Uni-Glossar: die Regelstudienzeit
Dieser Begriff umfasst die reguläre Studiendauer und die Prüfungszeit. Für die meisten Bachelorstudiengänge sind beispielsweise drei Jahre veranschlagt, also sechs Semester. In Masterstudiengängen sind es oft zwei bis vier Semester – je nach Abschluss, Fachrichtung und Hochschule kann dieser Zeitraum variieren. Die jeweilige Regelstudienzeit ist den Studien- oder Prüfungsordnungen der Fachbereiche zu entnehmen.
Ob durch den Nebenjob, Krankheit, familiäre Verpflichtungen oder aus anderen Gründen: Mehr als die Hälfte aller Studierenden bundesweit überschreitet diesen Zeitraum, meist um zwei Semester. Nur wenige schaffen es schneller. Die BAföG-Zahlungen sind an die Regelstudienzeit gekoppelt. Aus Sicht mancher Absolventen spricht auch der Wunsch nach einem vermeintlich makellosen Lebenslauf dafür, nicht länger an der Universität zu verweilen als unbedingt notwendig. Ursprünglich war die Regelstudienzeit jedoch nicht als Wettlauf gedacht, sondern sollte den Studienanfängern die rechtliche Sicherheit geben, dass sie ihren gewählten Studiengang innerhalb einer festgelegten Semesterzahl absolvieren können.
Der aktuelle Rekord an der Universität Münster – aus welchen Gründen auch immer – liegt derzeit bei 108 Fachsemestern, wahrlich eine Ausnahme. Im Prüfungsjahr 2021 lag die durchschnittliche Fachstudiendauer im Bachelor bei 7,1 Semestern, im Master bei 5,2 Semestern. Nur knapp ein Drittel aller Bachelor- und Masterstudierenden, die 2021 den Abschluss schafften, absolvierte das Studium in der Regelstudienzeit.
Autor: André Bednarz
Dieser Beitrag stammt aus der Unizeitung wissen|leben Nr. 1, 1. Februar 2023.