Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang
Mit der Einschreibung in den Master of Education erfolgt die verbindliche Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang (PS-Durchgang) im 2. oder 3. Semester. Das Praxissemester startet dann abhängig vom Zeitpunkt der Einschreibung entweder Mitte Februar oder Mitte September. Die Zuweisung eines Praxissemester - Durchgangs ist verbindlich und kann nur für Härtefälle abweichend geregelt werden. Der Einschreibestichtag wird für jeden Durchgang neu festgelegt. Im WS 2023/24 wurde er auf den 12.10.2023 festgelegt.
Wintersemester 2023/24
Einschreibung bis 12.10.2023: i. d. R. Praxissemester ab 15.02.2024
Einschreibung nach 12.10.2023: i. d. R. Praxissemester ab 15.09.2024

Nach welchen Kriterien erfolgt die Durchgangs-Zuweisung?
Bei einer für das Praxissemester fristgerechten Einschreibung vor bzw. zum geltenden Praxissemester-Einschreibestichtag für das jeweilige Semester erfolgt i. d. R. eine Zuweisung zum Durchgang im 2. Semester, sofern genügend Plätze vorhanden sind oder keine fachspezifischen Sonderregelungen vorliegen. Bei anwachsenden Studierendenzahlen kann von diesem Verfahren abgewichen werden. Für das WS 2023/24 wurde der Stichtag für den 12.10.2023 festgesetzt. Kann die Einschreibung erst nach dieser Frist des ZfL erfolgen, wird i. d. R. automatisch das 3. Fachsemester zur Durchführung des Praxissemesters zugewiesen. Die jeweils für das Semester geltenden Fristen werden auf der Homepage des ZfL frühzeitig bekannt gegeben.
Wichtig: Die festgesetzte Einschreibestichtag bezieht sich lediglich auf die Zuweisung des PS-Durchgangs. Die Einschreibung in den Master of Education ist an der Universität Münster unabhängig davon noch bis zum 15.11.2023 möglich.
Wie werden Sie über die Durchgangs-Zuweisung informiert?
Sie werden vom ZfL über den Ihnen zugewiesenen Praxissemester-Durchgang (Februar oder September) per E-Mail offiziell informiert. Nach der Zuweisung eines Praxissemester-Durchgangs sind Sie im entsprechenden Semester verpflichtet am Online-Verteilverfahren (PVP) teilzunehmen. Wenn Sie sich rechtzeitig zur Frist für das WS 2023/24 (12.10.2023) eingeschrieben haben, erhalten Sie Mitte/Ende Oktober 2023 i. d. R. den Februar-Durchgang zugewiesen und den offiziellen Zuweisungnachweis per E-Mail zugesendet. Wenn Sie sich im WS 2023/24 nach der Frist (bis zur offiziellen Einschreibefrist der Universität Münster: 15.11.2023) eingeschrieben haben, werden Sie dem Praxissemester ab September 2024 (3. Mastersemester) zugewiesen und spätestens im Dezember 2023 darüber informiert.
Hinweise zu Bearbeitungszeiten für Zeugnisaussttellung, Master-Einschreibung und BAföG
Wenn Sie das Praxissemester in Ihrem 2. Master-Fachsemester absolvieren möchten, sind die Bearbeitungszeiten für die Notenverbuchung und die Ausstellung der Zeugnisdokumente zu berücksichtigen. Für die rechtzeitige Erstellung der Zeugnisdokumente für den Abschluss des Bachelor-Studiums nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Prüfungsamt auf. Sollten Sie die Abschlussdokumente bereits beantragt haben, informieren Sie bitte die zuständige Person in der Sachbearbeitung über die Notenverbuchung der letzten Prüfungsleistung. Für die Erstellung des BA-Zeugnis sind i.d.R. mind. 14 Tage Bearbeitungszeit mitzudenken. Auch für den Prozess der Einschreibung im Studierendensekretariat sollten Sie ausreichende Bearbeitungszeiten einplanen. Eine Einschreibung ist erst dann vollzogen, wenn alle relevanten Prozesse zur Bearbeitung Ihres Einschreibeantrags abgeschlossen sind (inkl. Überweisung des Semesterbeitrags). Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Einschreibung Auswirkungen auf die Zahlung von BAföG und andere Förderungen haben kann. Informieren Sie sich bitte ggf. bei den zuständigen Stellen.
Prüfungsamt I | Prüfungsamt der Math.-Naturwiss. Fakultät | Studierendensekretariat
Beispiel des PA für eine Berechnung der Zeitplanung der BA-Arbeit/BA-Abschluss (PDF) | FAQ des Prüfungsamts IFachspezifische Sondervereinbarungen Informatik, Niederländisch, Kunst (G)
In den Fächern Informatik, Kunst (Lehramt Grundschule) und Niederländisch wird das Praxissemester nur einmal jährlich zum 15.02. angeboten (Februar-Durchgang). Entsprechende Vorbereitungsveranstaltungen finden im Vorsemester statt. Studierende dieser Fächer können entsprechend lediglich im Wintersemester eines Jahres am Online-Verteilverfahren teilnehmen. Studierende, die sich im Wintersemester erst nach dem Einschreibestichtag zur Durchgangs-Zuweisung einschreiben können, müssen im ZfL rechtzeitig einen Härtefall-Antrag stellen, damit sie für den Februar-Durchgang berücksichtigt werden können. Die jeweils für das Semester geltenden Fristen werden auf der Homepage des ZfL bekannt gegeben. Studierende, die sich im Sommersemester vor dem Einschreibestichtag für das Praxissemester ab September einschreiben, werden automatisch dem Praxissemester-Durchgang im Februar zugewiesen. Sie müssen hierzu keinen Härtefallantrag einreichen.
Beratung, Fristen und Hinweise für Härtefälle | Merkblatt für Härtefälle (PDF) | Antragsformular für Härtefälle (PDF)Regelungen für Härtefälle
Studierende, für die besondere Härten zutreffen, können bezüglich der Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang eine Härtefallregelung erwirken. Die Betroffenen müssen dies frühzeitig vor Beginn des Online-Verteilverfahrens für das Praxissemester bis zur kommunizierten Antragsfrist für Härtefälle im ZfL anzeigen. Die aktuellen Fristen finden sich im Homepage-Bereich für Härtefälle. Sie werden dann außerhalb des üblichen Verteilverfahrens einem passfähigen Praxissemester-Durchgang zugewiesen und/oder auch ggf. an eine entsprechend geeignete Schule verteilt. Beratung und Hinweise für Härtefälle | Merkblatt für Härtefälle (PDF) | Antragsformular für Härtefälle (PDF)