Wahlen

Studentische Wahlen zum StuPa, zu den FSV, zur ASV, zum ASV-Vorstand

vom 08.-12.06.2026 an der Urne

Infos unter https://www.asta.ms/wahlen

 

Universitäre Wahlen zum Senat und zu den FBRäten

vom 08.-15.06.2026 Online-Wahlen

direkter Zugang zur Wahl unten auf dieser Seite

                                    

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© krimphoe

Online-Wahlen zum Senat und zu den Fachbereichsräten 2026

Kontrolle des Verzeichnisses der Wahlberechtigten

Die Kontrolle der Wahlberechtigung obliegt den Mitgliedern der Universität Münster selbst.

In der Zeit vom 21.04. – 04.05.2026 können Sie Ihre Wahlberechtigung prüfen, d.h. ob und wenn ja für welche Fachbereiche bzw. welche Wahlkreise eines Fachbereichs und des Senats Sie laut dem Verzeichnis der Wahlberechtigten wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt ist nur, wer in den Wählerlisten geführt wird. Die elektronische Wahlbenachrichtigung wird aufgrund der in der Wählerliste enthaltenen Daten versendet. Aus diesen Gründen ist die Kontrolle der Wahlberechtigung durch Sie selbst wichtig für Ihre Teilnahme an den Wahlen.

Sie können Ihre Wahlberechtigung digital prüfen.

Melden Sie sich hierzu mit Ihrer Uni-Kennung und dem entsprechenden Passwort an und überprüfen Sie die Fachbereiche/Wahlkreise, für die Sie als wahlberechtigt im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Legenden zu den Wahlkreisen finden Sie unten auf dieser Seite.

Den Zugang zur digitalen Wahlverzeichnisüberprüfung finden Sie auf dieser Seite:

https://sso.uni-muenster.de/IT/wahlen/kabine/wahlverzeichnis_2026

Außerdem können Sie Ihre Wahlberechtigung im oben genannten Zeitraum in Ihrem Dekanat oder im Wahlamt der Universität anhand der dort geführten Wählerlisten persönlich, telefonisch oder per E-Mail kontrollieren. Überprüfen Sie dabei bitte die Angaben, die in der Wählerliste geführt werden, insbes. Ihre Uni-Kennung sowie den Fachbereich/die Wahlkreise.

Möchten Sie Änderungen bezüglich Ihrer Eintragung in das Verzeichnis der Wahlberechtigten geltend machen, wenden Sie sich bis zum 04.05.2026 (Ausschlussfrist!) an das Wahlamt der Universität Münster unter wahlamt@uni-muenster.de oder Tel.: 0251/83-22107. Ab dem 05.05.2026 kann das Verzeichnis der Wahlberechtigten 2026 nicht mehr geändert werden. Ist die Berechtigung nach Fristablauf fehlerhaft eingetragen, kann die Unrichtigkeit des Verzeichnisses der Wahlberechtigung nicht mehr geltend gemacht bzw. geändert werden, auch nicht im Wege der Wahlanfechtung.

Sind Ihnen Ihre Kennung oder Ihr Passwort nicht bekannt, gehen Sie auf die Seite:

https://www.uni-muenster.de/IT/services/nutzerverwaltung/passwortvergessen.html

Haben Sie sonstige Fragen zur Kennung und zum Passwort wenden Sie sich bitte

an die Hotline der CIT:

https://www.uni-muenster.de/IT/ansprechpartner/index.html#id1

Sicherheitshinweis an alle Wahlberechtigten:

Es ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den zur Durchführung der Wahl erforderlichen Authentifizierungsdaten (eigene Uni-Kennung und das dazugehörige Passwort) geboten. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen wahlberechtigten Person, die Authentifizierungsdaten vor Zugriff Dritter zu schützen, damit die elektronische Stimmabgabe nur berechtigt erfolgen kann. Die Daten sollten daher insbesondere nicht an andere (wahlberechtigte) Personen weitergegeben werden.

Allgemeine Hinweise zu den Wahlen im Sommersemester 2026

Im Sommersemester 2026 werden die Mitglieder des Senats und der Fachbereichsräte (FBR) in allen vier Gruppen (Hochschullehrer*innen, akademische Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung, Studierende) neu gewählt. Diese Wahlen erfolgen elektronisch (internetbasierte Onlinewahl) und werden durch das universitäre Wahlamt der Universität Münster durchgeführt. Hierfür finden Sie Informationen auf dieser Seite.

Die Wahlen der Studierenden zum Studierendenparlament (StuPa), zu den Fachschaftsvertretungen (FSV), zur Ausländischen Studierendenvertretung (ASV) und zum ASV-Vorstand erfolgen an der Urne und werden durch das studentische Wahlamt des AStA durchgeführt. Hierfür finden Sie Informationen auf den Seiten des AStA https://www.asta.ms/ bzw. https://www.asta.ms/wahlen des Studentischen Wahlausschusses (SWA) des StuPa https://stupa.ms/ausschuesse

Die Wahl der Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte (SHK Vertretung) erfolgt seit 2022 nicht mehr als Urwahl, sondern jeweils im Sommersemester durch den Senat (Art. 12 Verfassung).

Erreichbarkeit des Wahlamts

Bei allen Anfragen in Wahlangelegenheiten, insbes. beim Einreichen von Unterlagen, Änderungen oder Einwendungen bezüglich der Wählerlisten wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Universität, telefonisch (83-22107) oder nach Absprache persönlich jeweils in der Zeit von Mo bis Do von 9 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr sowie Fr von 9 - 12 Uhr, elektronisch (wahlamt@uni-muenster.de) oder postalisch (Wahlamt der Universität Münster, Schlossplatz 2 (Schloss, Raum 109), 48149 Münster).

Information zum Online-Wahlsystem

Das Online-Wahlsystem besteht aus drei Komponenten:
Die Universität Münster führt ein Verzeichnis aller Wahlberechtigten. Beim Öffnen der Wahlwebseite wird technisch geprüft, ob die Person wahlberechtigt ist. Auf der Seite gibt die wahlberechtigte Person die Erklärung ab, dass die Wahl persönlich - oder als Hilfsperson gemäß dem erklärten Willen der wählenden Person – ausgeführt wird (Wahlschein, Versicherung). Nur dann wird die wahlberechtigte Person in das Wahlportal unseres Dienstleisters Electric Paper weitergeleitet. Hier wird ein Pseudonym der wahlberechtigten Person übergeben und der Aufruf kryptologisch abgesichert.

Unser Dienstleister Electric Paper erhält lediglich eine pseudonymisierte Liste der Wahlberechtigten und verwaltet im zweiten System, welches Pseudonym an der Wahl teilgenommen hat. Erfolgte noch keine Teilnahme, kann nun die Stimmabgabe durchgeführt werden. Die Information, welches Pseudonym gewählt hat, wird nicht vom Dienstleister an die Universität Münster zurückgegeben.

In der Wahlurne werden die abgegebenen Stimmzettel gespeichert. Diese werden über mehrere Schritte verschlüsselt. Es existiert keine Verbindung zwischen den Pseudonymen der Wahlberechtigten und den abgegebenen Stimmzetteln. Nach Ende der Wahl wird die Wahlurne entschlüsselt und die abgegebenen Stimmzettel innerhalb der Universität Münster ausgewertet.

 

Haben Sie Fragen?

Beachten Sie bei Fragen bitte zunächst die FAQ. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Wahlberechtigung oder zu den Stimmzetteln der Wahlen zum Senat und den Fachbereichsräten haben, kontaktieren Sie bitte das Wahlamt unter wahlamt@uni-muenster.de oder Tel.: 0251/83-22107.

Haben Sie sonstige Fragen zu der Technik, der Kennung oder dem Passwort?
Studierende wenden sich bitte an it@uni-muenster.de oder Tel.: 0251/83-31600.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden sich bitte an Ihre IVV oder Ihren lokalen Administrator:
https://www.uni-muenster.de/IVV/