Prüfungen und Anforderungen

Für den erfolgreichen Abschluss des Praxissemesters sind Sie sowohl am Lernort Hochschule als auch an den Lernorten Schule und ZfsL Leistungen zu erbringen. Bewertet werden dabei nur die Anteile der Hochschule: die Modulabschlussprüfung und die Studienleistung. Benotet wird dabei nur die Modulabschlussprüfung (MAP). Der schulpraktische Teil sowie die Teilnahme an den Begleitveranstaltungen des ZfsL sind bewertungsfrei.
Studienprojekte und Unterrichtsvorhaben

 

  • Anforderungen und Leistungen im Praxissemester am Lernort Hochschule
    © ZfL/Wiebke Jünger
    Inhalte und Anforderungen an den Lernorten Schule und ZfsL
    © ZfL/Wiebke Jünger

    Anforderungen im Überblick

  • Praxisbezogene Studien

    Was muss geleistet werden?

    Zur Vorbereitung und während des Praxissemesters sind in jedem der studierten Fächer und in den Bildungswissenschaften die jeweils fachspezifischen Lehrveranstaltungen, die so genannten "Praxisbezogenen Studien", zu besuchen.  Sie besuchen insgesamt drei Praxisbezogene Studien. Studierende des Lehramts an Grundschulen wählen neben den „Praxisbezogene Studien“ in Bildungswissenschaften zwei ihrer drei studierten Unterrichtsfächer/Lernbereiche für das Praxissemester aus.

    Welche Inhalte werden vermittelt?
    Die drei Lehrveranstaltungen "Praxisbezogenen Studien" vermitteln die notwendigen fachlichen Kenntnisse zur Durchführung der Studienprojekte oder zur Erbringung der Studienleistung am Lernort Schule. Sie weisen dabei teilweise besondere inhaltliche Schwerpunkte auf, die bei der Konzeption der Studienprojekte den theoretischen Rahmen bilden. Die Lehrenden der Seminare begleiten die Studierenden im gesamten Praxissemester bei der Entwicklung, Durchführung und Auswertung der Studienprojekte.
    Lernort Hochschule
    Zweite Ordnung für das Praxissemester vom 23.07.2018 (PDF)

    Was ist anzumelden?
    Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen erfolgt im Vorsemester in einer festgelegten Belegungsfrist. Die Prüfungsanmeldung erfolgt nach den speziell für das Praxissemester vorgegebenen Fristen in QISPOS.
    Im Februar-Durchgang: 01.04 bis 30.09.
    Im September-Durchgang:  01.10. bis 31.03.
    Prüfungsanmeldung | Lehrveranstaltungsorganisation

  • Modulabschlussprüfung (MAP)

    Was muss geleistet werden?
    Als Studierende erarbeiten Sie eine Dokumentation von zwei Studienprojekten, zusammengeführt in einer Hausarbeit (Umfang: je ca. 10 Seiten/Studienprojekt). Die Studienprojekte sind wahlweise in zwei ausgewählten studierten Unterrichtsfächern oder in einem Unterrichtsfach und den Bildungswissenschaften durchzuführen. Sie werden durch die jeweiligen fachspezifischen "Praxisbezogenen Studien" begleitet. Die Wahl der Prüfenden ergibt sich aus der Wahl der Fächer und Seminare.
    Studienprojekte
    Lernort Hochschule
    Zweite Ordnung für das Praxissemester vom 23.07.2018 (PDF)

    Was ist anzumelden?
    Die Prüfungsanmeldung zur MAP erfolgt nach den speziell für das Praxissemester vorgegebenen Fristen in QISPOS.
    Im Februar-Durchgang: 01.04 bis 30.09.
    Im September-Durchgang:  01.10. bis 31.03.
    Prüfungsanmeldung

    Wann ist die Hausarbeit abzugeben?
    Die Abgabe der Hausarbeit erfolgt i. d. R. nicht später als 6 Wochen nach Abschluss des schulpraktischen Teils. Der konkrete Abgabetermin wird durch die*den zuständigen Prüfende*n festgelegt.

    Wie wird bewertet und verbucht?
    Beurteilt wird die Qualität der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit schulischen Fragen des Lehrens und Lernens im Rahmen der Studienprojekte, nicht die unterrichtsbezogene Tätigkeit. Für die Gesamtnote des Berichtes wird das arithmetische Mittel der vergebenen zwei Teilnoten gebildet. Die MAP ist insgesamt bestanden, wenn beide Prüfenden jeweils mindestens die Note 4,0 vergeben. Die Prüfenden der MAP verbuchen die Teilnoten in QISPOS. Die Note der MAP stellt die Abschlussnote des Praxissemesters dar.

  • Studienleistung im verbliebenen Fach

    Was muss geleistet werden?
    Im verbliebenen Fach, welches nicht für die MAP gewählt wurde, wird eine Studienleistung erbracht. Gegenstand ist die theoriebasierte Praxisreflexion der schulpraktischen Erfahrungen im jeweiligen Fach in Form einer schriftlichen Ausarbeitung im Umfang von ca. 3 Seiten. Die konkrete Ausgestaltung der Studienleistung richtet sich nach den fächerspezifischen Gegebenheiten und Vorgaben der Lehrenden der "Praxisbezogenen Studien".
    Lernort Hochschule
    Zweite Ordnung für das Praxissemester vom 23.07.2018 (PDF)

    Was ist anzumelden?
    Die Prüfungsanmeldung zur Studienleistung erfolgt nach den speziell für das Praxissemester vorgegebenen Fristen in QISPOS.
    Im Februar-Durchgang: 01.04 bis 30.09.
    Im September-Durchgang:  01.10. bis 31.03.
    Prüfungsanmeldung

    Wann ist die Studienleistung abzugeben?
    Die Abgabe des Studienleistung bei den zuständigen Prüfenden erfolgt i.d.R. nicht später als 6 Wochen nach Abschluss des schulpraktischen Teils. Der konkrete Abgabetermin wird durch die*den zuständigen Prüfende*n festgelegt.

    Wie wird bewertet und verbucht?
    Die Studienleistung wird nicht benotet. Die Prüfenden verbuchen die bestandene Leistung in QISPOS.

  • Schulpraktischer Teil (Schule/ZfsL)

    Zum erfolgreichen Abschluss des schulpraktischen Teils müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

    Gesamtumfang

    Gesamtstundenumfang schulpraktischer Teil:
    Präsenzstunden an den Lernorten Schule und ZfsL inkl. Vor- und Nachbereitung
    390 Stunden ( = Zeitstunden)

     Anforderungen: Lernort Schule und ZfsL

    Bereich

    Stundenumfang

    Präsenzstunden in der Schule und ZfsL:

    Schule: Teilnahme an Unterricht, Konferenzen, an Beratungen, an vielfältigen Formen des Schullebens, wie z.B. Klassenfahrten, Projekttagen usw.
    Lernort Schule

    ZfsL: Einführungsveranstaltungen, Begleitveranstaltungen am Studientag
    Praxisbegleitung bei Unterrichtsvorhaben und Beratungen etc.
    Lernort ZfsL

    insgesamt 250 Stunden


    (davon in der Schule: ca. 12 bis 15 Std/Woche)


    (davon am ZfsL: ca. 15 bis 30 Std, verteilt auf ca. 4- 6 Termine während des Praxissemesters)

    Präsenzstunden im "Unterricht unter Begleitung" am Lernort Schule
     

    50 bis 70 Unterrichtsstunden (je 45 Min) 

    Durchführung von Unterrichtsvorhaben an der Schule  (pro Fach mind. ein Unterrichtsvorhaben) mind. zwei
    Bilanz- und Perspektivgespräch:
    unbewertet am Ende des Praxissemesters i.d.R. mit Lehrkräften der Schule und Fachleitungen des ZfsL
    60 Minuten

    Was ist anzumelden?
    Für den schulpraktischen Teil müssen Sie zwei Anmeldungen durchführen.

    1. Digitale Anmeldung zum schulpraktischen Teil
    Nach Angabe der fünf Schulwünsche im Online-Verteilverfahren (PVP) wird die digitale Anmeldung zum schulpraktischen Teil des Praxissemesters in PVP vorgenommen.
    Online-Verteilverfahren

    2. Anmeldung zur Prüfung in QISPOS
    Zur Verbuchung des schulpraktischen Teils in QISPOS müssen Sie sich zusätzlich zu den festgelegten Fristen zur Prüfungsnummer "Praxisphase am Lernort Schule und ZfsL" (= schulpraktischer Teil) in QISPOS anmelden.
    Im Februar-Durchgang: 01.04 bis 30.09.
    Im September-Durchgang:  01.10. bis 31.03.
    Prüfungsanmeldung

    Wie wird verbucht?
    Der schulpraktische Teil ist bewertungsfrei. Die Praxissemesterbeauftragten der ZfsL bestätigen die Erfüllung der Vorgaben an den Lernorten Schule und ZfsL . Auf Basis dieser Bestätigung wird die "Praxisphase am Lernort Schule und ZfsL" in QISPOS durch das ZfL verbucht. Hierfür müssen keine gesonderten Dokumente im ZfL vorgelegt werden.

    Zweite Ordnung für das Praxissemester vom 23.07.2018 (PDF)
    Orientierungsrahmen zum Praxissemester in der Ausbildungsregion Münster (PDF)