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Münster (upm).
Auf dem Bild ist die Nike-Figur auf dem Schlossturm vor bewölktem Himmel zu sehen, rechts daneben der Schriftzug Uni-Glossar.<address>© Uni MS - Linus Peikenkamp</address>
Im „Uni-Glossar“ erläutern die Redakteurinnen und Redakteure der Stabsstelle Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Begriffe aus der Hochschulwelt.
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Uni-Glossar: der Hochschulrat

Begriffe aus dem Hochschulkosmos kurz erklärt – Serie der Unizeitung wissen|leben

Der Hochschulrat ist ein durch das nordrhein-westfälische Hochschulgesetz (§ 21) definiertes Universitätsgremium. Er berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Wahl und Abwahl der Rektoratsmitglieder, Zustimmung zum Entwurf des Hochschulvertrags, des Hochschulentwicklungsplans und des Wirtschaftsplans. Zudem gibt er Empfehlungen zu Angelegenheiten von Forschung und Lehre, die von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Der Hochschulrat tagt laut seiner Geschäftsordnung mindestens viermal pro Jahr. An seinen Sitzungen nimmt das Rektorat teil, ebenso die Gleichstellungsbeauftragte. Die Sitzungen sind laut Gesetz nicht-öffentlich und vertraulich. Die Sitzungen des Hochschulrats der Universität Münster finden in der Regel in den verschiedenen Fachbereichen und weiteren Einrichtungen der Universität statt. Bei dieser Gelegenheit berichten die Fachbereiche und Einrichtungen dem Hochschulrat über ihre gegenwärtige Situation und ihre Entwicklungsplanung und geben so dem Hochschulrat Gelegenheit, ihre Arbeitsweise, Ziele und Problemstellungen näher kennen zu lernen. Des Weiteren finden regelmäßig Gespräche mit Vertretern der verschiedenen Interessengruppen der Universität statt, zum Beispiel mit dem AStA und den Personalräten.

Der Hochschulrat der Universität Münster besteht aus acht Mitgliedern. Die aktuelle Amtsperiode geht vom 18. Mai 2023 bis zum 17. Mai 2028. Dr. Elke Topp, Direktorin beim Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz, leitet das Gremium seit Juli 2018. Weitere Mitglieder sind Prof. Dr. Janbernd Oebbecke (stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Cornelia Denz, Jürgen Kaube, Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch, Matthias Löb, Prof. Dr. med. Heidrun Thaiss und Prof. Dr. Martina Wagner-Egelhaaf.

Autorin: Kathrin Kottke

Dieser Beitrag stammt aus der Unizeitung wissen|leben Nr. 6, 4. Oktober 2023.

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