Erwerbungskoordinierung: Neuer Erlaß

Die Universitätsbibliothek ist nach dem Prinzip der funktionalen Einschichtigkeit organisiert und besteht aus der Zentralbibliothek und den dezentralen Bibliotheken der wissenschaftlichen Einrichtungen. Ein wesentliches Element der funktionalen Einschichtigkeit ist die Koordination der Literaturbeschaffung. (Koordinierungsrichtlinie (PDF)) vom 11. Januar 2012)

Grundsätzlich haben sich dezentrale Bibliotheken und Zentralbibliothek in folgenden Fällen immer abzustimmen:

  • vor dem Abonnieren / Lizenzieren und Abbestellen einer Zeitschrift, einer Datenbank oder einer Loseblattsammlung.
  • vor dem Kauf von Einzel- oder Fortsetzungswerken im Gesamtwert von mehr als 300 €.
  • vor dem Kauf oder der (unentgeltlichen) Übernahme zurückliegender Zeitschriftenjahrgänge.

Dies gilt für den Erwerb gedruckter wie elektronischer Zeitschriften, Bücher und Datenbanken, auch wenn diese Medien aus besonderen Mitteln (z.B. Drittmitteln) beschafft werden. Zur Meldung nutzen Sie bitte den Koordinierungsantrag (PDF).

Den ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte an die Medienbearbeitung der ULB

  • per Haus-Post: ULB, Krummer Timpen 3, 48143 Münster
  • per Fax: 0251/83-25505
  • per Email: ulbimb@uni-muenster.de

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