Deutsche Forschungsgemeinschaft bewilligt Forschung zu KI und Recht
Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Arbeitswelt rasant. Es ist absehbar, dass immer mehr menschliche Entscheidungen und Handlungen durch KI unterstützt, ergänzt oder sogar ersetzt werden. Welche konkreten Auswirkungen hat dieser tiefgreifende Umbruch auf unsere Gesellschaft und speziell auf unser Rechtssystem? Diese Frage wird sich eine neue Forschungsgruppe an der Universität Münster widmen, die die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) mit 4,5 Millionen Euro für zunächst vier Jahre unterstützt. Sprecher der Forschungsgruppe mit dem Titel „Rechtliche und gesellschaftliche Folgen maschinellen Entscheidens“ ist Prof. Dr. Stefan Arnold, der den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Internationales Privatrecht innehat und Direktor des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht (Abteilung II) an der Universität Münster ist.
Die Ziele der Forschungsgruppe sind, die Herausforderungen und Potenziale maschineller Entscheidungen für die Funktionen des Rechts in modernen Gesellschaften zu identifizieren, rechtliche Gestaltungsoptionen zu entwickeln und die Aufgabe der Rechtswissenschaft in diesem Zusammenhang neu zu bewerten. Beteiligt sein werden beispielsweise Expertinnen und Experten aus der Rechtsphilosophie, dem Privat-, Gesellschafts- und Zivilverfahrensrecht, dem Arbeits- und Sozialrecht sowie dem Datenschutzrecht und der Kriminologie.
DFG-Forschungsgruppen
Forschungsgruppen ermöglichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, sich aktuellen und drängenden Fragen ihrer Fachgebiete zu widmen und innovative Arbeitsrichtungen zu etablieren. Sie werden bis zu acht Jahre lang durch die DFG gefördert.