Uni-Glossar: das An-Institut
Sie erfüllen universitäre Standards und stellen eine wichtige Transferbrücke dar: An-Institute sind ein Bindeglied zwischen den Hochschulen und der Praxis. Sie erweitern das Angebot in den Bereichen, in denen es Universitäten und Fachhochschulen an Ressourcen fehlt. Rechtlich und wirtschaftlich sind An-Institute selbstständige wissenschaftliche Einrichtungen, die auf ihrem speziellen Gebiet einen Rahmenvertrag mit der Hochschule haben und häufig personell wie räumlich mit dieser verflochten sind. Sie ergänzen die von der Hochschule selbst wahrgenommenen Aufgaben wie beispielsweise die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
An-Institute befinden sich in externer Trägerschaft. Sie sind in der Regel privatrechtlich organisiert – überwiegend als eingetragener Verein, aber auch als Stiftung oder GmbH – und finanzieren sich primär aus Drittmitteln. Der geschäftsführende Direktor muss immer eine inhaltlich passende Lebenszeitprofessur innehaben. Gemäß §29 des Hochschulgesetzes NRW dürfen externe Institute nur als „Einrichtung an der Hochschule“ anerkennt werden, wenn die Aufgaben nicht von einer Institution der Hochschule selbst erfüllt werden können.
Im Jahr 2007 gab es deutschlandweit rund 550 An-Institute, davon rund 100 in Nordrhein-Westfalen. An den meisten Hochschulen ist ihre Zahl einstellig. Die Universität Münster kooperiert derzeit mit zwölf An-Instituten: die Akademie für Manuelle Medizin, das Centrum für Krankenhaus-Management, das Ehrenpreis-Institut für Swift-Studien, das Freiherr-vom-Stein-Institut, das Institut für Angewandte Informatik, das Institut für Psychologische Psychotherapieausbildung, das Institut für Rechtsphilosophische Forschung, das Institut für vergleichende Städtegeschichte, das Institut für Westfälische Kirchengeschichte, das Institut für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, das Willibald-Gebhardt-Institut sowie das Zentralinstitut für Raumplanung.
Autorin: Julia Harth
Dieser Beitrag stammt aus der Unizeitung wissen|leben Nr. 5, 12. Juli 2023.