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Münster (upm/bhe).
Eine Delegation der juristischen Fakultät nahm Archivalien entgegen, die das niederländische Königshaus der rechtshistorischen Bibliothek geschenkt hat.<address>© Uni MS - Brigitte Heeke</address>
Eine Delegation der juristischen Fakultät nahm Archivalien entgegen, die das niederländische Königshaus der rechtshistorischen Bibliothek geschenkt hat.
© Uni MS - Brigitte Heeke

Eine königliche Gabe in 40 Kartons

Niederländisches Königshaus überreicht der Universität wertvolle Gerichtsmitteilungen und Berichte

Geschenke sind immer willkommen – nicht nur zur Weihnachtszeit. Das Institut für Rechtsgeschichte erhielt nun eine besonders kostbare Gabe von den niederländischen königlichen Sammlungen. Die 40 Kartons aus dem „Koninklijk Huisarchief“ in Den Haag beim Noordeinde Palast, dem Dienstsitz des niederländischen Königs, umfassen Gerichtsschriften und Bücher vor allem aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Eine Sensation für die Fachleute der juristischen Fakultät. „Es handelt sich um eine große, fast 1.000 Stücke umfassende Sammlung von Gerichtsmitteilungen und Berichten über Gerichtsverfahren, die vom Reichshofrat an die deutschen Höfe gesandt wurden“, erläutert Prof. Dr. Sebastian Lohsse vom Institut für Rechtsgeschichte.

Zu sehen ist im Vordergrund eine Beispielseite aus dem Konvolut, einem Buchtitel. Im Hintergrund sind weitere Archivalien zu sehen.<address>© Uni MS - Brigitte Heeke</address>
Diese Werke stammen aus dem Barock – schon von Weitem zu sehen am Druckbild des Titels, mit der typischen zur Mitte hin ausgerichteten Anordnung des Textes.
© Uni MS - Brigitte Heeke
Eine Besonderheit ist die royale Herkunft der Papiere. Die Privatarchive, darunter die Bibliothek des Hauses Oranien-Nassau, sind Teil der königlichen Sammlungen und reichen zurück bis zu den Vorfahren von Prinz Wilhelm von Oranien (1534–1584) aus dem 13. Jahrhundert. „Das Archiv ist direkt dem König unterstellt“, erklärt Hoofdarchivaris Dr. Rolf C. Hage, der das Geschenk nach Münster brachte. „Das Konvolut ist hier in guten Händen. Wir freuen uns, dass es erforscht wird“, unterstreicht der Archivar. Gleichzeitig formuliert er eine Bitte an die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Münster. Dafür deutet er auf einen vergilbten handschriftlichen Vermerk, der in einer der mehrseitigen Akten steckt: „Wenn die Stücke inventarisiert werden, erfassen Sie doch gegebenenfalls solche Zettel mit.“ Das erlaube möglicherweise Einblicke, wer mit den Quellen bereits gearbeitet hat.

Die wertvollen Gaben werden nun in der rechtshistorischen Bibliothek sorgfältig katalogisiert und ihrem Alter entsprechend gelagert. Die Besucherinnen und Besucher der Bibliothek im Juridicum werden sie nicht im Regal bei den modernen Gesetzen und Nachschlagewerken finden. Auch eine Ausleihe ist bei solchen Konvoluten nicht möglich. Auf Anfrage kann man die historischen Dokumente aber vor Ort im Lesesaal einsehen, sobald sie erschlossen sind.

Dekan Prof. Dr. Peter Oestmann hofft, dass auch die Doktorandinnen und Doktoranden diesen Schatz für sich entdecken und ihn für die Forschung heben. „Die Akten und Dokumente bergen noch viele Entdeckungen“, ist der Rechtshistoriker überzeugt. „Sie werden unser Wissen und unser Bild von ihrer Entstehungszeit weiter schärfen.“ Schon seit Langem kämen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler weit über Münster hinaus hierher. „Mit dieser Schenkung ist und bleibt unsere Bibliothek einer der weltweit am besten ausgestatteten Arbeitsplätze für Forscherinnen und Forscher auf dem Gebiet der Rechtsgeschichte.“

Die rechtshistorische Bibliothek:

Mitte der 1990er-Jahre wurden die Bibliotheken der drei früheren Institute für römisches Recht, Kirchenrecht und deutsche Rechtsgeschichte zu einer rechtshistorischen Bibliothek (RHB) zusammengelegt. Sie umfasst juristische Quellen aus Antike, Mittelalter und Neuzeit sowie Literatur zu altorientalischer, griechischer, römischer, kirchlicher, deutscher und neuerer europäischer Rechtsgeschichte. Den Kern der romanistischen und germanistischen Bestände der RHB bildet der Nachlass des Romanisten Paul Koschaker (1879–1951) und des Germanisten Eberhard Freiherr von Künßberg (1881–1941). Dazu kommen mehrere tausend Dissertationen aus der Frühen Neuzeit.

Autorin: Brigitte Heeke

Dieser Artikel stammt aus der Unizeitung wissen|leben Nr. 8, 10. Dezember 2025.

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