Lehre

Auf Grundlage der Semesterzeiten der Universität Münster liegt der Veranstaltungsbeginn für alle Lehrveranstaltungen des Sommersemesters 2024 in der ersten Vorlesungswoche, beginnend am 08.04.2024 - außer im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (CMS) wird bei den einzelnen Lehrveranstaltungen ein anderer Anfangstermin genannt. Die Teilnahme an der 1. Sitzung ist verbindlich. Nicht in Anspruch genommene Plätze werden bei entsprechender Nachfrage weitergegeben.

Das Vorlesungsverzeichnis finden Sie im Campus Management System. Bitte nutzen Sie nur noch die Informationen aus dem Vorlesungsverzeichnis im Campus Management  System - Informationen im alten System HIS-LSF sind ggf. nicht mehr korrekt.

 

  • Anmeldung zu Seminaren

    Seminare und die zugehörige Studienleistung melden Sie in drei Schritten in CMS an:

    1. Anfrage eines Seminarplatzes: Klicken Sie in CMS bei dem entsprechenden Seminar auf den blauen Button „Anfragen“. So bekunden Sie Ihr Interesse an einer Teilnahme und Sie werden bei der Seminarplatzvergabe berücksichtigt.
    2. Platzangebote erhalten und annehmen bzw. ablehnen: Nach erfolgter Seminarplatzvergabe erhalten Sie Platzangebote zu den von Ihnen angefragten Seminaren. Diese Angebote müssen Sie innerhalb einer sehr kurzen Frist annehmen. Sollten Sie davon keinen Gebrauch machen, wird das Angebot automatisch zurückgegeben. Bitte nehmen Sie die Angebote unbedingt an, auch wenn Sie ggf. später noch tauschen möchten oder auf eine Warteliste für ein anderes Seminar gesetzt werden wollen. Wechsel- und Tauschwünsche können an Frau Dr. Dirksmeier gerichtet werden. Durch die Platzannahme wird automatisch eine Teilnahmebuchung vorgenommen.
    3. Anmeldung der entsprechenden Studienleistung: Klicken Sie sich in CMS in der entsprechenden Veranstaltung zur zugehörigen Studienleistung durch. Klicken Sie den blauen Button „Anmelden“. Die Fristen für die Anmeldung der  Studienleistungen finden Sie hier.

    WICHTIG: Ohne Anmeldung der Studienleistungen in Schritt 3 können Ihnen die Dozent:innen am Ende des Semesters keine ECTS Punkte verbuchen und entsprechend kann das Seminar dann nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

    Im CMS wird bereits bei der Buchung einer Veranstaltung geprüft, ob Sie berechtigt sind, an der Veranstaltung teilzunehmen. Wenn Sie die Voraussetzungen (z. B. abgeschlossene Statistikmodule für die Veranstaltungen des 4. Fachsemesters) nicht erfüllen, erhalten Sie eine Fehlermeldung.

    Hier finden Sie eine Übersicht, in der den Veranstaltungen eindeutig die Studien‐ und/oder Prüfungsleistung zugeordnet sind. 

  • Anmeldung zu Vorlesungen

    Vorlesungen und die zugehörige Prüfung/en melden Sie in zwei Schritten in CMS an:

    1. Buchung der Vorlesung: Klicken Sie in CMS bei der entsprechenden Veranstaltung auf den blauen Button „Buchen“. Sie erhalten dann automatisch einen Platz in der Vorlesung, da Vorlesungen keine maximale Teilnehmer:innenzahl besitzen. Dadurch wird die Anmeldung der Prüfungsleistung freigeschaltet. Die Buchung sollte vor der ersten Sitzung erfolgen.
    2. Anmeldung der entsprechenden Prüfungsleistung: Klicken Sie sich in CMS in der entsprechenden Veranstaltung zur zugehörigen Prüfungsleistung durch. Wählen Sie bei mehreren möglichen Prüfungsterminen den für Sie gewünschten Termin aus. Klicken Sie den blauen Button „Anmelden“. Beachten Sie, dass ggf. mehrere Prüfungsleistungen angemeldet werden müssen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich an Ihre Dozent:innen. Die Fristen für die Anmeldung der  Prüfungsleistungen finden Sie hier.

    WICHTIG: Ohne Anmeldung der Prüfungsleistungen in Schritt 2 dürfen Sie die entsprechenden Klausuren nicht mitschreiben!

    Im CMS wird bereits bei der Buchung einer Veranstaltung geprüft, ob Sie berechtigt sind, an der Veranstaltung teilzunehmen. Wenn Sie die Voraussetzungen (z. B. abgeschlossene Statistikmodule für die Veranstaltungen des 4. Fachsemesters) nicht erfüllen, erhalten Sie eine Fehlermeldung. Die Teilnahmebuchung für die Veranstaltung „Vertiefende Grundlagen der Medizin und Psychopharmakologie“ kann erst erfolgen, wenn die Noten zur Vorlesung „Biologische Psychologie“ im System verbucht sind.

    Hier finden Sie eine Übersicht, in der den Veranstaltungen eindeutig die Studien‐ und/oder Prüfungsleistung zugeordnet sind. 

    Hinweis: Anfragen, die die Vorlesung „Psychosomatische Medizin“ betreffen, richten Sie bitte an Frau Dr. Dirksmeier.

  • Frequently Asked Questions (FAQ)

     Was ist ein Modul? 

    Ihr Bachelorstudiengang gliedern sich in Module. Ein Modul definiert die Inhalte und Lernziele eines Themengebiets. Module können sich aus unterschiedlichen Veranstaltungstypen (z.B. Vorlesung, Seminar, Praktika, etc.) zusammensetzten. Ein anschauliches Beispiel ist das Einführungsmodul, das sich aus zwei Vorlesungen (hier: "Einführung in die Geschichte und Themenfelder der Psychologie und Psychotherapie" sowie "Einführung in die Forschungsmethoden der Psychologie"), dem Seminar "Anleitung zum wissenschaftlichen Arbeiten" und den "Versuchspersonenstunden" zusammensetzt. Im B. Sc. Psychologie gibt es Pflichtmodule, die alle Studierende belegen müssen sowie Wahlpflichtmodule, bei denen sich die Studierenden zwischen bestimmten Inhaltsgebieten entscheiden können. Insgesamt gliedert sich das Studium der Psychologie in 20 Module, einschließlich einer Bachelorarbeit und einer berufspraktischen Tätigkeit von 390 Stunden. Die Veranstaltungen und Voraussetzung zum Abschluss eines Moduls findet man im Modulhandbuch.

    Was ist der Unterschied zwischen Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen?

    Veranstaltungen, die Sie zum Abschluss Ihres Studiums belegen müssen nennt man Pflichtveranstaltungen. Wahlpflichtveranstaltungen stellen eine Sonderform von Pflichtveranstaltungen dar, weil Wahlfreiheit in der Erfüllung der Pflicht besteht. Beispielsweise kann innerhalb eines Pflichtmoduls zwischen zugeordneten Veranstaltungen gewählt werden. So ist es bei den zwei Vertiefungen, die Pflichtmodule sind, in denen jedoch Wahlfreiheit besteht in Bezug auf die konkreten Veranstaltungen. So dürfen zwei von drei möglichen Inhaltsgebieten gewählt werden. Studierende im Profil B Psychotherapie müssen allerdings in jedem Fall die Vertiefung in Klinischer Psychologie wählen.

    Was sind "Leistungspunkte", "Credit Points" oder "ECTS"?

    Der Arbeitsaufwand des Studiums wird mittels eines Leistungspunktesystems berechnet, dem sogenannten European Credit Transfer System (ECTS). Die Leistungspunkte, meist als ECTS oder CP abgekürzt, stehen für das Arbeitspensum einer Veranstaltung und sind ein quantitatives Maß für den Studienumfang. Die  ECTS drücken nicht nur die zeitliche Anwesenheit an der Uni aus, wie die Semesterwochenstunden, sondern berücksichtigen den gesamten Arbeitsaufwand, inklusive des Selbststudiums. Ein Leistungspunkt umfasst 30 Arbeitsstunden in einem Semester. Das sechssemestrige Bachelor- Studium verlangt insgesamt einen Arbeitsaufwand von 180 ECTS-Punkten.

    Was ist der Unterschied zwischen "Studienleistung" und "prüfungsrelevanter Leistung"?

    Innerhalb der Module müssen Sie eine oder mehrere Studienleistungen (Klausur, Referat, Übung, mündliche Prüfung, etc.) erbringen. Die Modulbeschreibungen legen fest, welche Studienleistungen gleichzeitig prüfungsrelevante Leistungen darstellen und damit einen Teil der Bachelornote ausmachen. Die Noten der prüfungsrelevanten Leistungen ergeben direkt oder durch Verrechnung die jeweilige Modulnote. In der Regel sind studienleistungen daher unbenotet (z.B: Referate oder Hausarbeiten in Seminaren). Für Prüfungsleistungen erhalten Sie logischerweise eine Note (z.B. Klausur, mündliche Prüfung, Hausarbeit). Welche Studien- und Prüfungsleistungen Sie in einem Modul oder in einer konkreten Veranstaltung absolvieren müssen können Sie im Modulhandbuch nachlesen. Fragen Sie auch gerne die entsprechende Lehrperson. 

    Woraus besteht die "Bachelorprüfung"?

    Alle prüfungsrelevanten Leistungen bilden die Bachelorprüfung. Die Bewertungen der prüfungsrelevanten Leistungen setzen sich zu den Modulnoten zusammen, aus denen wiederum die Bachelornote errechnet wird. Die genaue Berechnung ist in der Prüfungsordnung festgelegt.