|
Münster (upm/kk).
Der neue Hochschulrat (v.l.n.r.): Dr. Elke Topp, Matthias Löb, Prof. Dr. Cornelia Denz, Prof. Dr. Janbernd Oebbecke, Jürgen Kaube, Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch, Prof. Dr. Heidrun Thaiss und Prof. Dr. Martina Wagner-Egelhaaf.<address>© WWU - Peter Leßmann</address>
Der neue Hochschulrat (v.l.n.r.): Dr. Elke Topp, Matthias Löb, Prof. Dr. Cornelia Denz, Prof. Dr. Janbernd Oebbecke, Jürgen Kaube, Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch, Prof. Dr. Heidrun Thaiss und Prof. Dr. Martina Wagner-Egelhaaf.
© WWU - Peter Leßmann

Hochschulrat startet in neue Amtszeit

Elke Topp erneut zur Vorsitzenden gewählt / Zwei neue Mitglieder

Der neue Hochschulrat der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) Münster hat während seiner konstituierenden Sitzung erneut Dr. Elke Topp zur Vorsitzenden gewählt. Die Direktorin beim Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz leitet das Gremium seit Juli 2018. Zu ihrem Stellvertreter wählte der Hochschulrat Prof. Dr. Janbernd Oebbecke, der bis zu seiner Emeritierung das kommunalwissenschaftliche Institut der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der WWU geleitet hat. Bei einem ersten Austausch nach der Konstituierung standen die Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder sowie die Exzellenzcluster-Anträge, die die WWU einreicht, im Mittelpunkt.

Neue Mitglieder des Hochschulrats sind die Präsidentin der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig, Prof. Dr. Cornelia Denz, und der ehemalige Direktor des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe, Matthias Löb. Dr. Annette Kurschus und Prof. Dr. Alexander Kurz stehen aufgrund anderer Verpflichtungen nicht mehr zur Verfügung. Die acht Mitglieder des Hochschulrats werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt – die Amtsperiode geht vom 18. Mai 2023 bis zum 17. Mai 2028. Der Senat hatte am 7. Dezember 2022 über die Mitglieder des neuen Hochschulrats entschieden, das nordrhein-westfälische Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) hatte dieser Entscheidung am 11. Mai 2023 zugestimmt.

Informationen zum Hochschulrat

Der Hochschulrat wurde 2007 als neues Verfassungsorgan der nordrhein-westfälischen Hochschulen etabliert. Es ist nach dem Hochschulgesetz des Landes NRW das höchste Beratungsgremium einer Universität und tagt mindestens vier Mal pro Jahr. Die Sitzungen, an denen auch das Rektorat und die Gleichstellungsbeauftragte teilnehmen, sind vertraulich. Die wichtigste Aufgabe des Hochschulrats ist die Aufsicht über die Geschäftsführung des Rektorats. Diese Aufsicht übt der Hochschulrat unter anderem durch Zustimmung zum Wirtschaftsplan der Universität aus sowie durch Aussprache von Empfehlungen und Stellungnahmen zu Angelegenheiten, die die Forschung, die Lehre und das Studium betreffen. Darüber hinaus sucht der Hochschulrat den Gedankenaustausch und die Kooperation mit anderen Gremien der Universität, insbesondere dem Senat. Des Weiteren finden regelmäßig Gespräche mit Vertretern der verschiedenen Interessengruppen der Universität statt, zum Beispiel mit dem AStA und den Personalräten.

Links zu dieser Meldung