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Münster (upm/ja)
Den neuen Verein besiegeln federführend Dr. Holger Schrade, Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamm (7.v.r.) und der neue Vereinsvorsitzende Prof. Dr. Clemens Höpfner (9.v.r.), Direktor des WWU-Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht.<address>© WWU - Rechtswissenschaften</address>
Den neuen Verein besiegeln federführend Dr. Holger Schrade, Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamm (7.v.r.) und der neue Vereinsvorsitzende Prof. Dr. Clemens Höpfner (9.v.r.), Direktor des WWU-Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht.
© WWU - Rechtswissenschaften

Förderverein Arbeitsrecht an der WWU gegründet

Engerer Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis / LAG-Präsident: "Offene Türen eingerannt"

Das Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) und das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) bauen ihre Zusammenarbeit aus. Sie verfolgen damit vor allem das Ziel, die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Öffentlichkeit sichtbarer und für Studierende attraktiver zu machen. Zu diesem Zweck haben beide Partner am Mittwoch (13. Februar) den "Verein zur Förderung des Arbeitsrechts an der WWU Münster e.V." gegründet. "Mit diesem Vorschlag hat man bei mir offene Türen eingerannt. Das Landesarbeitsgericht Hamm wünscht sich seit Jahren, dass mehr Absolventen aus Münster den Weg in die Arbeitsgerichtsbarkeit finden", betonte Dr. Holger Schrade, LAG-Präsident und Vorstandsmitglied im neuen Verein.

Zu den 18 Gründungsmitgliedern gehören Vertreter der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Anwaltschaft sowie Studierende und Wissenschaftler der juristischen Fakultät der WWU. "Das große Interesse aus den verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts beweist, dass sich die arbeitsrechtliche Praxis einen engeren Austausch untereinander und mit der Wissenschaft wünscht", sagte Prof. Dr. Clemens Höpfner, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht und Vorsitzender des Fördervereins.

Konkrete Vorhaben sind Vortragsveranstaltungen sowie die Unterstützung von Exkursionen, Tagungen, Fortbildungen und Promotionsvorhaben im Arbeitsrecht.

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