehen gegen Verfassungsfeinde zur Verfügung zu stellen.
Prof. Dr. Fabian Wittreck ist Leiter des Instituts für Öffentliches Recht und Politik.
Dieser Artikel stammt aus der Unizeitung wissen|leben Nr. 1, 31. Januar 2024.