

Die Kolleg-Forschungsgruppe bearbeitet ihre drei leitenden Frageperspektiven in vierzehn Analyseaspekten. Viele von ihnen verbinden mehrere Perspektiven und werden in interdisziplinärer Zusammenarbeit von Kunst-, Kultur- und Medienwissenschaften, Philosophie und Rechtswissenschaft untersucht.
I. Die kunstwissenschaftliche Perspektive
1. Veränderungen der Möglichkeiten und Bedingungen des Zugangs zu Kunst und anderen kulturellen Gütern durch Digitalisierung und Medienwandel
Wie verändern Digitalisierung und Medienwandel den Zugang zu Kunst? Die Arbeit der Kolleg-Forschungsgruppe hat die These bestätigt und konkretisiert, dass Digitalität Produktion, Distribution und Rezeption an technologische Zugangsbedingungen zweiter Ordnung bindet. Am Beispiel eines Archivierungsversuchs an der School of the Art Institute of Chicago (2000–2009) wurden vier strukturelle Faktoren identifiziert, die Werke der digitalen Netzkunst rasch unzugänglich werden lassen: technische Obsoleszenz, Kontextverlust, institutionelle Passungsprobleme und rechtliche Beschränkungen. Digitale Kunst bleibt nur nutzbar, wenn über Daten und Speichermedien hinaus auch kontinuierliche Pflege, Migration, Emulation und Neuinterpretation gesichert sind. Gezeigt wurde zudem, dass digitale Partizipationsformen die Grenze zwischen fachwissenschaftlicher Erschließung und interessierter Öffentlichkeit durchlässiger machen. Angesichts KI-generierter Bilder gewinnen ältere Debatten über die Authentizität fotografischer Bilder neue Brisanz. Wie folgenreich dies ist, zeigt das digitale Holocaust-Gedenken: Digitale Archive wie die Arolsen Archives eröffnen neue Zugänge zu den Lebensgeschichten verfolgter und ermordeter Menschen; zugleich können KI-generierte Bilder, als vermeintliche Belege für NS-Verbrechen ausgegeben, Geschichtsrevisionismus, antisemitischer Propaganda und der Leugnung oder Relativierung des Holocaust Vorschub leisten – mit Folgen für die ethische und kuratorische Verantwortung von Archiven, Museen und Gedenkstätten.
Access Points zum Thema:
- Band 5: Ursula Frohne: Archive und Algorithmen. Kuratorische Herausforderungen des digitalen Holocaust-Gedenkens (im Erscheinen)
- Band 6: Hubertus Kohle: Crowdsourcing in Museen (und anderen Kulturinstitutionen)
- Band 12: Regine Ehleiter: Net Art zwischen Zugang und Unzugänglichkeit: Dokumentationspraktiken an der Joan Flasch Artists’ Book Collection
2. Zugang als Voraussetzung künstlerischer Produktion und kuratorischer Vermittlung
Inwiefern war und ist Zugang zu kulturellen Gütern eine Voraussetzung künstlerischer Produktion und kuratorischer Vermittlung? Erörtert wurden insbesondere Fragen der Authentizität, Repräsentation und institutionellen Verantwortung, Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz in kuratorischen Prozessen und die ökologischen Kosten digitaler Infrastrukturen – gebündelt in der internationalen Tagung „Digital Curating: Ethics of Access and Sustainability“ (2026). Beschrieben wurde auch der Funktionswandel des Museums vom Ausstellungsort zur partizipativen Vermittlungs- und Forschungspartnerinstanz. Die Summer Schools Museologie haben gezeigt, dass kuratorisches Handeln angesichts sich wandelnder Materialitäten selbst ein Moment methodisch reflektierter Improvisation ist.
Access Points zum Thema:
3. Erforschung der künstlerischen Reflexion zugangsethischer Probleme und Normen
Künstlerische Praxis reflektiert Zugangsbedingungen, kann sie aber auch aktiv mitgestalten und Einsichten hervorbringen, die sich dem diskursiven Zugriff der Wissenschaft nicht ohne Weiteres erschließen. Das zeigten Ausstellungen mit Arbeiten von Oliver Laric und Philipp Goldbach, die Ausstellung der Postkarten Kasper Königs (auch online zugänglich) und eine Online-Ausstellung zu Meissener Porzellan ebenso wie Tagungen zu Künstler:innenpublikationen und zu Künstlerbüchern, die Computertechnologien reflektieren. Arbeiten der Medienkünstlerin Nora Al-Badri, die aktivistische digitale Aneignung mit Institutionskritik verbinden, machen deutlich, wie zeitgenössische Kunst mit digitalen Mitteln postkoloniale Institutionskritik üben kann – ohne dass damit die Frage der physischen Restitution beantwortet wäre. Sie werfen Fragen auf, die für eine dekoloniale Museumspraxis zentral sind: nach dem digitalen Zugang zu Sammlungen, der Kooperation mit Herkunftsgemeinschaften, dem Status digitaler Objekte und der Rolle Künstlicher Intelligenz.
Access Points zum Thema:
4. Konsequenzen des digitalen Wandels für die Kunsttheorie und Ästhetik
Veränderte Zugangsregimes nötigen Kunsttheorie und Ästhetik, Grundbegriffe wie Werk, Autonomie, Autorschaft und Kreativität zu überdenken. Die Forschung hat zum einen gezeigt, dass Zugang nicht nur die Rezipierenden, sondern auch die Werke selbst verändert – solche Zugangsdynamiken lassen sich an zahlreichen Beispielen aus der bildenden Kunst beobachten; dass die Kunsttheorie angesichts KI-generierter Artefakte erwägen sollte, Kunst stärker über Praktiken des Umgangs mit Objekten zu bestimmen; zum anderen, dass das moderne Verständnis ästhetischer Autonomie normative Voraussetzungen hat, die der digitale Wandel infrage stellt, ohne dass Begriffe wie Werk oder Aufführung obsolet würden. Am Beispiel des Theaters wurde zudem aufgewiesen, dass im Rahmen eines ästhetischen Kognitivismus der Begriff des Verstehens entscheidender ist als der des Wissens: Theater kann das Verständnis persönlicher Phänomene wie Gerechtigkeit, Liebe oder Einsamkeit fördern, indem es menschliches Handeln in konkreten Situationen darstellt und dazu einlädt, die Perspektiven der Handelnden und Erlebenden nachzuvollziehen. Die im Rahmen der Kolleg-Forschungsgruppe entstandene Dissertation von Finn Marz argumentiert, dass Kreativität als eine lobenswerte Form der Nichtbefolgung von Regeln verstanden werden kann.
Access Points zum Thema:
- Band 11: Johannes Grave: Zugangsdynamiken in den bildenden Künsten. Was macht Zugänglichkeit oder Unzugänglichkeit mit Kunst?
- Band 23: Lisa-Maria Meier: Wozu das Theater? Erkenntnistheoretische Überlegungen zum Wert einer Kunstform im digitalen Zeitalter (im Erscheinen)
Dissertation zum Thema:
II. Die kuratorische Perspektive
5. Zugang zu Museums- und Archivbeständen durch digitale Reproduktionen
Inwiefern sollte der Zugang zu Sammlungsbeständen durch Digitalisate oder 3D-Modelle erweitert werden? Die Kolleg-Forschungsgruppe hat herausgearbeitet, dass Digitalisierung den Erhalt des materiellen Originals nicht ersetzt: Gerade weil digitale Reproduktionen leicht zu fälschen sind, bleiben Originale als „Authentizitätsanker“ unverzichtbar. Am Beispiel Pakistans hat die im Rahmen der Kolleg-Forschungsgruppe entstandene Dissertation von Arslan Sheikh gezeigt, dass sich vor allem im globalen Süden große Hoffnungen mit Open Access und Open Science verbinden – als Weg, breiteren Teilen der Bevölkerung höhere Bildung zu ermöglichen. Zugleich weckt die Idee eines ‚offenen Zugangs für alle‘ bei indigenen und marginalisierten Gruppen die Befürchtung, den exklusiven Zugang zu Kulturgütern und Wissensbeständen zu verlieren, die für die eigene Kultur konstitutiv sind. Es bedarf deshalb fairer Zugangsregeln, die divergierende Interessen berücksichtigen. Wie solche Regeln rechtlich gewährleistet werden können, untersucht ein deutsch-sri-lankisches Forschungsvorhaben, aus dem Vorschläge für ein Bibliotheksgesetz in Sri Lanka hervorgegangen sind.
Dissertation zum Thema:
6. Wiedergewinnung des Zugangs zu entzogenem kulturellem Erbe
Dieser Aspekt hat sich von Beginn an zu einem zentralen Arbeitsfeld der Kolleg-Forschungsgruppe entwickelt. Ausgehend von aktuellen Debatten über die Dekolonisierung der Museen wurde etwa am Beispiel der Stiftung Preußischer Kulturbesitz untersucht, auf welchen Entscheidungen, Netzwerken und kulturpolitischen Haltungen die Zurückweisung von Restitutionsforderungen in den 1970er und frühen 1980er Jahren beruhte; dabei zeigte sich, dass sich hinter den offiziellen Ablehnungen eine systematische Blockadehaltung verbarg. Die internationale Tagung „Digital Restitution“ (2025) machte deutlich, dass ‚digitale Restitution‘ keine tatsächliche Rückgabe ist und diese nicht ersetzen kann, wohl aber die Bedeutung entzogener Güter in ihren Herkunftsländern vergegenwärtigen kann. Im internationalen Projekt PERFORM, dessen Partnerinstitution die Kolleg-Forschungsgruppe seit 2026 ist, wird die Verknüpfung von Restitutionsfragen und digitalen Zugangsformen am Beispiel von Sammlungsbeständen aus den Cameroon Grasslands weitergeführt. Eine wichtige normative Referenz bildet die erstmals geleistete Rekonstruktion des völkerrechtlich verbrieften Zugangsanspruchs in den UNESCO-Dokumenten seit 1945 – einschließlich der dort verwendeten Begriffe von Kultur, Kulturgut sowie materiellem und immateriellem Erbe und der Bedingungen, unter denen Zugang legitim beschränkt werden darf.
Access Points zum Thema:
7. Teilhabe an Kunst von Menschen mit Beeinträchtigungen und anderen Zugangshindernissen
Ansprüche auf kulturelle Teilhabe müssen, wie von der Kolleg-Forschungsgruppe gezeigt werden konnte, jeweils den Interessen der Betroffenen Rechnung tragende Lösungen im strukturellen Trilemma zwischen Normalisierung, Empowerment und Dekonstruktion finden: Digitale Infrastrukturen erweitern Zugänge, verschärfen aber zugleich die Spannungen zwischen Inklusionszielen, die sich nicht alle gleichzeitig vollständig erreichen lassen. Im Anschluss an den relationalen Egalitarismus wurde deshalb argumentiert, dass sich gerechte kulturelle Teilhabe weder durch technische Öffnung noch durch die einseitige Priorisierung einer Inklusionsstrategie erreichen lässt, sondern einen reflektierten Umgang mit diesen Konflikten verlangt. Am Beispiel vereinfachter Gegenwartsliteratur für Menschen mit Leseschwierigkeiten wurde gezeigt, wie sich der Konflikt zwischen dem Recht auf Teilhabe und den Rechten von Autor:innen lösen ließe; zwei Lösungswege werden dazu zugangsethisch erörtert. Am Beispiel der Audiodeskription in Museen wurde untersucht, warum der Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu Kulturgütern weit hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurückbleibt: Museen adressieren implizit ein sehendes Publikum; Beispiele kuratorischer Praxis zeigen Alternativen zu diesem Okularzentrismus. Barrierearme Infrastrukturen führen zudem nur dann zu tatsächlicher Teilhabe, wenn die jeweiligen Akteursgruppen wertschätzend eingebunden werden. Aus befähigungstheoretischer Perspektive wurde schließlich begründet, dass digitale Verfügbarkeit noch kein befähigender Zugang ist: Von Zugangsgerechtigkeit lässt sich erst sprechen, wenn Menschen auch über die Fähigkeiten verfügen, die sie zur Nutzung kultureller Güter benötigen. Die Tagung „Kulturelle Teilhabe im digitalen Wandel“ (2026) hat diese Diskussionslinien gebündelt.
Access Points zum Thema:
- Band 8: Thomas Kater: Nutzen und erfreuen. Vereinfachte Gegenwartsliteratur im Spannungsfeld zwischen kultureller Teilhabe und Urheberschutz
- Band 13: Hauke Behrendt: Zugänge und Ausschlüsse: Digitale Teilhabe an Kultur gestalten
- Band 20: Siegfried Saerberg: Ein be/hinderter Zugang zu Kultur
- Band 21: Johannes Müller-Salo: Digitaler Zugang zu kulturellen Gütern. Eine befähigungstheoretische Perspektive
- Band 22: Hauke Behrendt: Das Problem kultureller Gerechtigkeit: Gleichheit, Selbstbestimmung und Macht
8. Epistemologische und ästhetische Anforderungen an Museen, Archive und Sammlungen im digitalen Zeitalter
Welche Anforderungen ergeben sich aus den gewandelten Zugangsbedingungen für Museen, Archive und Sammlungen? Die Untersuchungen der Kolleg-Forschungsgruppe zeigen zunächst, dass der aufklärerische Anspruch des Museums, allen Menschen Zugang zu kulturellen Gütern zu verschaffen, durch digitale Zugänglichkeit nicht schon eingelöst ist: Zugang bleibt auch im Digitalen das Ergebnis institutioneller Entscheidungen. Sie legen deshalb nahe, das Museum im digitalen Wandel als institutionell verantworteten Verhandlungsraum zu verstehen, in dem universalistischer Anspruch und partikulare Identitätsbezüge reflexiv aufeinander bezogen werden. Am Beispiel von Crowdsourcing-Projekten wurde dargestellt, dass die Einbindung von Laienwissen – etwa bei der Verbesserung von Metadaten oder der Interpretation von Werken – die epistemische Reichweite musealer Bestände erweitern kann und Kulturinstitutionen zugleich öffentlichen Rückhalt verschafft. Durch offene Online-Kataloge, gemeinfreie bzw. IIIF-konforme Bilddaten und die Bereitstellung ihrer Sammlungsdaten als Forschungsdaten werden Museen schließlich zu vollwertigen Forschungspartnern.
Access Points zum Thema:
III. Die ethische Perspektive
9. Zugang und (Privat-)Eigentum als Modi kultureller Teilhabe – Begründungsoptionen für eine Ethik des Zugangs zu kulturellen Gütern
Eigentum ist weder notwendige noch hinreichende Bedingung kultureller Teilhabe – und spielt doch in vielen Zugangskonflikten eine zentrale Rolle. Reinold Schmücker arbeitet deshalb an einer Monographie, die die Legitimität des Eigentums neu und anders als John Locke begründet und das Verhältnis von Eigentum und Zugang klärt. Eine philosophische und rechtliche Analyse hat zudem gezeigt, dass der Begriff der ‚kulturellen Aneignung‘ auf kaum begründbaren Vorstellungen von ‚Eigentum‘ an kulturellen Ausdrucksformen beruht, in sich widersprüchlich und als Instrument der Kritik nur begrenzt brauchbar ist – und gerade verdeckt, was an bestimmten Übernahmen tatsächlich falsch oder verletzend sein kann. Untersucht wurde auch das Spannungsverhältnis zwischen Zugang zu Kultur und kultureller Selbstbestimmung. Unterschieden wurden dabei drei normative Funktionen kultureller Güter: gleichberechtigte Teilhabe, gemeinschaftliche Selbstbestimmung sowie kooperative Nutzung und Gestaltung. Gerechte Teilhabe verlangt demnach weder eine unterschiedslose Öffnung noch einen unbedingten Schutz kultureller Grenzen; zwischen beiden Ansprüchen vermitteln kann das vorgeschlagene institutionelle Prinzip eines „prozeduralen Respekts“.
Access Points zum Thema:
10. Konflikte zwischen Zugangsinteressen und Zugangsbeschränkungsinteressen insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu Kunst
Die Analyse von Zugangskonflikten anhand von Rechtsstreitigkeiten, Regelungsvorhaben und typisierten Interessenkonstellationen (Stakeholder-Analyse) ist ein zentrales methodisches Instrument der Kolleg-Forschungsgruppe. In einer Forschungsklausur mit dem Projekt „Zentrum für Legistik“ im Bundesministerium der Justiz (2024) wurde es zur Entwicklung von Vorschlägen für eine bessere Regelung urheberrechtlicher Konflikte eingesetzt; in Kooperation mit der DFG-Pilotphase „Digitalisierung und Bereitstellung (noch) rechtebewehrter Objekte“ wird diese Arbeit fortgeführt. Eine praxisnahe Handreichung zum Gebrauch von Abbildungen in der Kunstwissenschaft erläutert den urheberrechtlichen Rahmen und zeigt, dass bereits nach geltendem Recht viele Abbildungen in Publikationen in der Regel ohne kostenpflichtige Lizenzen verwendet werden dürfen.
Access Points zum Thema:
11. Normative Implikationen der Ausweitung und Veränderung der Möglichkeiten der Gewährung, Kontrolle und Limitierung von Zugang durch Digitalisierung und Medienwandel (DRM, Kopierschutz, Onleihe usw.)
Welche normativen Fragen werfen technische Instrumente der Zugangskontrolle auf – und die durch sie begünstigte Entstehung von Zugangsgewährungsmonopolen? Wie lassen sich die berechtigten Ansprüche auf kulturelle Teilhabe und Offenheit des Zugangs zu kulturellen Gütern wie zu wissenschaftlich relevanten Informationen unter den Bedingungen umfassender KI-unterstützter Inhaltsüberwachung und -auswertung verantwortlich gestalten? Zu den Möglichkeiten der kontrollierten Freigabe von Bildern, Texten, Musik und Datensätzen durch Creative-Commons-Lizenzen wurde unter Federführung des KFG-Fellows Paul Klimpel ein umfassender Kommentar zur Creative Commons Public License erarbeitet (open access im Verlag Carl Grossmann, Berlin 2025, DOI: 10.24921/2025.94115974). Gefragt wurde zudem, ob Wissen vor KI geschützt werden muss: Offene Wissenschaft verlangt keinen allgemeinen Zugang zu sensiblen Einzeldaten; dass KI-basierte Software solche Grenzen – oder das Urheberrecht – zuverlässig respektiert, ist jedoch nicht zu erwarten. Erörtert werden deshalb Gründe, die heute für eine Einschränkung der Offenheit der Wissenschaft sprechen können.
Access Points zum Thema:
12. Global Digital Divide und Access Divide als Prüfsteine einer Ethik des Zugangs zu kulturellen Gütern
Gibt es neben dem seit Jahrzehnten diskutierten global digital divide einen spezifischen global access divide – und wie können beide als Prüfsteine einer Zugangsethik dienen? Die Frage gewinnt durch die einsetzende Limitierung des Zugangs zu KI-basierter Software zusätzlich an Brisanz.
13. Normative Prinzipien einer Ethik des Zugangs zu kulturellen Gütern
Welche bereichsspezifischen Prinzipien lassen sich für eine Ethik des Zugangs begründen? Ein beispielhaftes Ergebnis sind Prinzipien einer Zugangsethik audiovisueller Inhalte: Geoblocking ist demnach nur legitim, wenn es das einzige verfügbare Mittel zur Sicherung der Finanzierung eines Werks ist, und die Umgehung illegitimen Geoblockings ist moralisch zulässig. Diese Prinzipien wurden inzwischen auf die Medienregulierung im EU-Binnenmarkt angewandt: Weder Ausstrahlungs- und Video-on-Demand-Quoten noch die rechtlichen Maßnahmen zur Schaffung eines audiovisuellen Binnenmarkts fördern die grenzüberschreitende Verfügbarkeit europäischer Werke wirksam. Vorgeschlagen wird deshalb ein öffentlich finanzierter Auffangmechanismus, der digitale Märkte nach dem Ende der kommerziellen Verwertung öffnet.
Access Points zum Thema:
14. Zugang zu kulturellen Gütern im Krieg und in Nachkriegszeiten – eine ethische Analyse. Zugleich ein Beitrag zur Grundlegung einer Ethik des Zugangs zu kulturellen Gütern in internationaler Perspektive
Dieser Aspekt ist 2024 durch ein zusätzlich eingeworbenes Projekt hinzugekommen. Er erweitert die Fragestellung um die zugespitzte Konstellation, in der nicht die Gewährung von Zugang, sondern die physische wie digitale Sicherung der Zugänglichkeit kultureller Güter selbst prekär wird. Ihm war die internationale Tagung „Protecting and Accessing Cultural Goods in Wartime“ mit Vortragenden unter anderem aus Armenien, der Ukraine und den USA gewidmet. Eine Analyse der UNESCO-Konventionen, -Erklärungen und -Empfehlungen zum Schutz von Kulturgut in bewaffneten Konflikten hat gezeigt, dass rechtliche Regeln allein keinen wirksamen Schutz gewährleisten: Der Respekt vor dem kulturellen Erbe muss dauerhaft in humanitärer Ausbildung, Berufsethik und ethischer Erziehung der Streitkräfte verankert werden. Dass sich die Frage nach Zugang und Bewahrung im Krieg auch für genuin digitale Kulturgüter stellt, zeigen zwei Studien zu Internet-Memes aus dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine: Die eine deutet diese Memes als moderne Form der Folklore mit unterhaltender, therapeutischer und politisch ermächtigender Funktion; die andere erörtert am Beispiel der SUCHO Meme Wall, eines frei zugänglichen digitalen Archivs, wie sich solche flüchtigen, digital entstandenen Zeugnisse dauerhaft bewahren lassen. Aus der Perspektive der Theorie des gerechten Krieges wurde zudem untersucht, ob militärische Interventionen zum Schutz von Kulturgütern gerechtfertigt sein können – mit dem Ergebnis, dass sie kaum zu rechtfertigen sind, weil der Verlust von Menschenleben in den meisten Fällen schwerer wiegt als der Verlust kultureller Güter.
Access Points zum Thema:
- Band 16: Lukas Daum: Safeguarding Cultural Goods in Wartime
- Band 17: Ruben Apressyan: Protecting Cultural Property in Times of Warfare: Normative Dispositions
- Band 18: Mariya Rohozha: Memes of War in the Current Landscape of Ukrainian Media. Characteristics and Functions
- Band 19: Anna Rakityanskaya: Archiving Internet Memes. Issues in the Preservation of Born-digital Ephemera and the Case of the SUCHO Meme Wall