Forschungsprogramm
© Universität Münster | Stefan Klatt

Die Kolleg-Forschungsgruppe untersucht, wie die Digitalisierung den Zugang zu kulturellen Gütern verändert – primär, aber nicht ausschließlich im Hinblick auf Kunst. Sie nimmt dabei die Chancen und Entwicklungsperspektiven ebenso in den Blick wie die Problemkonstellationen und Konflikte, die daraus entstehen.

Drei leitende Frageperspektiven

Die Kolleg-Forschungsgruppe verfolgt drei miteinander verschränkte Ziele:

  1. Sie will den kunstwissenschaftlichen Forschungsstand erheblich verbreitern – durch die Analyse der Bedeutung des Zugangs zu digitalen Technologien für Kunstproduktion und Kunstrezeption, durch die Untersuchung der Chancen, die der digitale Wandel für den Zugang zu zeitgenössischer, aber auch zu älterer Kunst eröffnet, und durch die Reflexion kunstspezifischer Probleme der Zugänglichkeit über die bisher vornehmlich untersuchten zeitbasierten und ephemeren Kunstformen hinaus.
  2. Sie will aufzeigen, welche Konsequenzen die veränderten Möglichkeiten des Zugangs und der Zugangsbeschränkung zu Kunst und anderen Sammlungsgütern für das kuratorische Handeln haben.
  3. Sie will die urheberrechtspolitische und rechtswissenschaftliche Debatte um eine ethische Perspektive auf Zugangskonflikte bereichern und konkrete ethische Prinzipien ausarbeiten, die rechtspolitische Anstöße geben und als Grundlage für die ethische Bewertung rechtlicher Zugangsregelungen dienen können.

Die Kolleg-Forschungsgruppe bearbeitet ihre drei leitenden Frageperspektiven in vierzehn Analyseaspekten.

Zugang im digitalen Wandel: eine ambivalente Entwicklung

Digitale Instanziierungen von Texten, Bildern oder Tonaufnahmen sind verlustfrei reproduzierbar und lassen sich weltweit nahezu kostenlos zugänglich machen. Vor allem aber sind sie maschinell verarbeitbar: Sie können zerlegt, analysiert und rekombiniert werden – mit generativer Künstlicher Intelligenz auch zur Herstellung neuer, genuin digitaler Artefakte in großer Zahl. Das verändert nicht nur den Zugang zu kulturellen Gütern, sondern auch unser Verständnis von ihnen.

Digitalisierung kann Zugänge erweitern, vervielfältigen und dynamisieren. Sie kann aber auch als Instrument der Kontrolle und als Medium der Zensur wirken und beruht ihrerseits auf materiellen, ökonomisch und ökologisch belasteten Infrastrukturen. Mit der Erweiterung von Zugang verbindet sich deshalb nicht notwendig ein Gewinn an Teilhabe; durch und mit Zugang können auch neue Abhängigkeiten sowie Kontroll- und Ausschlussmechanismen entstehen. Wo Zugänglichkeit von proprietären Formaten, Lizenzen, Plattformen, Such- und Empfehlungssystemen abhängt, verlagern sich Entscheidungen darüber, was zugänglich ist, zunehmend von Rechteinhabern und Kulturinstitutionen auf infrastrukturelle Akteure und technische Systeme.

Diese Entwicklung beschreibt die Kolleg-Forschungsgruppe mit dem Begriff der Zugangsbedingungen zweiter Ordnung: der technologischen Voraussetzungen, an die Produktion, Distribution und Rezeption kultureller Güter im Digitalzeitalter gebunden sind.

Kuration und Ethik

Ein zentrales Ergebnis der bisherigen Arbeit der Kolleg-Forschungsgruppe ist, dass Kuration und Ethik angesichts des digitalen Wandels sehr viel enger zusammenhängen, als es zunächst scheinen mag. Digitale Verfügbarkeit ist nicht gleichbedeutend mit kultureller Teilhabe. Zugang erweist sich vielmehr als Beziehung zwischen kulturellen Gütern, den an ihnen Interessierten und den Institutionen, die über ihre Zugänglichkeit entscheiden – geprägt von historischen Eigentumsverhältnissen, institutionellen Deutungsansprüchen und der Kontrolle über digitale Infrastrukturen. Wo die Herkunft und Überlieferungswege kultureller Güter in der digitalen Zirkulation unsichtbar werden, wird Kuration zu einer zentralen Praxis der Kontextualisierung: Sie schafft ihrerseits Zugänge zu Quellen und Provenienz und kann als Korrektiv verfälschender Darstellungen wirken. Kuratieren erweist sich so als epistemische Praxis, deren Entscheidungen über Kontextualisierung und Sichtbarkeit stets Fragen der Verantwortung aufwerfen. Damit stellt sich die Frage, ob – und wenn ja, warum und wie – der Zugang zu Kunst und anderen kulturellen Gütern kuratiert werden darf oder sogar muss, und auf welcher normativen Grundlage sich diese Frage beantworten lässt.

Auf dem Weg zu einer Ethik des Zugangs

Eine systematische Bereichsethik des Zugangs zu kulturellen Gütern ist nach wie vor ein Desiderat. An ihr arbeitet die Kolleg-Forschungsgruppe. Grundlegend sind dabei die Unterscheidungen zwischen Verfügbarkeit und Teilhabe, zwischen Eigentum und Zugang sowie zwischen institutioneller Kontrolle und legitimer Entscheidungsbefugnis. Zudem liegen ihr zwei Arbeitshypothesen zugrunde: Erstens lassen sich die ethischen Fragen, die das Menschenrecht auf kulturelle Teilhabe aufwirft, in wertpluralistischen Gesellschaften und mit kulturübergreifendem Geltungsanspruch nur durch Prinzipien mittlerer Reichweite beantworten, die im Wege eines Überlegungsgleichgewichts (reflective equilibrium) gewonnen werden. Zweitens ist der Zugang zu kulturellen Gütern im Digitalzeitalter meist kein knappes, sondern ein nicht-rivales Gut. Teilhabegerechtigkeit lässt sich deshalb nicht primär durch Verteilungsregeln gewährleisten; eine Ethik des Zugangs bedarf vielmehr spezifischer Abwägungs- und Entscheidungsregeln für teils sehr unterschiedliche Interessen- und Normenkonflikte.

Methodisch verbindet die Kolleg-Forschungsgruppe deshalb deskriptive Analyse und normative Theoriebildung: Ethische Prinzipien werden im Ausgang von kunst- und kulturwissenschaftlichen Fallstudien zunächst als Hypothesen formuliert und dann im interdisziplinären Gespräch verfeinert, plausibilisiert oder verworfen. Eine solche Ethik ist selbst kein rechtswissenschaftliches Unterfangen, zielt aber auf wissenschaftlich fundierte Vorschläge für Praxisnormen – etwa des Museumsbereichs – und für die Weiterentwicklung des Rechts.