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Münster (upm/anb).
Das Bild zeigt die Spitze des Schlossturmes mit der goldenen Nike-Figur vor bewölktem Himmel. In den Himmel ist der Schriftzug Uni-Glossar montiert.<address>© Uni MS - Linus Peikenkamp</address>
Im „Uni-Glossar“ erläutern die Redakteurinnen und Redakteure der Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Begriffe aus der Hochschulwelt.
© Uni MS - Linus Peikenkamp

Uni-Glossar: das Forschungsfreisemester

Begriffe aus dem Hochschulkosmos kurz erklärt – Serie der Unizeitung wissen|leben

Wer eine Professur innehat, hat großen Spielraum bei der Berufsausübung – die Lehrtätigkeit ist allerdings verpflichtend. Paragraph 40 des nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes (HG NRW) räumt den Hochschulen jedoch ein, „Professorinnen und Professoren von ihren Aufgaben in der Lehre und der Verwaltung zugunsten der Dienstaufgaben in der Forschung oder in der Durchführung künstlerischer Entwicklungsvorhaben“ freizustellen.

Ein Rektoratsbeschluss aus dem Jahr 2016 konkretisiert diesen Paragraphen und bestimmt damit die Praxis des Forschungsfreisemesters an der Universität Münster. Demnach müssen Professoren jeweils mindestens acht Semester lehren, bevor ein sechsmonatiges Forschungsfreisemester möglich ist. Von dieser Regel sind Ausnahmen möglich, etwa wenn in Berufungs- und Bleibeverhandlungen andere Absprachen getroffen werden oder wenn die Vertretung in der Lehre durch eine externe Finanzierung gesichert ist.

Grundsätzlich kann eine Freistellung nur erfolgen, wenn die ordnungsgemäße Vertretung des Faches in der Lehre während dieser Zeit gewährleistet ist und der Universität keine zusätzlichen Kosten entstehen. Darum muss ein Forschungsfreisemester im Institut abgestimmt und vom Fachbereich ebenso wie von der Hochschulleitung genehmigt werden.

Die Mitglieder des rund 580-köpfigen Professoriums der Universität Münster (Juniorprofessorinnen und -professoren fallen nicht hierunter) können ihr Freisemester, je nach Vorhaben, an jedem Ort der Welt verbringen, Kollegen treffen, wissenschaftliche Publikationen verfassen und Experimente oder Feldforschung durchführen. Ein Freisemester ist somit ein wichtiger Bestandteil der Forschungsförderung an Hochschulen; es ermöglicht den Professorinnen und Professoren, ihre wissenschaftliche Arbeit intensiv und konzentriert voranzutreiben.

Autor: André Bednarz

Dieser Artikel stammt aus der Unizeitung wissen|leben Nr. 2, 1. April 2026.

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