Welche Schulen können ausgewählt und zugeteilt werden?
Das Praxissemester wird grundsätzlich im studierten Lehramt an einer Schule und dem dazugehörigen ZfsL / Seminar in der Ausbildungsregion (Regierungsbezirk Münster) absolviert. Die Kapazitäten der beiden Lernorte Schule und ZfsL bzw. lehramtsbezogenes Seminar werden von der Bezirksregierung festgelegt und reguliert. Die Anzahl der Plätze sind für die Schulen grundsätzlich im Praxiselemente-Erlass definiert, hängen jedoch auch von den konkret verfügbaren personellen Ressourcen im jeweiligen Praxissemester-Durchgang ab. Grundsätzlich ist jede Schule einem lehramtsbezogenen Seminarstandort / ZfsL zugeordnet. Mit einer Zuteilung zu einer spezifischen Schule wird gleichzeitig das lehramtsbezogene Seminar am ZfsL verknüpft und zugewiesen.
Ob eine Schule nun für Sie grundsätzlich auswählbar ist und später auch zugeteilt werden kann, hängt von zwei Faktoren ab:
1. das zugeordnete ZfsL bzw. lehramtsbezogene Seminar für Ihr Lehramt verfügt über Kapazitäten in Ihren Studienfächern
(bezogen auf das jeweilige Praxissemester)
2. die Schule bildet in Ihrem Lehramt aus und verfügt über Kapazitäten in Ihren Studienfächern (bezogen auf das jeweilige Praxissemester)
Wenn Sie an der Schulauswahl teilnehmen, werden Ihnen in PVP zunächst einmal alle Schulen angezeigt, die zu Ihren Fächern und Ihrem Lehramt passen. Hier gibt es dann grundsätzlich auch ein Fachangebot im ZfsL. Die Schulen sind für Sie also auswählbar. Ob Ihnen dann später ein Platz an der Schule und dem zugeordneten ZfsL zugeordnet werden kann, hängt dann nun vom automatisierten Verteilalgorhitmus ab.
Grafische Veranschaulichung: Wählbarkeit von Schulen (JPG) | Online-Verteilverfahren (PVP) | Klickanleitung