Uni-Glossar: der Lehrauftrag
Lehraufträge haben sich zu einem unverzichtbaren Bestandteil des deutschen Hochschulsystems entwickelt, mit dem Universitäten das Lehrangebot erweitern und flexibel auf Engpässe reagieren können. Sie werden vor allem an Personen aus der Praxis erteilt, wenn der Lehrbedarf durch hauptamtliches Personal nicht gedeckt werden kann. Darüber hinaus haben Lehrbeauftragte für Universitäten eine vielfältige Bedeutung. Als Externe bringen sie Fachwissen und ihre Berufserfahrung ein und tragen somit zur Vielfalt und Interdisziplinarität der Lehre bei. Außerdem bauen sie Brücken zwischen der Hochschule und der Arbeitswelt.
Lehraufträge werden mit oder auch ohne vorige Ausschreibung durch die Fakultäten oder die Hochschulleitung erteilt und beziehen sich auf eine konkrete Aufgabe beziehungsweise einen bestimmten Themenbereich. An der Universität Münster sollen sie acht Semesterwochenstunden nicht überschreiten. Sie sind meist auf ein Semester befristet und werden im Regelfall vergütet. Ein Dienstverhältnis begründen sie nicht, sodass Lehrbeauftragte kaum arbeitsrechtliche Ansprüche haben. Sie nehmen ihre Aufgaben eigenverantwortlich wahr und gestalten die Lehrveranstaltungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen. An Hochschulprüfungen und staatlichen Prüfungen dürfen Lehrbeauftragte ebenfalls mitwirken.
Im Wintersemester 2024/25 nahmen an der Universität Münster 548 Personen 678 Lehraufträge wahr. Besonders an der Musikhochschule sind Lehrbeauftragte seit Jahrzehnten eine tragende Säule in der Ausbildung von Studierenden. Am Fachbereich 15 werden traditionell sehr viele Lehraufträge vergeben: Im laufenden Semester waren es 153 – gefolgt vom Sprachenzentrum mit 104, dem Fachbereich Philologie mit 77 und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät mit 72 Lehraufträgen.
Autorin: Julia Harth
Dieser Beitrag stammt aus der Unizeitung wissen|leben Nr. 1, 29. Januar 2025.