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Münster (upm/ja)
Prof. Dr. Sabine Schlacke<address>© WWU - Peter Grewer</address>
Prof. Dr. Sabine Schlacke
© WWU - Peter Grewer

"Wir brauchen gerechten Ausgleich für Geschädigte des Klimawandels"

Prof. Dr. Sabine Schlacke erläutert Positionspapier des Umweltbeirats

Unter dem Motto "Zeit-gerechte Klimapolitik" hat der "Wissenschaftliche Beirat für globale Umweltveränderungen" (WBGU) heute (31.8.) in Berlin der Bundesregierung ein Positionspapier übergeben. Darin stellen Wissenschaftler unter dem Co-Vorsitz der geschäftsführenden Direktorin des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht der Universität Münster, Prof. Dr. Sabine Schlacke, "vier Initiativen für Fairness" vor. Die Ökonomen, Wirtschaftsgeografen, Juristen, Psychologen und Politikwissenschaftler machen sich unter anderem für einen Wandel der Energiesysteme und eine effektivere Klimapolitik stark. Juliane Albrecht sprach mit Sabine Schlacke über die Motive und Hintergründe der Initiative.

Warum hält es der Beirat für notwendig, sich öffentlichkeitswirksam zu positionieren?
Mit dem neuen Politikpapier knüpft der Beirat an die aktuellen Klimaentwicklungen an. Die extreme Hitzephase, die wir in diesem Sommer erlebt haben, zeigt, dass der menschengemachte Klimawandel fortschreitet. Jüngste Studien zeigen, dass – wenn die Staatengemeinschaft nicht effektive Maßnahmen zum Klimaschutz ergreift – wir auf eine Erwärmung der Welt zusteuern, die tiefgreifende Folgen hat. In Folge dessen erleiden nicht mehr nur etwa Afrika Schäden, etwa in Form von Ernteausfällen, sondern auch Europa. Deutschland diskutiert derzeit über eine mögliche Entschädigung der Landwirte in Höhe von 340 Millionen Euro. Mit den nötigen Veränderungen zum Schutz vor Klimawandel verbunden sind erhebliche Strukturwandelprozesse, die beispielsweise Arbeitsplatzverluste zur Folge haben können. Der WBGU greift diese Debatte über einen gerechten Ausgleich für durch Klimawandel erfolgte Schäden und Verluste auf. Die derzeitige Gerechtigkeitsdebatte greift zu kurz und muss viel breiter geführt werden. Verluste und Schäden müssen zu einem zentralen Thema der Klimakonferenzen, insbesondere der bevorstehenden Konferenz in Kattowitz Anfang Dezember 2018 werden. Zeitgerechte Klimapolitik integriert die verschiedenen Interessen in eine gemeinsame Strategie, und spielt sie nicht gegeneinander aus.

Welchen Stellenwert haben dabei speziell juristische Gesichtspunkte?
Das Ziel des Pariser Übereinkommens, die Erderwärmung gegenüber dem Niveau vor Beginn der Industrialisierung unter zwei Grad Celsius zu halten, ist ein verbindliches völkerrechtliches Ziel. Die Umsetzung dieses Ziels ist indes den Vertragsstaaten überlassen. Sie entscheiden über das Ambitionsniveau und den Umfang ihrer Klimaschutzbeiträge. In diesem Jahr wird der Weltklimarat aufzeigen, wie weit die nationalen Klimaschutzbeiträge reichen, um die 1,5-Grad-Celsius-Leitplanke nicht zu überschreiten. Der WBGU schlägt konkrete Maßnahmen vor, die bislang nicht ausreichend vom Pariser Klimaübereinkommen erfasst werden, aber etwa als Protokoll ergänzend zum Abschnitt zu Verlusten und Schäden ergänzt werden könnten, um den Interessen der durch den Klimawandel Geschädigten gerecht zu werden. Dazu benötigt man allerdings den Konsens der 196 Vertragsstaaten. Prozesse des Strukturwandels sollten indes durch die Vertragsstaaten selbst, gegebenenfalls durch Kooperationen durchgeführt und rechtlich verankert werden. Es geht hierbei nicht in erster Linie um finanzielle Kompensation, sondern um Beteiligungs- und Gestaltungsrechte der Betroffenen.

Was beinhalten die vier Initiativen für Fairness?
Die erste Initiative richtet sich an diejenigen, die etwa durch den erforderlichen Prozess der "Dekarbonisierung" des Energiesystems ihren Arbeitsplatz verlieren. Hier haben wir es übrigens in Europa mit einer sehr viel geringeren Anzahl von Menschen zu tun, als die vom Klimawandel Betroffenen. Die Politik muss rasch einen Prozess anstoßen, der die Betroffenen beteiligt und befähigt, auf die erforderlichen Strukturwandel-Entscheidungen nicht nur zu reagieren, sondern diese aktiv mitzugestalten. Ein Wirtschaftszweig, der geschlossen wird, darf nicht nur passiv hingenommen werden, sondern sollte als Chance begriffen werden, um neue Konzepte und Ideen für Erwerbswirtschaft in einer Region zu entwickeln.

Die zweite Initiative betrifft Menschen, die bereits vom Klimawandel massiv geschädigt sind, wie der bekannte peruanische Landwirt Saúl Luciano Lliuya, der derzeit in Deutschland gegen RWE auf Schadenersatz klagt. Da politische oder völkerrechtliche Lösungen zum Ausgleich für diese Schäden und Verluste auch unter dem Pariser Abkommen zeitnah nicht zu erwarten sind, sieht der WBGU derartige Klagen von Menschen, die bereits heute Schäden durch den Klimawandel erleiden, gegenüber Großemittenten als Weg, um den Interessen dieser Personengruppe gerecht zu werden. Der WBGU empfiehlt, die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Prozesskostenhilfe zu intensivieren, um Klimageschädigten effektive Klagemöglichkeiten über Staatsgrenzen hinaus zu ermöglichen und zugleich einzelne Klagen von Klimageschädigten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit finanziell zu unterstützen.

Die dritte Initiative betrifft Geschädigte, die zukünftig im wahrsten Sinne des Wortes ihre Lebensgrundlage verlieren werden, weil der Klimawandel zur Folge haben wird, dass die Inseln, auf denen sie leben, durch den Meeresspiegelanstieg untergehen. Gerecht ist nach Ansicht des WBGU, denjenigen, die durch den Klimawandel ihre Heimat verlieren, einen Klimapass und ein damit verbundenes Aufenthaltsrecht anzubieten, und zwar seitens der Staaten, die für den Klimawandel verantwortlich sind. Vorbild hierfür ist der sogenannte Nansen-Pass, der auf den norwegischen Polarforscher Fridtjof Nansen zurückgeht, und der Menschen, die nach dem Ersten Weltkrieg staatenlos waren, Reise- und Aufenthaltsrechte ermöglichte. Völkerrechtlich sollte ein derartiger Klimapass im Rahmen des Pariser Übereinkommens diskutiert und verankert werden...

...so wie auch die Frage, wer all das bezahlen soll?

Genau das ist der Punkt, den das vierte Instrument adressiert. Der WBGU setzt sich dafür ein, Transformationsfonds auf unterschiedlichen Ebenen zu entwickeln, um Finanzierungslücken insbesondere im Bereich der Verluste und Schäden zu schließen sowie Geld- und Finanzströme in eine klimafreundliche Richtung zu steuern. Die Frage, wer dafür Geld zur Verfügung stellen muss, sollte sich am Verursacherprinzip orientieren, etwa durch Erhebung einer Nachlasssteuer in Industriestaaten.

Auch WWU-Professorin Sabine Schlacke (4.v.l.) überreichte das Positionspapier an Bundesumweltministerin Svenja Schulze (6.v.l.).<address>© WBGU</address>
Auch WWU-Professorin Sabine Schlacke (4.v.l.) überreichte das Positionspapier an Bundesumweltministerin Svenja Schulze (6.v.l.).
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Der WBGU

Der Beirat mit neun Mitgliedern wird vom Bundeskabinett auf Vorschlag der Minister für Bildung und Forschung sowie Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit für die Dauer von vier Jahren berufen. Die beiden Ministerien finanzieren auch den Beirat. Der WBGU wird durch einen Interministeriellen Ausschuss der Bundesregierung begleitet. Darin sind alle Ministerien und das Bundeskanzleramt vertreten. Der WBGU trifft sich elf Mal jährlich. Prof. Dr. Sabine Schlacke ist seit 2008 Mitglied des WBGU und seit 2016 gemeinsam mit Prof. Dr. Dirk Messner WBGU-Vorsitzende.

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