|
Münster (upm/kk)
Symbolbild: Buchseiten mit Reitern A, B, C<address>© AdobeStock - Igor Kisselev</address>
Erklärung wichtiger Begriffe rund um das Thema Qualitätsmanagementsystem.
© AdobeStock - Igor Kisselev

ABC zum QMS und Co

Zentrale Begriffe des Qualitätsmanagementsystems der Universität Münster

Was steckt hinter den zentralen Begriffen des Qualitätsmanagementsystems der Universität Münster? Unser ABC erklärt kompakt und verständlich die wichtigsten Konzepte, Prozesse und Rollen. Ein schneller Einstieg für alle, die wissen wollen, wie Qualität in Studium und Lehre gesichert und weiterentwickelt wird.

 

Das Qualitätsmanagementsystem (QMS) sichert die kontinuierliche Weiterentwicklung von Studiengängen und wichtigen Leistungsbereichen. Zentrales Ziel ist die Förderung der Studienqualität, orientiert am Leitbild für Studium und Lehre und den gesetzlichen Vorgaben. Im QMS sind insbesondere Entscheidungsabläufe sowie Zuständigkeiten für die Einführung, Weiterentwicklung und Einstellung von Studiengängen und die hochschuleigenen Akkreditierungsverfahren geregelt. Das QMS bildet eine wichtige Grundlage für die Systemakkreditierung an der Uni Münster.

Die Systemakkreditierung ist ein institutionsweites, externes Prüfverfahren. Gegenstand des Prüfverfahrens ist das interne QMS. Es wird bewertet, ob das interne QMS sicherstellt, dass Studiengänge die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Bei positiver Bewertung erhält die Universität das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates für seine Studiengänge zu vergeben. Alle acht Jahre wird das QMS erneut überprüft (Systemreakkreditierung).

Die Studiengangskonferenz dient der Weiterentwicklung von Studiengängen. Auf mindestens drei Konferenzen in acht Jahren setzen sich Studierende, Lehrende und Mitarbeiter des Fachbereichs mit der Qualitätsprüfung eines oder mehrerer Studiengänge auseinander. Aufbauend auf der Analyse der Evaluationsergebnisse werden Entwicklungsziele festgelegt – angelehnt unter anderem an das Leitbild Studium und Lehre der Universität – und QM-Maßnahmen umgesetzt (zum Beispiel in Form von inhaltlichen Ergänzungen, Anpassungen der Lehr-/Lernkonzepte und Prüfungsformate).

Der Qualitätsentwicklungsplan (QEP) ist ein verpflichtendes Dokument zur Nachverfolgung der in den Studiengangskonferenzen beschlossenen Maßnahmen. Er gibt einen Überblick über laufende, geplante und abgeschlossene Maßnahmen, über die Ziele und die zuständigen Ansprechpersonen. Gepflegt wird der Plan von den QM-Beauftragten der Fachbereiche in Kooperation mit den jeweiligen Verantwortlichen. Der Fortschritt der Maßnahmen im QEP wird in der jeweils nächsten Studiengangskonferenz bilanziert.

Im Qualitätssicherungsgespräch (QSG) prüfen externe Gutachter anhand der Studiengangsdokumente und auf Basis des Austauschs mit Studierenden, Lehrenden und weiteren Verantwortlichen die fachliche Qualität eines oder mehrerer Studiengänge. Kriterien für die Bewertung der Studiengangskonzeption und -umsetzung liefern die Vorgaben der Studienakkreditierungsverordnung (unter anderem Studierbarkeit, Aktualität der Ziele und Inhalte, stimmiges Prüfungskonzept). Durch die Rückmeldungen der Externen und den gemeinsamen Austausch entstehen Impulse für die Studiengangsentwicklung. Das im Nachgang erstellte Gutachten fließt in das interne Akkreditierungsverfahren ein. Das QSG findet verpflichtend alle acht Jahre statt.

Jeder Fachbereich hat mindestens einen QM-Beauftragten für Studium und Lehre, der eng mit dem jeweiligen Studiendekanat und den Studiengangsleitungen zusammenarbeitet. Kernaufgaben sind Planung des Akkreditierungszeitraums, Vor-/Nachbereitung und Begleitung der Studiengangskonferenzen, Dokumentation im QEP sowie Bereitstellung und Koordination der Unterlagen für QSG und interne Akkreditierung. Ziel ist der kontinuierliche Aufbau von Expertise und die Entlastung der Studiengangsleitungen. Die Uni Münster hat ein fachbereichsübergreifendes Netzwerk für QM-Beauftragte etabliert.

Die interne Akkreditierungskommission (IAK) ist ein Gremium, das Entscheidungen zur Akkreditierung vorbereitet und dem Rektorat Empfehlungen vorlegt. Sie prüft die Einhaltung der Studienakkreditierungsverordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge. Auf Basis der IAK-Empfehlungen vergibt das Rektorat das Siegel des Akkreditierungsrates. Die Kommission besteht aus 15 Fachbereichsvertretern und drei Studierenden.

Autorin: Kathrin Kottke

Dieser Artikel stammt aus der Unizeitung wissen|leben Nr. 7, 5. November 2025.

 

Links zu dieser Meldung