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Münster (upm/nor)
Prof. Maike Tietjens, Prof. Susanne Boshammer und Prof. Michael Quante (v.l.n.r.) diskutierten über die Frage: &quot;Ist die Quote gerecht?<address>© WWU - Peter Grewer</address>
Prof. Maike Tietjens, Prof. Susanne Boshammer und Prof. Michael Quante (v.l.n.r.) diskutierten über die Frage: "Ist die Quote gerecht?
© WWU - Peter Grewer

"Die Frauenquote ist keine Wunderwaffe"

Podiumsdiskussion über die Frage: Ist die Quote gerecht?

In der Politik waren die Grünen die Ersten. Sie beschlossen bei ihrer Parteigründung im Jahr 1979 eine Frauenquote: Mindestens die Hälfte aller Ämter sollten demnach künftig weiblich besetzt sein. Es folgten die SPD, die CDU und die Linke. Mit dem Ergebnis, dass der Frauenanteil im Bundestag von maximal zehn Prozent bis 1987 in der laufenden Legislaturperiode auf 36 Prozent gestiegen ist. Im öffentlichen Dienst werden Stellenausschreibungen mit dem Zusatz versehen, dass bei gleicher Qualifikation Bewerberinnen bevorzugt werden. Aber ist das eigentlich gerecht? Oder haben die Männer damit einen Grund, sich über eine Diskriminierung zu beklagen? Darüber diskutierten jetzt die Prorektorin für strategische Personalplanung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU), Prof. Dr. Maike Tietjens, die Osnabrücker Philosophin Prof. Dr. Susanne Boshammer und Prof. Dr. Michael Quante, Philosoph und WWU-Prorektor für Internationales und Transfer. Mit dem Fazit: Mit einem einfachen Ja oder Nein ist diese Frage nicht zu beantworten.

"Alleine der Versuch einer solchen Beantwortung greift zu kurz", unterstrich die Sportwissenschaftlerin Maike Tietjens. "Für mich können Quotenregelungen dabei helfen, unterschiedliche Perspektiven in Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen und für Stereotype zu sensibilisieren." Darüber hinaus werde die Quote alleine nicht ausreichen, Ungleichheiten zu verändern. Sie müsse durch zusätzliche Maßnahmen begleitet werden, die nicht das Symptom, sondern die Ursache angehen.

Michael Quante hob hervor, dass die Frauenquote "weder die Wunderwaffe zur Herstellung von Gerechtigkeit noch ein Verstoß gegen die Menschenwürde" sei. Aus ethischer Sicht könne sie kein Selbstzweck, sondern vor allem ein Instrument zur Behebung einer ungerechten Situation sein wie beispielsweise die zahlenmäßig immer noch auffällig ungleiche Verteilung von Professorinnen und Professoren im Fach Philosophie. Instrumente müssten vor allem nach deren Wirksamkeit bewertet werden. "Die Quote weist aus ethischer Sicht auch problematische Züge auf, etwa mit Blick auf die umgekehrte Diskriminierung", betonte Michael Quante. "Daher kann sie ethisch nur dann zulässig sein, wenn sie effektiv ist, wenn sie ethisch weniger belastet ist als andere Instrumente gleicher Wirksamkeit und wenn es keine alternativen Instrumente gibt, die das Ziel effektiver erreichen oder ethisch unbelasteter sind."