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Münster (upm/kk).
Das Team der Aufarbeitungsstudie (v.l.n.r.): Prof. Dr. Klaus Große Kracht, Dr. Bernhard Frings, Dr. Natalie Powroznik, Prof. Dr. Thomas Großbölting, Dr. David Rüschenschmidt<address>© WWU - Peter Leßmann</address>
Das Team der Aufarbeitungsstudie (v.l.n.r.): Prof. Dr. Klaus Große Kracht, Dr. Bernhard Frings, Dr. Natalie Powroznik, Prof. Dr. Thomas Großbölting, Dr. David Rüschenschmidt
© WWU - Peter Leßmann

Sexueller Missbrauch im Bistum Münster: Historiker stellen Studienergebnisse vor

Öffentliche Veranstaltung am 13. Juni in der Schloss-Aula

Seit Oktober 2019 arbeitet ein fünfköpfiges Wissenschaftsteam um die Historiker Prof. Dr. Thomas Großbölting (inzwischen an der Universität Hamburg/Forschungsstelle für Zeitgeschichte) und Prof. Dr. Klaus Große Kracht an der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster die Missbrauchsfälle der katholischen Kirche im Bistum Münster zwischen 1945 und 2020 auf. Das Projektende naht: Am 13. Juni präsentieren die Wissenschaftler ihre Studienergebnisse der Öffentlichkeit.

Die Veranstaltung findet am Montag, 13. Juni, ab 17.30 Uhr, in der Aula des Schlosses (Schlossplatz 2, Münster) statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Es besteht alternativ die Möglichkeit, über die Videoplattform Zoom an einem sogenannten Webinar digital an der Veranstaltung teilzunehmen. Link und Einwahldaten: https://go.wwu.de/aubim (Kenncode: 306835). Im Anschluss an die Präsentation besteht die Möglichkeit, den Wissenschaftlern Fragen zu stellen und die Ergebnisse zu kommentieren.

Die Studie steht ab dem 13. Juni (Nachmittag) als pdf-Download auf der Homepage der WWU Münster frei zur Verfügung. Das Buch kann im Anschluss der Veranstaltung im Schloss sowie im Buchhandel käuflich erworben werden.

Zur Studie

Das Projekt, das die Jahre 1945 bis 2020 umfasst, begann am 1. Oktober 2019. Die Initiative für die auf zweieinhalb Jahre angelegte Studie ging vom Bistum Münster aus, das dafür rund 1,3 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Ein achtköpfiger Beirat begleitet die Forschung und berät bei der Beachtung wissenschaftlicher und juristischer Standards. Auch drei Betroffene, darunter der Initiator einer Selbsthilfegruppe, sind vertreten.

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