|
Münster (upm/nor).
Rektor Johannes Wessels spricht über den Umgang der Universität mit den aktuellen Protesten als Folge des Israel-Palästina-Konflikts.<address>© stock.adobe.com - viperagp</address>
Rektor Johannes Wessels spricht über den Umgang der Universität mit den aktuellen Protesten als Folge des Israel-Palästina-Konflikts.
© stock.adobe.com - viperagp

„Die Universität ist kein rechtsfreier Raum“

Rektor Johannes Wessels über die aktuellen Proteste als Folge des Israel-Palästina-Konflikts

In den vergangenen Wochen gab es als Reaktion auf den Konflikt zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas zahlreiche Kundgebungen und Veranstaltungen an deutschen Hochschulen – auch an der Universität Münster. Was ist erlaubt, welche Form des Protests ist nicht akzeptabel? Norbert Robers sprach mit Rektor Prof. Dr. Johannes Wessels über die Haltung des Rektorats und die aktuelle Lage.

Bereiten Ihnen die Proteste und die zum Teil aufgeheizte Stimmung an den Universitäten Sorgen?

Die aktuelle Lage ist das Ergebnis des brutalen Angriffs der Hamas auf Israel und der folgenden Reaktion des israelischen Militärs im palästinensischen Gazastreifen. Insofern ist es wenig überraschend, dass die Stimmung auf beiden Seiten sehr angespannt ist. Solange die Demonstrationen und andere Veranstaltungen nach den Regeln unseres Rechtsstaats verlaufen, mache ich mir keine Sorgen.

Portraitfoto Rektor Prof. Dr. Johannes Wessels<address>© Uni MS - Peter Leßmann</address>
Rektor Prof. Dr. Johannes Wessels
© Uni MS - Peter Leßmann

Demos auf Uni-Gelände, Debatten in Hörsälen: Nach welchen Regeln genehmigt oder untersagt das Rektorat denn derartige Anfragen?

Dabei sind mehrere Aspekte zu beachten. In Deutschland gibt es zum einen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Das ist ein hohes Gut, wir haben daher keine Möglichkeit, derartige Veranstaltungen abzusagen. Für den Fall, dass eine Gruppe in Räumen der Universität etwas plant, schauen wir uns genau an, wer der Veranstalter ist. Handelt es sich beispielsweise um eine eingetragene Hochschulgruppe mit entsprechenden Möglichkeiten der Raumbuchung, eine Fachschaft, die ihre Rechte und eine hohe Autonomie durch die Satzung der Studierendenschaft auf Grundlage des Hochschulgesetzes Nordrhein-Westfalen bezieht, oder um einen externen Veranstalter? Wir nehmen immer Kontakt zu den Veranstaltern auf und lassen gegebenenfalls auch durch die Polizei prüfen, ob eine Gefährdungssituation vorliegt.

Heißt das, dass das Rektorat eine inhaltliche Bewertung vornimmt und danach über eine Zu- oder Absage entscheidet?

Nein. Selbstverständlich haben auch wir den barbarischen Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verurteilt und uns mit Israel solidarisiert. Dazu stehen wir, denn Verbrechen an unschuldigen Menschen sind durch nichts zu rechtfertigen. Gleichwohl wissen wir um das Leid des palästinensischen Volks, auf dessen Seite es ebenfalls viele unschuldige Opfer gibt. Wir unterscheiden daher bei unseren Prüfungen nicht danach, wer auf welcher Seite steht. Wir prüfen einzig und allein, ob es bereits vorab Anzeichen dafür gibt, dass die Sicherheit unserer Universitätsmitglieder bei einer Veranstaltung in unseren Räumen gefährdet sein und dass es zu Sachbeschädigungen, Besetzungen oder antisemitischen Parolen und Aktionen kommen könnte. Das lässt sich vorher natürlich nicht mit Gewissheit sagen. Aber wir können nicht ausschließen, dass eine Beurteilung der Gefahrenlage auch dazu führen könnte, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und die Veranstaltung absagen würden.

Das klingt nach einer im Zweifelsfall rigorosen Einstellung…

Das Gegenteil ist der Fall. Wir stehen dazu, dass gerade Hochschulen Orte der Diskussionen und des Austauschs sein müssen. Aber es gibt klare Regeln, die für uns nicht verhandelbar sind. Es muss gewaltfrei bleiben, und es darf zu keinerlei antisemitischen Äußerungen kommen. Die Universität Münster ist ein Raum des Dialogs, aber sie ist kein rechtsfreier Raum.