Mitglieder/Kontakt

Amtszeit: 01.10.2024 - 30.09.2026 (Studierende 01.10.2024 - 30.09.2026)

Vorsitzender: Prof. Dr. Hinnerk Wißmann

Stellvertretende Vorsitzende:
1. Stellvertreter: Ludger Hiepel
2. Stellvertreterin: Wiebke Grunthal

 

 

Mitglieder

Hochschullehrer*innen

Prof. Dr. Marion Bönnighausen
Prof. Dr. Tobias Brandt
Prof. Dr. Heike Bungert (Gruppensprecherin)
Prof. Dr. Alfons Fürst
Prof. Dr. Harald Hiesinger
Prof. Dr. Michael Klasen
Prof. Dr. Johannes Roth
Prof. Dr. Michael Schäfers
Prof. Dr. Petra Scheutzel
Prof. Dr. Christine Thomas
Prof. Dr. Elisabeth Timm
Prof. Dr. Hinnerk Wißmann

Akademische Mitarbeiter_innen:

Dr. Eva Baumkamp (Gruppensprecherin)
Ludger Hiepel
Prof. Dr. Philipp Lenz
Dr. Svenja Knopf

Studierende:

Wiebke Grunthal
Ronja Reese
Katarina Schütte
Hannah Wirtz (Gruppensprecherin)
 

Mitarbeiter_innen in Technik und Verwaltung:

Christina Maria Davina
Astrid Heitmann (Gruppensprecherin)
Lisa Mohr

 

Kontakt zum Senat

Für Anfragen an den Senat und Anregungen für die Senatsarbeit stehen seine Mitglieder als die Vertreter*innen der Gruppen sowie die Gruppensprecher zur Verfügung.

Bei Interesse an einer Mitarbeit in einer Kommission/in einem Ausschuss, auch Rektoratskommissionen, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Gruppensprecherin/den entsprechenden Gruppensprecher. Die Wahlen zu den Kommissionen und Ausschüssen finden in der Regel in der letzten Senatssitzung vor dem Ende der Amtsperiode oder in der ersten Sitzung des Senats zu Beginn der neuen Amtsperiode der Ausschüsse/Kommissionen statt. Sie finden die einzelnen Amtsperioden der Kommissionen/Ausschüsse auf den Seiten der entsprechenden Kommission/des entsprechenden Ausschusses und die Termine der Senatssitzungen auf den Seiten des Senats.

Bitte senden Sie E-Mails, Anfragen oder Anträge,  die Senatsangelegenheiten betreffen,  an die Abteilung Gremienbetreuung, Akademische Angelegenheiten, Wahlamt (Abt. 1.1):

Koordination/Ansprechpartnerin in der Verwaltung

Lena Mörtenkötter, Abt. 1.1
Tel: 83-21431
Schlossplatz 2, 48149 Münster

Senatsmitschriften

Hier finden Sie Mitschriften des öffentlichen Teils der Senatssitzungen.
Zu den Mitschriften

Sitzungstermine /  Redaktionsplan zur Einreichung von Sitzungsunterlagen

§ 20  Geschäftsordnung des Senats:

Die Sitzungen des Senats sind - vorbehaltlich § 21 - nach Maßgabe der verfügbaren Plätze öffentlich.

Mittwoch, 09.10.2024, 14:00 Uhr, Senatssaal
Mittwoch, 11.12.2024, 14:00 Uhr, Senatssaal
Mittwoch, 29.01.2025, 14:00 Uhr, Senatssaal

Mittwoch, 09.04.2025, 14:00 Uhr, Senatssaal
Mittwoch, 04.06.2025, 14:00 Uhr, Senatssaal
Mittwoch, 16.07.2025, 14:00 Uhr, Senatssaal

Mittwoch, 15.10.2025, 14:00 Uhr, Senatssaal
Mittwoch, 10.12.2025, 14:00 Uhr, Senatssaal
Mittwoch, 28.01.2026, 14:00 Uhr, Senatssaal


 

 

 

 

 

Kommissionen und Ausschüsse

Der Senat kann im Rahmen seiner Zuständigkeiten Kommissionen und Ausschüsse mit inhaltlich und zeitlich begrenzten Aufgaben bilden. Die Zusammensetzung von Kommissionen und Ausschüssen soll der des Senats entsprechen. Abweichende Regelungen über die Zusammensetzung kann der Senat mit Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder aller Gruppen treffen.
Die Besetzung der Kommissionen und Ausschüsse erfolgt auf Vorschlag der Gruppen des Senats.

Allgemeine Informationen

Aufgaben

Die Aufgaben des Senats sind durch das Hochschulgesetz und die Verfassung der Universität Münster geregelt. Gemäß § 22 Abs. 1 des Hochschulgesetzes (HG) ist der Senat für folgende Angelegenheiten zuständig:

  1. Die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats;
  2. Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats;
  3. Erlass und Änderung der Verfassung (Grundordnung), von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, soweit das HG nichts anderes bestimmt;
  4. Billigung von Planungsgrundsätzen im Sinne von § 16 Absatz 1a Satz 1 HG;
  5. Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und der Zielvereinbarung, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten und der Medizinischen Einrichtungen
  6. Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gessamte Hochschule oder zentralen Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Der öffentliche Teil der Sitzungen des Senats ist für die Mitglieder und Angehörigen der Universität sowie für Presse und Rundfunk nach Maßgabe der verfügbaren Plätze öffentlich.

Zusammensetzung

Dem Senat gehören insgesamt 23 stimmberechtigte Mitglieder an (Art. 8 der Verfassung der Universität). Davon gehören

  1. zwölf Vertreter*innen zur Gruppe der Hochschullehrer*innen,
  2. vier Vertreter*innen zur Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen,
  3. vier Vertreter*innen zur Gruppe der Studierenden und
  4. drei Vertreter*innen zur Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung.

Als nicht stimmberechtigte Mitglieder nehmen an den Sitzungen des Senats teil:

  • die Mitglieder des Rektorates
  • die Dekane der Fachbereiche
  • die Gleichstellungsbeauftragte
  • die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
  • die Vorsitzenden der Personalräte der wissenschaftlichen und der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter
  • die/der Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses
  • die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • SHK-Vertretung - Vertretung für die Belange studentischer Hilfskräfte an der Universität Münster.

Wahlperiode

Hochschullehrer*innen/akademische Mitarbeiter*innen sowie die Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung (2 Jahre): 01.10.2024 – 30.09.2026
Studierende (1 Jahr): 01.10.2024 – 30.09.2026

Kommissionen und Ausschüsse

Der Senat kann im Rahmen seiner Zuständigkeiten Kommissionen und Ausschüsse mit inhaltlich und zeitlich begrenzten Aufgaben bilden. Die Zusammensetzung von Kommissionen und Ausschüssen soll der des Senats entsprechen. Abweichende Regelungen über die Zusammensetzung kann der Senat mit Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder aller Gruppen treffen.
Eine Übersicht über die zurzeit existierenden Kommissionen und Ausschüsse finden Sie im Reiter "Kommissionen und Ausschüsse".
Die Besetzung der Kommissionen und Ausschüsse erfolgt auf Vorschlag der Gruppen des Senats.

Sofern Sie Interesse an einer Mitarbeit in Kommissionen und Ausschüsse haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Gruppensprecher im Senat.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG)
Verfassung der Universität Münster
Geschäftsordnung des Senats