Übergang zum Masterstudium

Der Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium erfordert eine frühzeitige Planung. Dabei sind insbesondere der Zeitplan der Bachelorarbeit sowie Fragen zur Rückmeldung und Exmatrikulation zu beachten. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Hinweise für einen reibungslosen Übergang.

Informieren Sie sich außerdem über unser Masterstudienangebot und auf der Website für Studieninteressierte über die Inhalte, Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren unserer Studiengänge. Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs Psychologie an unserem Institut erfüllen grundsätzlich die fachlichen Zugangsvoraussetzungen für unsere Masterstudiengänge.

  • Zeitplan zur Abgabe der Bachelorarbeit

    Die Bachelorarbeit fällt üblicherweise in den Übergang zum Master. In der Regel fängt ein Masterstudiengang in Psychologie immer zum Wintersemester, d. h. im Oktober eines Jahres, an. Die Bewerbungsfrist für einen Platz im Master wird deshalb im vorangehenden Sommersemester liegen (ungefähr von Mai bis Mitte Juli), wenn die Vorlesungszeit noch läuft. Studierende, die sich gleich im Anschluss an das Bachelor-Studium um einen Master-Platz bewerben, nutzen dafür einfach eine Leistungsübersicht mit den Leistungen der ersten fünf Fachsemester mit aktueller Durchschnittsnote. Diese Bescheinigung können Sie in CMS downloaden. Andere zusätzliche Bescheinigungen erhalten Sie bei Bedarf bei der Fachstudienberatung. Besteht der Wunsch, dass die Note der Bachelorarbeit mit in diese vorläufige Durchschnittsnote einfließt, d. h. bei einer Masterbewerbung berücksichtigt wird, dann sollte die Bachelorarbeit bis spätestens zum 30. April abgegeben werden. Es besteht jedoch keine Pflicht, die Abschlussarbeit bis zu diesem Zeitpunkt eingereicht zu haben. Grundsätzlich sollte die Bachelorarbeit bis Ende August eingereicht werden, damit das Abschlusszeugnis noch rechtzeitig für eine Immatrikulation im Master ausgestellt werden kann. Ausnahmen von dieser Empfehlung sind möglich, theoretisch ist unter bestimmten Bedingungen eine Abgabe auch im September / Oktober noch möglich - ein reibungsloser Übergang zum Master kann dann allerdings nicht garantiert werden und eine so enge Zeitplanung erfordert eine lückenlose Kommunikation mit allen beteiligten Stellen (Betreuung, Prüfungsamt, Master-Universität, Fachstudienberatung). Gerechnet wird hier mit den Fristen der Universität Münster. Bitte beachten Sie ggfs. die Fristen anderer Hochschulen. Bei Fragen zur individuellen Studienplanung wenden Sie sich an die Fachstudienberatung.

  • Rückmeldung und/oder Exmatrikulation

    Sie werden nach Abgabe / Abschluss Ihrer letzten Prüfungsleistung und/oder nach Ausstellung Ihrer Abschlussdokumente nicht automatisch exmatrikuliert. 

    Sofern Sie sicher sind Ihr Abschlusszeugnis zum Semesterende (30.09. im Sommersemester) in den Händen zu halten können Sie sich zum Semesterende exmatrikulieren. Die Exmatrikulation kann im Self-Service in CMS beantragt werden.

    Sofern Sie nicht sicher sind Ihr Abschlusszeugnis bis zum Semesterende in den Händen zu halten, dann sollten Sie sich für das Folgesemester zurückmelden. Sollten Sie dann an der Universität Münster einen Masterplatz erhalten können Sie sich im Studierendensekretariat in den Masterstudiengang umschreiben lassen und ersparen sich so auch eine komplett neue Immatrikulation. Sollten Sie an einer anderen Universität einen Masterplatz erhalten können Sie sich in Münster nach Erhalt Ihres Abschlusszeugnisses exmatrikulieren. Bitte nehmen Sie Kontakt auf zum Studierendensekretariat, falls Sie Fragen zum konkreten Ablauf der Exmatrikulation (z.B. Bearbeitungszeit) haben.

    Hier finden Sie wichtige Informationen und Fristen zur Exmatrikulation.