Fragen und Antworten zum Praxissemester

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Auf dieser Seite finden Sie die häufigsten Fragen und zum Praxissemester an der Universität Münster inklusive der passenden Antworten.  Sollten noch Fragen offen bleiben oder Sie zusätzliche Unterstützung benötigen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an praxissemester@uni-muenster.de .

Anforderungen

  • Welche Leistungen muss ich am Lernort Hochschule erbringen?

    An der Hochschule müssen Sie drei Lehrveranstaltungen "Praxisbezogene Studien" in Ihren drei Studienfächern absolvieren. In zwei ausgewählten Lehrveranstaltungen führen Sie im Praxissemester ein Studienprojekt durch, welches Sie im Umfang von ca. 10 Seiten dokumentieren. In der verbliebenen dritten Veranstaltung erbringen Sie eine Studienleistung in Form einer theoriebasierten Reflexion schulpraktischer Erfahrungen (Umfang: ca.3 Seiten), deren Form und Inhalt die/der Lehrende der jeweiligen "Praxisbezogenen Studien" festlegt.
    Prüfungen und Anforderungen | Lernort Hochschule

  • Welche Leistungen muss ich an den Lernorten Schule und ZfsL erbringen?

    Das Gesamtstundenvolumen für die Lernorte Schule und ZfsL beträgt 390 Stunden. Während des schulpraktischen Teils sind Sie als Praxissemesterstudierende 250 Zeitstunden in Schule und ZfsL anwesend. Von dieser Zeit sollen in der Schule 50 bis 70 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten) im Unterricht mit einer verantwortlichen Lehrkraft erbracht werden ("Unterricht unter Begleitung"). Am Lernort ZfsL sind anwesenheitspflichtige Einführungs- und Begleitveranstaltungen zu besuchen. Studierende im Praxissemester besuchen Begleitformate korrespondierend zu den studierten Unterrichtsfächern (fachspezifische Begleitveranstaltungen) und zu den Bildungswissenschaften (fachübergreifende Begleitveranstaltungen. Die Angebote und Stundenumfänge in der Begleitung durch das ZfsL werden für jeden Standort unterschiedlich konkretisiert. Sie umfassen in etwa 15 bis 30 Stunden. Informationen hierzu können den Homepages der ZfsL entnommen und/oder bei den Praxissemesterbeauftragten erfragt werden. In jedem Studienfach ist mindestens ein Unterrichtsvorhaben im Umfang von 5 bis 15 Unterrichtsstunden durchzuführen. Die Zeit an den Lernorten Schule und ZfsL wird mit einem Bilanz- und Perspektivgespräch abgeschlossen, welches nicht bewertet wird.
    Prüfungen und Anforderungen | Lernort ZfsL |Lernort Schule | Ansprechpersonen zum Praxissemester nach ZfsL-Standorten (PDF)

  • Muss ich im Lehramt Grundschule das Praxissemester in allen drei Lernbereichen durchführen?

    Für das Lehramt Grundschule wurde festgelegt, dass die Begleitung im Praxissemester und die Durchführung der Studien- oder Prüfungsleistungen fokusmäßig in zwei ausgewählten Lernbereichen erfolgen soll. Studierende des Lehramts an Grundschulen wählen neben der Veranstaltung „Praxisbezogene Studien“ in Bildungswissenschaften zwei ihrer drei studierten Unterrichtsfächer/Lernbereiche für das Praxissemester aus. Passend dazu müssen Sie dann entsprechende "Praxisbezogene Studien" in den zwei ausgewählten Lernbereichen/Fächern wählen. Im Praxissemester in der Schule können Sie natürlich alle Lernbereiche kennenlernen und erproben. Online-Verteilverfahren (PVP) | Lehrveranstaltungsorganisation | Hinweise zu Aufbau + Belegung der PBS in Bildungswissenschaften 

Lehrveranstaltungen

  • Wie melde ich mich zu den Lehrveranstaltungen "Praxisbezogene Studien" an?

    "Praxisbezogene Studien" müssen Sie in drei Studienfächern belegen. Studierende des Lehramts an Grundschulen wählen neben der Veranstaltung „Praxisbezogene Studien“ in Bildungswissenschaften zwei ihrer drei studierten Unterrichtsfächer/Lernbereiche für das Praxissemester aus. "Praxisbezogene Studien" sind in LSF in einem eigenen Bereich zum Praxissemester gelistet und dürfen von Studierenden belegt werden, die eine verbindliche Durchgangs-Zuweisung zum jeweils folgenden Praxissemester nachweisen können. Für die Anmeldung zu den "Praxisbezogenen Studien" (Vorbereitung) im Vorsemester zum Praxissemester gibt es eine eigene Belegfrist. In dieser müssen sich Studierende, die ihr Praxissemester im Folgesemester durchführen, für die "Praxisbezogene Studien" mit dem Zusatz "(Vorbereitung)" im Titel anmelden. Im Anschluss findet dann in den Fächern ggf. eine Verteilung der Seminarplätze statt. Bitte informieren Sie sich in Ihrem Fach, ob es ein Verteilverfahren gibt.
    Belegfrist | Lehrveranstaltungsorganisation | Aufbau und Belegung der PBS in Bildungswissenschaften

  • Ich habe die Belegungsfrist für die "Praxisbezogenen Studien" verpasst? Was nun?

    Grundsätzlich gilt: Die Belegung und Platzvergabe der Plätze in den "Praxisbezogenen Studien" (PBS) liegt in den Händen der jeweiligen Lehramtsfächer. Das ZfL stellt den organisatorischen Rahmen. Die Belegfrist für die "Praxisbezogenen Studien" dient im Rahmen der Lehrveranstaltungsorganisation der Belegung der "Praxisbezogene Studien" und in einigen Fächern auch der Vergabe von Plätzen in den Lehrveranstaltungen. Die Belegung der PBS durch Studierende in HISLSF ist also für die Planung der Fächer formal wichtig und notwendig. Wenn Sie diese Belegung versäumen, müssen Sie selbst dafür Sorge tragen, dass Sie dennoch einen Platz in einer Lehrveranstaltung erhalten. Sie sollten dann umgehend Kontakt zu den Modulbeauftragten für das Praxissemester im jeweiligen Fach aufnehmen. Diese entscheiden dann, welcher Lehrveranstaltung Sie ggf. nachträglich zugewiesen werden können. In den Bildungwissenschaften werden Plätze in den PBS zentral verteilt. Die Ansprechperson hierzu ist Herr Christian Sagert (Erziehungswissenschaft).
    Lehrveranstaltungsorganisation | Modulbeauftragte | Aufbau und Belegung der PBS in Bildungswissenschaften

  • Was ist ein Studientag?

    Die Terminierung von Präsenzzeiten von Veranstaltungen der Hochschule und ZfsL für die Begleitung im schulpraktischen Teil außerhalb der Schule wurde durch sogenannte Studientage geregelt. An den i. d. R. wöchentlichen Studientagen finden die Lehrveranstaltungen "Praxisbezogene Studien" sowie die Begleitformate der ZfsL statt.  Es wurde vereinbart, dass der Studientag i. d. R. freitags ist. An diesem Tag nehmen Sie als Studierende entweder an der Hochschule oder am ZfsL Begleitformate wahr. Je nach Planungszeitraum eines konkreten Durchgangs können auch in den Schulferien (Oster- bzw. Herbstferien) „Praxisbezogene Studien“ stattfinden, jedoch keine Begleitveranstaltungen der ZfsL. Die Weihnachtsferien bleiben i.d.R. veranstaltungsfrei.

    Modell des Studientags
    © ZfL/Wiebke Jünger

    Der Umfang der Studientage kann insgesamt bis zu 20 Tage betragen. Eine Aufstellung der grundsätzlich möglichen Termine für die Studientage an den Lernorten Hochschule und ZfsL für den jeweiligen Praxissemester-Durchgang finden sich in den Verfahrensregelungen zum Praxissemester  und im Bereich "Lehrveranstaltungsorganisation". Die konkreten Studientage sind für die Hochschule (für jedes Fach) und die ZfsL festgelegt. Als Studierende werden Sie über das Online-Vorlesungsverzeichnis LSF im Bereich "Praxissemester" über die  konkreten Veranstaltungstermine der "Praxisbezogenen Studien" der Fächer informiert. Über die konkreten Präsenztermine am Lernort ZfsL informiert Sie das jeweils zugewiesene lehramtsbezogene Seminar am ZfsL spätestens nach Bekanntgabe der Schulplatzzuweisung. 

    Lehrveranstaltungsorganisation | Verfahrensregelungen zum PS-Durchgang (Tab "Infomaterialien")

Prüfungsorganisation

  • Wann muss ich mich für Prüfungen in QISPOS anmelden?

    Für das Praxissemester wurden besondere Anmeldephasen zur Anmeldung in QISPOS festgelegt. Grundsätzlich gilt: Für die Prüfungs- und Studienleistungen melden Sie sich erst im schulpraktischen Teil des Praxissemesters an. Die Anmeldung zur MAP ( = 2 Prüfungsleistungen) und zur Studienleistung sowie zum schulpraktischen Teil des Praxissemesters (Prüfungsnummer: "11001 Praxisphase am Lernort Schule und ZfsL") erfolgt zu den eigens festgelegten Anmeldefristen:

    • Praxissemester im Sommersemester (Februar-Durchgang): 01.04. bis 30.09.
    • Praxissemester im Wintersemester (September-Durchgang): 01.10. bis 31.01.

    Wir empfehlen die Anmeldung bis zum Ende des schulpraktischen Teils durchzuführen.

    Prüfungsanmeldung

  • Was muss ich in QISPOS anmelden?

    Für das Praxissemester sind insgesamt vier Prüfungsnummern anzumelden:

    Modulabschlussprüfung
    Für die Modulabschlussprüfung, eine Hausarbeit bestehend aus der Dokumentation zweier Studienprojekte, wählen Sie zwei Fächer aus, in denen Sie die Studienprojekte erbringen. Die Auswahl legen Sie mit der Anmeldung fest.

    Zur Auswahl stehen:
    1. "Praxisbezogene Studien"  in Fach 1 mit Prüfungsleistung
    2. "Praxisbezogene Studien"  in Fach 2 mit Prüfungsleistung
    3. "Praxisbezogene Studien" in BilWiss mit Prüfungsleistung

    Studienleistung im verbliebenen Fach ohne Studienprojekt
    Im verbliebenen Fach, welches nicht für die MAP gewählt wurde, wird eine Studienleistung erbracht, die ebenfalls innerhalb der Anmeldezeiträume angemeldet werden muss.

    Schulpraktischer Teil
    Die Leistungen am Lernort Schule und ZfsL werden über die Prüfungsnummer "11001 Praxisphase am Lernort Schule und ZfsL" angemeldet.

    Wir empfehlen die Anmeldung bis zum Ende des schulpraktischen Teils durchzuführen.
    Prüfungsanmeldung

  • Wann muss ich meine Prüfungs- und Studienleistungen abgeben?

    Hinweise zu den Prüfungsleistungen und Fristen sind in der Ordnung für das Praxissemester festgelegt:
    "Die Abgabe von schriftlichen Prüfungs- und Studienleistungen durch die/den Studierende/n bei den zuständigen Prüfer/innen erfolgt i. d. R. nicht später als 6 Wochen nach Abschluss der Praxisphase. Die Korrektur durch eine/n Prüfer/in erfolgt i. d. R. nicht später als 8 Wochen nach Erhalt der Leistung." (S.6) Abweichungen von diesen Terminen sind zwischen den betroffenen Lehrenden und den Studierenden formlos schriftlich zu vereinbaren.
    Prüfungsanmeldung | Praxissemester-Ordnung

  • Wie erfolgt die Verbuchung des Praxissemesters?

    Die Verbuchung aller einzelnen Elemente der hochschulischen Leistungen (Studienleistung in einem Fach sowie Modulabschlussprüfung über zwei Fächer) erfolgt durch die*den jeweilige*n Lehrende*n.

    Das Erbringen der Anforderungen des schulpraktischen Teils (Stundenvolumen/Unterrichtsvorhaben/Teilnahme an ZfsL-Begleitformaten) wird nach Absolvieren des Bilanz- und Perspektivgesprächs durch das ZfsL geprüft und gemäß § 7 (5) der Ordnung für das Praxissemester im Online-Verteilverfahren (PVP) vermerkt. Auf dieser Grundlage erfolgt die Verbuchung des schulpraktischen Teils in QISPOS durch das ZfL. Hierzu müssen Sie keine Belege vom Lernort Schule oder ZfsL im ZfL abgeben. Die Verbuchung des schulpraktischen Teils erfolgt nach Ende des offiziellen Prüfungsanmeldezeitraums.
    Prüfungsanmeldung

Durchgangs-Zuweisung

  • Wann und wie werde ich über den zugewiesenen Praxissemester-Durchgang informiert?

    Der zugewiesene Praxissemester-Durchgang ist grundsätzlich abhängig von Ihrem Einschreibedatum in den Master of Education. Für das Praxissemester wird in jedem Semester ein Einschreibestichtag definiert. Die Termine und Fristen zum Stichtag für die Einschreibung und zur Information über die Zuweisung werden für jedes Praxissemester neu festgelegt und im Homepagebereich zur Zuweisung und in der Checkliste Praxissemester kommuniziert.

    "Früh-Einschreiber*innen": Studierende, die sich vor dem Einschreibestichtag einschreiben, werden i. d. R. dem Praxissemester ihrem 2. Mastersemester zugewiesen. Sie werden nach dem Einschreibestichtag für die Zuweisung per E-Mail mittels eines Zuweisungsnachweises informiert. Die Zuweisung muss in einem nächsten Schritt im Online-Verteilverfahren (PVP) bestätigt werden.

    "Spät-Einschreiber*innen": Studierende, die sich nach dem Einschreibestichtag für das Praxissemester einschreiben, werden in der Regel dem Praxissemester in ihrem 3. Mastersemester zugewiesen. Die "Spät-Einschreiber*innen" werden i.d.R. am Ende des offiziellen Einschreibezeitraums für den Master of Education an der Universität Münster (Ende November/Ende Mai eines Jahres) per E-Mail informiert.
    Durchgangs-Zuweisung | Checkliste Praxissemester (Tab Infomaterialien)

  • Ist eine Zuweisung zu einem Durchgang bindend?

    Ja. Wenn Sie den Praxissemester-Durchgang jedoch nicht annehmen und den organisatorischen Regelungen nicht Folge leisten, sollten Sie unbedingt beachten, dass in einem solchen Fall eine Einhaltung der Regelstudienzeit nicht mehr gewährleistet ist, da nicht sichergestellt werden kann, dass Ihnen im nächstmöglichen Durchgang ein Schulplatz zugewiesen werden kann. Sollten für Sie besondere Umstände zutreffen, mit denen Sie einen Härtefall geltend machen können, kann die erfolgte Zuweisung für Sie entsprechend aufgehoben werden.
    Durchgangs-Zuweisung | Härtefälle

  • Ich studiere Niederländisch, Informatik oder Kunst (Grundschule). Was passiert, wenn ich es nicht schaffe mich für den Praxissemester-Durchgang im Februar fristgerecht einzuschreiben?

    In ausgewählten kleinen Fächern liegen fachspezifische Sondervereinbarungen vor. Dies betrifft die Fächer Informatik, Kunst (Lehramt an Grundschulen) und Niederländisch. Als Studierende dieser Fächer können Sie das Praxissemester nur im Februar-Durchgang durchführen. Wenn Sie den festgelegten Einschreibestichtag für den Praxissemester-Durchgang ab Februar im vorlaufenden Wintersemester (i. d. R. Mitte Oktober) nicht einhalten können, müssen Sie dies in Form eines Härtefallantrags aufzeigen. Die Zuweisung zum Praxissemester erfolgt nach erfolgreicher Antragsbewilligung zum folgenden Februar-Durchgang. Neben dem Antrag muss als Beleg zunächst ein Nachweis über den Zulassungsbescheid zum Master of Education und spätestens nach Ende der allgemeinen Einschreibefrist an der Universität Münster ergänzend eine Studienbescheinigung für den M. Ed. des jeweiligen Faches im Praktikumsbüro vorgelegt werden. Studierende, die sich im Sommersemester in den M.Ed. einschreiben, werden automatisch dem nächsten Februar-Durchgang zugewiesen und müssen nicht aktiv werden.
    Härtefälle

Online-Verteilverfahren der Schulplätze (PVP)

  • Ich kann mich nicht einloggen. Was kann ich tun?

    Sind Sie berechtigt und dem betreffenden Praxissemester zugewiesen worden? Wenn nicht, können Sie in diesem Durchgang nicht am Verfahren teilnehmen, weil Sie keine gültige Zuweisung haben. Wenn Sie jedoch eine gültige Zuweisung zum Durchgang haben und hierüber auch per E-Mail durch das ZfL informiert wurden, versuchen Sie doch bitte einmal folgende Optionen:

    A) Sie haben sich vor dem Einschreibestichtag eingeschrieben und wurden nicht informiert?
    Prüfen Sie noch einmal Ihr Uni-Postfach. Wenden Sie sich alternativ einmal an uns: praxissemester@uni-muenster.de

    B) Sind Sie zu früh dran?
    Die Platzbeantragungsphase/Schulauswahl in PVP ist erst ab dem hier genannten Zeitpunkt für Studierende geöffnet. Die Fristen finden Sie auf der Seite zum Onlineverteilverfahren (PVP).

    C) Universität Münster ausgewählt?
    Beim Login müssen Sie sich im Bereich "Anmeldung für Universitätsmitglieder" anmelden und die "Universität Münster" auswählen. Falls Sie zuvor eine andere Organisation ausgewählt haben, müssen Sie die Schritte unter B) durchführen oder einen anderen Browser nutzen.

    D) Cookies/Cache löschen 
    Cookies/Cache im Browser löschen und Login erneut versuchen 

    E) Anderen Browser/PC nutzen 
    Versuchen Sie den Login einmal mit einem alternativen Browser oder PC.
     
    F) Passwort überprüfen
    Ist Ihnen ein Tippfehler unterlaufen? Bitte überprüfen Sie ggf., ob Ihr Passwort richtig ist. https://www.uni-muenster.de/IT/services/nutzerverwaltung/passwortvergessen.html

    Wenn keine der oben genannten Optionen zum Ziel führt, melden Sie sich bitte umgehend unter praxissemester@uni-muenster.de.

  • Welche Schulen können ausgewählt und zugeteilt werden?

    Das Praxissemester wird grundsätzlich im studierten Lehramt an einer Schule und dem dazugehörigen ZfsL/ Seminar in der Ausbildungsregion (Regierungsbezirk Münster) absolviert. Die Kapazitäten der beiden Lernorte Schule und ZfsL bzw. lehramtsbezogenes Seminar werden von der Bezirksregierung festgelegt und reguliert. Die Anzahl der Plätze ist für die Schulen grundsätzlich im Praxiselemente-Erlass definiert, hängen jedoch auch von den konkret verfügbaren personellen Ressourcen im jeweiligen Praxissemester-Durchgang ab. Grundsätzlich ist jede Schule einem lehramtsbezogenen Seminarstandort/ZfsL zugeordnet.  Mit einer Zuteilung zu einer spezifischen Schule wird gleichzeitig das lehramtsbezogene Seminar am ZfsL verknüpft und zugewiesen.

    Ob eine Schule nun für Sie grundsätzlich auswählbar ist und später auch zugeteilt werden kann, hängt von zwei Faktoren ab:

     1.        das zugeordnete ZfsL bzw. lehramtsbezogene Seminar für Ihr Lehramt verfügt über Kapazitäten in Ihren Studienfächern
                 (bezogen auf das jeweilige  P
    raxissemester)

    2.         die Schule bildet in Ihrem Lehramt aus und verfügt über Kapazitäten in Ihren Studienfächern (bezogen auf das jeweilige Praxissemester)

    Wenn Sie an der Schulauswahl teilnehmen, werden Ihnen in PVP zunächst einmal alle Schulen angezeigt, die zu Ihren Fächern und Ihrem Lehramt passen. Hier gibt es dann grundsätzlich auch ein Fachangebot im ZfsL. Die Schulen sind für Sie also auswählbar. Ob Ihnen dann später ein Platz an der Schule und dem zugeordneten ZfsL zugeordnet werden kann, hängt dann nun vom automatisierten Verteilalgorhitmus ab.

    Grafische Veranschaulichung: Wählbarkeit von Schulen (JPG) | Online-Verteilverfahren (PVP) | Klickanleitung

  • Welche Auswahlen sind nach den Regionalklassen-Regeln gültig?

    Alle auswählbaren Schulen der Ausbildungsregion wurden in PVP auf fünf Regionalklassen (RK) aufgeteilt. Die Definition der Zusammensetzung der Regionalklassen erfolgte nach der jeweiligen ÖPNV-Erreichbarkeit vom Standort Münster und mit dem Ziel einer gleichmäßigen Auslastung der ZfsL und Schulen. So staffeln sich die Schulen in fünf Regionalklassen von RK 5: stark gewählte, münsternahe Schulen bis RK 1: eher münsterferne Schulen. Eine genaue Berechnung der Gültigkeit Ihrer Schulauswahl können Sie zum einen ganz einfach und unkompliziert durch direkte Rückmeldung bei der Schulauswahl in PVP bekommen ("Rote oder grüne Waage") und zum anderen aber auch wenn Sie ganz ambitioniert sind mit Hilfe einer Formel selbst errechnen. Als Studierende müssen Sie bei der Auswahl der Schulen die Regeln für die Regionalklassen berücksichtigen. So dürfen die auszuwählenden fünf Schulen bspw. nicht allesamt im Stadtgebiet Münster liegen, sondern müssen ebenfalls aus weiteren Regionalklassen gewählt werden. Eine genaue Berechnung der Gültigkeit Ihrer Schulauswahl können Sie zum einen durch direkte Rückmeldung bei der Schulauswahl in PVP bekommen ("Fieberthermometer") und zum anderen aber auch mit Hilfe einer Formel selbst errechnen.
    Grafische Veranschaulichung: Regionalklassen | Formel zur Berechnung (PDF)

  • Welche Funktion hat der geographische Ortspunkt?

    Der Ortspunkt ist eine durch den Studierenden in PVP anzugebende Koordinate und meist der eigene Wohnort. Er soll es ermöglichen, eine möglichst naheliegende noch freie Schule samt ZfsL zuzuweisen, falls die Zuordnung einer der fünf Schulen der Wunschliste nicht möglich ist. Mit Hilfe Ihres Ortspunkts können Sie bei der Auswahl der Schulen außerdem sehen, wo diese geographisch in Relation zum eigenen Ortspunkt (z.B. eigener Wohnort) gelegen sind.
    Online-Verteilverfahren (PVP) | Klickanleitung

  • Wann und wie erfahre ich, welche Schule mir für das Praxissemester zugewiesen wurde?

    Die Information über die zugewiesene Schule erfolgt je nach Durchgang i.d.R. Anfang Dezember oder Mitte/Ende Juni. Sie werden per E-Mail benachrichtigt. Loggen Sie sich einmal in PVP ein, lesen Sie die erhaltene Nachricht in PVP und laden Sie aus der Nachricht den offiziellen Zuweisungsbescheid zum Praxissemester-Platz und weitere Formblätter herunter. Die Annahme des Schulplatzes erfolgt anschließend durch einen Klick im Bereich "Zuweisung annehmen" direkt in PVP und muss bis zum 20.06.2024 erfolgen. Die Dokumente zum Antritt des Praxissemesters legen Sie zu Beginn des schulpraktischen Teils in der Schule vor.  Klickanleitung: Zuweisung annehmen (PDF) | Abgabefristen: Dokumente und Erklärungen (PDF)

  • Wie und wann kann ich einen Härtefallantrag stellen?

    Härtefälle für das Praxissemester sind nach vorgegeben Kriterien definiert und können in Hinblick auf drei Aspekte gestellt werden:

    1.       Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang und/oder
    2.       Zuteilung zu einer besonderen Schule
    3.     Abbruch/Unterbrechung des Praxissemesters

    Härtefälle liegen bspw. bei Einschränkungen durch Behinderung oder schwerwiegende, chronische Erkrankung, die für die Anreise an den Lernort oder die Durchführung des schulpraktischen Teils zu berücksichtigen sind, oder bei nachgewiesenen Härten wie Kinderbetreuung oder Pflege Angehöriger vor.
    Härtefallanträge in Hinblick auf die Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang können auch bei studienbezogenen Auslandsaufenthalten und beim Studium eines kleinen Faches, für das fachspezifische Sondervereinbarungen vorliegen (betrifft die Fächer Informatik, Niederländisch, Kunst (Grundschule)),  geltend gemacht werden. Es ist in jedem Fall sinnvoll, einen Härtefallantrag frühzeitig zum Beginn des Vorsemesters zum Praxissemester zu stellen und entsprechende Belege des Härtefalls beizufügen. Bitte halten Sie in jedem Fall die für den Durchgang festgesetzte Antragsfrist ein. Härtefallanträge, die nach dieser Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn der Härtefallgrund erst nach der Antragsfrist eingetreten ist. Die durchgangsbezogenen Fristen und Verfahren werden auf der Webseite zum Härtefall-Verfahren kommuniziert. Grundsätzlich wird das Lehramtsstudium an der Universität Münster als Vollzeitstudium betrieben, wodurch berufliche Tätigkeiten/Nebentätigkeiten i. d. R. nicht als Härtefalle berücksichtigt werden können.
    Kriterien und Verfahren für Härtefälle | Merkblatt: Härtefälle (PDF)

Schulpraktischer Teil

  • Was ist ein ZfsL?

    ZfsL ist die Kurzform für "Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung". ZfsL sind für die Ausbildung von Referendarinnnen und Referendaren im Vorbereitungsdienst und die Begleitung von Praxissemester-Studierenden zuständig. Die ZfsL sind nach Lehrämtern gegliedert. So gibt es für jedes Lehramt ein so genanntes lehramtsspezifisches Seminar. Grundsätzlich ist jede Schule einem lehramtsbezogenen Seminarstandort und damit einem ZfsL zugeordnet. So gehört bspw. eine Realschule in Haltern zum Seminar für das Lehramt HRSGe am ZfsL-Standort Recklinghausen oder ein Gymnasium in Greven zum Bezirk des Seminars für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen am ZfsL Rheine.
    Lernort ZfsL ZfsL im Regierungsbezirk Münster Zuordnung Schule/Seminar (PDF)

  • Wie und in welchem Umfang erfolgt die Begleitung im Praxissemester durch das ZfsL?

    Die Begleitung am Lernort ZfsL erfolgt in lehramtsbezogenen Seminaren. So werden Studierende des Lehramts an Grundschulen bspw. im Seminar für das Lehramt an Grundschulen betreut. Studierende im Praxissemester besuchen Begleitformate korrespondierend zu den studierten Unterrichtsfächern (fachspezifische Begleitveranstaltungen) und zu den Bildungswissenschaften (fachübergreifende Begleitveranstaltungen. Zu den Begleitformaten der ZfsL zählen u.a. Einführungsveranstaltungen, fachübergreifende und fachspezifische Begleitveranstaltungen, Praxisbegleitung und Hospitation bei den Unterrichtsvorhaben sowie Beratungen. Die Angebote und Stundenumfänge in der Begleitung durch das ZfsL werden für jeden Standort unterschiedlich konkretisiert. Sie umfassen in etwa 15 bis 30 Stunden. Informationen hierzu können den Homepages der ZfsL entnommen und/oder bei den Praxissemesterbeauftragten (PraBas) erfragt werden. Um eine reibungsfreie Durchführung des Praxissemesters während des schulpraktischen Teils zu gewährleisten, wird die Begleitung im schulpraktischen Teil außerhalb der Schule durch sogenannte Studientage geregelt. An diesen i. d. R. wöchentlichen Studientagen finden die Lehrveranstaltungen "Praxisbezogene Studien" oder die Begleitformate der ZfsL statt.  Es wurde vereinbart, dass der Studientag i. d. R. freitags stattfindet. Die konkreten Studientage sind für die Hochschule (für jedes Fach) und die ZfsL festgelegt. Eine Aufstellung der grundsätzlich möglichen Termine für die Studientage an den Lernorten Hochschule und ZfsL finden sich in den Verfahrensregelungen zum Praxissemester für den jeweiligen Praxissemester-Durchgang und im Homepage-Bereich „Lehrveranstaltungsorganisation“. Über die Präsenztermine am Lernort ZfsL informiert Sie das jeweils zugewiesene lehramtsbezogene Seminar am ZfsL spätestens nach Bekanntgabe der Schulplatzzuweisung. 
    Ansprechpersonen nach ZfsL (PDF) | Lernort ZfsL | Infos zum Praxissemester nach ZfsL-Standorten (PDF) | Verfahrensregelungen zum PS-Durchgang (Tab "Infomaterialien")
     

  • Wie viele Tage pro Woche muss ich in der Schule anwesend sein?

    Am Lernort Schule und ZfsL sind insgesamt 250 Stunden Präsenzzeit zu erbringen. Hierbei trifft grundsätzlich die Schulleitung die Entscheidung über die Zulassung und den Einsatz von Praxissemesterstudierenden an der Schule. Die Studierenden haben während der Praxisphase den Weisungen der Schulleitung Folge zu leisten. Gemäß Praxiselemente-Erlass findet die Ausbildung i.d.R. an vier Werktagen, in der Ausbildungsregion Münster montags bis donnerstags, im Bereich des Lernorts Schule statt. Die Schulleitung kann im Einzelfall im Einvernehmen mit der Bezirksregierung eine Ableistung an drei Werktagen in einer Woche zulassen, wenn schwerwiegende soziale Gründe oder außergewöhnliche Fahrzeiten dies erfordern. Während des schulpraktischen Teils ist zudem ein Studientag pro Woche vorgesehen, an dem die Veranstaltungen von Hochschule und ZfsL stattfinden. In der Ausbildungsregion Münster liegt dieser i. d. R. an einem Freitag. Die Schule stimmt mit jeder/jedem Studierenden individuell ab, wie in den verbliebenen Tagen die Erbringung des Stundenvolumens konkret erfolgt. Die Bedürfnisse und Bedingungen des Studierenden – so wurde es mit der Schulseite vereinbart – sollen gehört und im Kontext der Erreichung der Lernziele im Modul Praxissemester sinnvoll und zielführend ausgestaltet werden.
    Lernort Schule | Prüfungen und Anforderungen

  • Bin ich im Praxissemester versichert? Was mache ich im Schadensfall?

    Im Rahmen des Praxissemesters im Master of Education besteht für die Praktikantinnen und Praktikanten gesetzlicher Unfallschutz gemäß § 2 SGB VII (Nr. 3 Abs. 6 RdErl. v. 15.12.2016). Es besteht insbesondere gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch (§ 2 SGB VII) für die Tätigkeit innerhalb der Schule, für alle außerschulischen genehmigten Schulveranstaltungen sowie auf dem direkten Weg vom Wohnort zur Schule und auf dem direkten Weg zurück zum Wohnort. Die meldende Stelle im Schadensfall ist die Schule. Ergänzend ist es sinnvoll, dass Praktikantinnen und Praktikanten einen Haftpflichtversicherungsschutz begründen, der ihre persönliche Haftung gegenüber der Schule und Dritten während der Dauer des Praktikums abdeckt. Praktikantinnen und Praktikanten, die bereits über einen Haftpflichtversicherungsschutz verfügen, sollten diesen hinsichtlich des Versicherungsumfangs überprüfen lassen.
    Rechtshinweise zu Praxisphasen (PDF)

  • Welche Vorgaben gibt es zu Infektionsschutz und Masernschutz?

    Alle Studierenden im Praxissemester müssen vor dem regelhaften Start an der Schule in der zugewiesenen Schule ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass bei Ihnen eine Masern-Impfdokumentation (z. B. „Impfpass“) nachweist, dass ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht oder eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können. Mehr Informationen hierzu können Sie den Rechtshinweisen zu Praxisphasen entnehmen, die Ihnen auch mit der Informationsmail über den zugewiesenen Schulplatz zugesendet werden. Zusätzlich müssen die Vorgaben von § 35 des Infektionsschutzgesetzes in Form einer Belehrung zur Kenntnis genommen werden und schriftlich bestätigt werden. Das hierfür notwendige Formblatt wird Ihnen zusammen mit den Rechtshinweisen mit der Information über den Schulplatz aus PVP zugesendet.
    Mehr Informationen: Verfahrensregelungen zum Praxissemester (hier Durchgang auswählen)
    Rechtshinweise zu Praxisphasen (PDF)

  • Kann ich während des Praxissemesters eine Prüfung durchführen oder Lehrveranstaltungen besuchen?

    Beachten Sie bitte, dass während des schulpraktischen Teils die Schulleitungen Ihnen gegenüber weisungsbefugt sind. Dies kann sich auch auf die Ausgestaltung Ihres Stundenplans erstrecken. Des Weiteren besteht Anwesenheitspflicht für die "Praxisbezogenen Studien" und die Begleitformate der ZfsL. Die Belegung zusätzlicher Lehrveranstaltungen ist daher nur möglich, wenn dies keine Gefährdung der Erfüllung Ihrer Pflichten im Kontext des Praxissemesters mit sich bringt. Bei Prüfungen ist es grundsätzlich sinnvoll, wenn nach Möglichkeit solche Prüfungsformate gewählt werden, die sich in der Vorlesungszeit des Vorsemesters durchführen lassen. Für den Fall, dass es unumgänglich ist, dass die Prüfungen während der vorgesehenen Anwesenheitszeit in der Schule stattfinden, wurden mit dem Prüfungsamt die hier dargestellten Regelungen festgelegt: Prüfungen im Praxissemester (PDF)

  • Wie und wann wird der schulpraktische Teil in QISPOS verbucht?

    Die Verbuchung des schulpraktischen Teils/der Praxisphase am Lernort Schule und ZfsL (11001) geschieht im ZfL. Die Bestätigung der verpflichtenden Vorgaben aus Schule und ZfsL (Praxisphase am Lernort Schule / ZfsL) erfolgt durch die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) im Online-Verteilverfahren PVP. Auf Basis der uns vom ZfsL dann vorliegenden Informationen verbuchen wir im Anschluss den schulpraktischen Teil als Praxisphase am Lernort Schule und ZfsL (11001) in QISPOS. Studierende müssen hierzu bei uns im ZfL grundsätzlich keine weiteren Dokumente vorlegen. Die Verbuchung der Praxisphase (11001) führen wir gesammelt für alle Studierenden im Regelfall erst nach Ende der Anmeldephase in QISPOS durch. Dies ist für die meisten Studierenden auch früh genug, da diese i. d. R. ja zunächst noch das Masterstudium weiterführen und bspw. die Masterarbeit schreiben müssen. Abweichungen von dieser Frist sind möglich, wenn bspw. Studierende sich für den Vorbereitungsdienst bewerben und sich deswegen schon eher ihr Masterzeugnis ausstellen lassen müssen. Wenn Sie von so einer Frühverbuchung Gebrauch machen möchten, müssten Sie Ihre Gründe einmal kurz formlos per E-Mail an praxissemester@uni-muenster.de erläutern.

Ansprechpersonen

  • Ich habe eine Frage zum Praxissemester in meinem Fach. An wen kann ich mich wenden?

    Jedes lehramtsausbildende Fach stellt jeweils Modulbeauftragte für das Praxissemester. Diese koordinieren die Umsetzung des Moduls im jeweiligen Fach und sind Ansprechpersonen für Lehrende und Studierende. Die Abteilung Praxisphasen unterstützt diese Aufgabe in Hinblick auf die organisatorisch-formale Abwicklung des Moduls.
    Liste der Modulbauftragten

  • Wer sind meine Ansprechpersonen an Schule und ZfsL?

    In jedem lehramtsbezogenen Seminar am ZfsL gibt es jeweils eine*n Praxissemesterbeauftragten (kurz: PraBas). Für jedes an einem ZfsL angebotene Lehramt steht mind. ein*e Praxissemesterbeauftragte*r als Ansprechperson zur Verfügung.  Die Praxissemesterbeauftragten der ZfsL sind ab dem ersten Praktikumstag Ansprechpersonen für alle inhaltlich-organisatorischen Belange, die den schulpraktischen Teil betreffen. Sie informieren auch über die Termine der Einführungs- und Begleitveranstaltungen im jeweiligen lehramtsbezogenen Seminar. In die fachliche und überfachliche Begleitung am ZfsL sind weitere Seminarausbildungskräfte/Fachleitungen des jeweiligen Lehramtstyps einbezogen. In den Schulen werden sie  von den zuständigen Ausbildungsbeauftragten (kurz: ABBAs) sowie in den Fächern von weiteren Fachlehrkräften (Mentor*innen) der Schulen betreut. Die Ausbildungsbeauftragten (kurz: ABBAs) organisieren und koordinieren das Praxissemester in den Schulen und erstellen bspw. mit Ihnen einen Stundenplan.
      Kontaktdaten nach ZfsL-Standorten (PDF)Lernort ZfsL | Lernort Schule

  • Im Praxissemester sind bei mir Zweifel aufgekommen, ob der Lehrer*innenberuf oder das angestrebte Lehramt zu mir passt. Was kann ich tun?

    Wenn bei Ihnen vor, während oder nach dem Praxissemester Unsicherheiten auftauchen, ob der Lehrer*innenberuf oder auch das angestrebte Lehramt das Richtige für Sie sind, sollten Sie diese Zweifel ernst nehmen und diese für sich klären. Im Praxissemester kann es hilfreich sein, zunächst das Gespräch mit den Begleitpersonen im Praxissemester an Schule und ZfsL zu suchen. Besteht ein konkreter Abbruchwunsch ist eine Beratung in der Abteilung Praxisphasen des ZfL vorgesehen. Ein besonderes Beratungsangebot für Studierende insbesondere nach dem Praxissemester ist zudem das individuelle Coaching im Zentrum für Lehrerbildung. Die ausgebildeten Berater*innen nehmen sich Zeit Ihre Fragen und Anliegen mit Ihnen zu klären und unterstützen Sie ganz individuell bei der Reflexion der Studien- und Berufswahl. 
    Beratung in der Abteilung Praxisphasen | Coaching im Zentrum für Lehrerbildung | Career Service der Universität Münster