Forschung
© Universität Münster | Stefan Klatt

Zugang zu kulturellen Gütern im digitalen Wandel

Der Zugang zu kulturellen Gütern ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass das Menschenrecht auf kulturelle Teilhabe (Art. 27 AEMR) in Anspruch genommen werden kann. Zu den relevanten kulturellen Gütern gehören alle Artefakte, die der Informationsvermittlung oder der Artikulation und Weiterentwicklung des Welt- und Selbstverständnisses einer Kultur dienen: Werke der Kunst, Bestände von Archiven, Sammlungen und Museen, Publikationen der Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung und Ähnliches mehr.

Der digitale Wandel hat Möglichkeiten und Bedingungen des Zugangs zu kulturellen Gütern grundlegend verändert und wird auch künftig neue Formen und Praxen der Produktion, Reproduktion und Rezeption solcher Güter sowie der Interaktion mit ihnen bedingen: Im Zuge der Digitalisierung entstehen einerseits dynamisierte und potenziell demokratische Arten des Zugangs zu kulturellen Gütern, zu Museen, Sammlungen, Archiven, aber auch zu immateriellen Gütern, die ausschließlich im Cyberspace existieren oder mittels digitaler Technologien in neuartiger Weise erschlossen werden können.

Zugleich greifen auch neue Formen der Zugangsbeschränkung in die Nutzungsmöglichkeiten und Nutzungsrechte Einzelner wie spezifischer Gruppen ein. Darüber hinaus bindet Digitalität die Produktion und Rezeption von kulturellen Gütern an technologische Voraussetzungen, die sich als Zugangsbedingungen zweiter Ordnung charakterisieren lassen.

Hieraus ergeben sich für die Kolleg-Forschungsgruppe drei forschungsleitende Frageperspektiven (Forschungsprogramm), die in 14 Analyseaspekten interdisziplinär bearbeitet werden (Forschungsschwerpunkte). 

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