Ehrendoktorwürde für Philosophen Carl Friedrich Gethmann
Der Fachbereich Geschichte/Philosophie der Universität Münster hat Prof. Dr. Carl Friedrich Gethmann zum Ehrendoktor ernannt. Der Emeritus der Universität Duisburg/Essen verbinde in seinem Lebenswerk in einzigartiger Weise die Reflexion auf grundlegende und methodologische Fragen seiner Disziplin mit der praktischen Anwendung philosophischer Expertise bei der Politikberatung und im gesellschaftlichen Diskurs, hieß es zur Begründung.
Carl Friedrich Gethmann, der von 2013 bis 2021 Mitglied des Deutschen Ethikrates war, habe bahnbrechende Arbeiten zur Logik, Wissenschaftstheorie, Sprachphilosophie, Metaphysik, Erkenntnistheorie und Ethik vorgelegt und sei ein beispielhafter Vertreter einer angewandten Philosophie, wie sie das Profil der münsterschen Universitätsphilosophie prägt. Laudator Prof. Dr. Oliver R. Scholz von der Universität Münster hob daher auch die politisch einflussreichen Beiträge des Geehrten zur Wissenschaftsethik, Medizinethik, Umweltethik, Technikfolgenabschätzung und Risikobewertung hervor.
In seinem Festvortrag erläuterte Carl Friedrich Gethmann am Beispiel zweier Möglichkeitsbegriffe die Relevanz philosophischer Unterscheidungen für politische Entscheidungen und den gesellschaftlichen Diskurs. Für Aristoteles war das Mögliche all das, was ohne Widerspruch gedacht werden kann. Einer anderen Auffassung zufolge, die in der Antike von den sogenannten Megarikern vertreten wurde, sind hingegen Indizien dafür erforderlich, dass etwas realisiert werden kann, damit man von Möglichem sprechen kann. Carl Friedrich Gethmann wies nach, dass wir auch heute, beispielsweise bei der ethischen Bewertung der Risiken neuer Technologien, beide Möglichkeitsbegriffe brauchen und es vom jeweiligen Kontext abhängt, welcher Begriff von Möglichkeit sinnvollerweise zugrundegelegt werden sollte.