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Münster (upm).
Feierliche Immatrikulation durch Rektor Prof. Dr. Hellmuth Becher im Herbst 1955.<address>© Universitätsarchiv Münster, Bestand 68 Nr. 1936</address>
Feierliche Immatrikulation durch Rektor Prof. Dr. Hellmuth Becher im Herbst 1955.
© Universitätsarchiv Münster, Bestand 68 Nr. 1936

Damals an der Universität: Feierliche Immatrikulation

Ein Blick in die Vergangenheit der Universität Münster – Serie der Unizeitung wissen|leben

Wer sich heute an einer Universität immatrikuliert, kann dies im Normalfall online erledigen. Die Immatrikulationsbescheinigung wird dann per E-Mail versendet. In vordigitalen Zeiten ging man selbstverständlich persönlich ins Universitätssekretariat, wobei bei der Einschreibung bis weit ins 20. Jahrhundert der Rektor zugegen war.

Die Satzung der Universität Münster von 1902 legte fest, dass die „Aushändigung der Immatrikulationsurkunde gegen die Angelobung in die Hand des Rektors, Gehorsam den Universitätsgesetzen und Anordnungen der akademischen Obrigkeit beweisen zu wollen“ (§ 50) erfolgte. Diese Regelung hatte es zuvor schon für die Akademie Münster gegeben. Dabei war „in die Hand des Rektors“ wörtlich zu nehmen: Bis zum Erlass der Universitätsverfassung von 1960 nahm der Rektor das Gelöbnis der neuen Studierenden per Handschlag entgegen. Auch der Gehorsam gegenüber den Universitätsgesetzen war ernst gemeint. Der Schriftzug „Gehorche keinem“, der heute an der Universitäts- und Landesbibliothek prangt, wäre damals undenkbar gewesen.

Autorin: Sabine Happ

Dieser Artikel stammt aus der Unizeitung wissen|leben Nr. 6, 4. Oktober 2023.

 

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