Uni-Glossar: die Habilitation
Die Habilitation ist das traditionelle Qualifikationsverfahren für Personen, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz Hochschullehrerin oder -lehrer werden möchten. Sie ist die höchstrangige Hochschulprüfung in den meisten westeuropäischen Ländern, Voraussetzung ist eine mit einer hervorragenden Note abgeschlossene Promotion. Das Wort Habilitation stammt vom mittellateinischen habilitatio, abgeleitet von habilis (geschickt, geeignet, fähig). Sie ist der Nachweis der Befähigung, selbstständig Forschung und Lehre auf höchstem Niveau zu betreiben. Durch die Habilitation wird das Recht erworben, als Professorin und Professor an einer Universität zu arbeiten. Die Lehrberechtigung (venia legendi) ist ein zentraler Aspekt der Habilitation: Wer erfolgreich habilitiert wird, erhält die Berechtigung, Lehrveranstaltungen zu halten. Sie berechtigt dazu, die volle Palette akademischer Aufgaben wahrzunehmen. Das Habilitationsverfahren sowie die Beurteilung der Habilitationsschrift durch die Fachöffentlichkeit erhöhen die Objektivität und Transparenz und beugen Missbrauch vor.
Seit der Novelle des Hochschulrahmengesetzes 2002 ist die Habilitation in Deutschland nicht mehr die einzige Qualifikation für den Beruf des Hochschullehrers. Alternativen sind beispielsweise die Juniorprofessur oder der Tenure Track. Diese Entwicklung findet Niederschlag in den aktuellen Abschlusszahlen der Universität Münster. Im Jahr 2023 erlangten 26 Habilitandinnen und Habilitanden die höchste Qualifikation. Das ist der niedrigste Wert der vergangenen 31 Jahre. Die Bedeutung der Habilitation nimmt generell ab, in der Medizin ist sie jedoch weiterhin Standard. Mehr als die Hälfte der Habilitationen, die seit 1993 an der Uni Münster entstanden, stammt aus der Medizin.
Autorin: Hanna Dieckmann
Dieser Beitrag stammt aus der Unizeitung wissen|leben Nr. 3, 7. Mai 2025.