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Münster (upm/kn)
Prof. Dr. Thomas Hoeren<address>© WWU - Peter Grewer</address>
Prof. Dr. Thomas Hoeren
© WWU - Peter Grewer

Forscher untersuchen Algorithmen in öffentlicher Verwaltung

Bundesministerium für Bildung und Forschung bewilligt Verbundprojekt / Förderung von rund zwei Millionen Euro

Algorithmen und Künstliche Intelligenz werden immer häufiger auch in der öffentlichen Verwaltung und in privaten Unternehmen, die Bürgerdienste anbieten, verwendet. Der Einsatz birgt Chancen und Risiken. Die rechtlichen, ethischen, ökonomischen, technischen und gesellschaftlichen Anforderungen an diese Technologien erforschen erstmals Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert das Verbundprojekt „GOAL – Governance von und durch Algorithmen“ mit rund zwei Millionen Euro. Neben dem münsterschen Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) sind das Karlsruher Institut für Technologie, die Technische Universität Kaiserslautern, die Universität Hamburg und die Ruhr-Universität Bochum an der Studie beteiligt.

„Mit diesem Projekt wollen wir bis Ende August 2021 untersuchen, wie staatliche und nicht-staatliche Akteure die Automatisierung von Arbeitsprozessen, also den Einsatz von Algorithmen, effizient und sozialverträglich nutzen können. Deshalb entwickeln wir unter anderem Handlungsoptionen“, erläutert Studienleiter Prof. Dr. Thomas Hoeren vom ITM. Damit die Technikfolgen fächerübergreifend eingeschätzt werden können, arbeiten Rechtswissenschaftler, Informatiker, Ethiker, Verhaltenswissenschaftler und Ökonomen zusammen.

Algorithmen dienen nicht mehr nur der Automatisierung der Datenverarbeitung sowie der Informations- und Wissensgenerierung- die Systeme treffen zunehmend selbstständig Entscheidungen. Auftraggeber und Softwarentwickler müssen daher Wertvorstellungen und Grundannahmen in Algorithmen einfügen. Der Einsatz von Algorithmen kann einen Effizienzgewinn bedeuten und Fehler oder Vorurteile, die bei menschlichen Entscheidungen auftreten, vermindern.

Ein zentrales Risiko beim Einsatz von Algorithmen besteht dagegen in der möglichen Intransparenz der Entscheidungen. Die Entscheidungsgrundlagen sind für den Betroffenen oft nicht ersichtlich. „Des Weiteren spielt das Datenschutzrecht sowie die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung eine entscheidende Rolle. Hinzu kommen Fragestellungen des Antidiskriminierungsrechts, wenn durch die Entscheidungen beabsichtigte oder unbeabsichtigte Diskriminierungen entstehen. Diese Rechtsgebiete sind unser Forschungsschwerpunkt am ITM“, führt Thomas Hoeren aus.

Neben der Entwicklung von Handlungsoptionen für staatliche und nicht-staatliche Akteure sollen sich auch externe Experten durch Veranstaltungen wie eine Winter School und einen internationalen Workshop bei dem Projekt einbringen. Darüber hinaus soll eine eigens entwickelte App die Möglichkeit bieten, die Ergebnisse von GOAL beispielhaft zu testen und die Eignung des Einsatzes von Algorithmen zu demonstrieren.

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