*Hinweise:
Am 15. Februar 2016 sind für die Bachelorstudiengänge und Master of Education-Studiengänge, die unter eine Rahmenprüfungsordnung fallen (sowohl LABG 2009 als auch Modellversuch), Änderungsordnungen in den Amtlichen Bekanntmachungen (6/2016) veröffentlicht worden und somit rechtskräftig.
Die Änderungen betreffen die An- und Abmeldung zu Leistungen, insbesondere die Rücktrittsfristen von Prüfungsleistungen.
Für den QISPOS-An- und Abmeldezeitraum im Wintersemester 2023/2024 bedeutet dies:
Anmeldungen sind in QISPOS vom 23. Oktober 2023 bis zum 19. Dezember 2023 möglich.
Abmeldungen sind in QISPOS vom 23. Oktober 2023 bis zum 9. Januar 2024 möglich.
Darüber hinaus gibt es für die genannten Bachelorstudiengänge und Master of Education-Studiengänge eine weitere Neuerung für die Abmeldung von Prüfungsleistungen, für die als Prüfungsform eine Klausur vorgesehen ist. Im Fall von Klausuren ist eine Abmeldung ohne Angabe von Gründen bis zum siebten Kalendertag vor dem Prüfungstermin möglich.
Ist der Prüfungstermin rechtzeitig dem Prüfungsamt bekannt, wird er in QISPOS eingetragen und die Abmeldung von der Klausur kann von den Studierenden in QISPOS vorgenommen werden.
Ist der Prüfungstermin nicht in QISPOS hinterlegt, erfolgt die Abmeldung in schriftlicher Form mit einem von den Prüfungsämtern bereitgestellten Formblatt.
In den fachwissenschaftlichen Bachelor- und Masterstudiengängen gibt es teilweise anderslautende Regelungen zu den An- und Abmeldemodalitäten. Diese sind von den Änderungen der Rahmenprüfungsordnungen nicht berührt.
Zudem kann es sowohl für Modulabschlussprüfungen als auch für einige andere Prüfungs- und Studienleistungen abweichende Anmeldefristen geben.
Alle rechtsgültigen Fristen und Termine finden Sie auf den Internetseiten des für Sie zuständigen Prüfungsamtes. Anmeldungen zu schriftlichen Modulabschlussprüfungen erfolgen zum Teil in einem bestimmten Anmeldezeitraum. Die Anmeldung zu mündlichen Modulabschlussprüfungen müssen meist persönlich im Prüfungsamt, im Rahmen einer bestimmten Frist, erfolgen. Nähere Informationen finden sich auf den Internetseiten der Prüfungsämter.
Innerhalb der Anmeldephase können Sie sich ohne Angabe von Gründen auch wieder abmelden.
Erscheinen Studierende ohne vorherige Anmeldung in QISPOS zu einer prüfungsrelevanten Leistung, sind sie nicht zur Prüfung zugelassen. Ein Ablegen der Prüfung ist dann nicht möglich. Auch wenn eine Prüfungsleistung trotz fehlender Anmeldung abgelegt werden sollte, wird diese nicht gewertet.
In einigen Bachelor- und Masterstudiengängen erfolgt die Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen zurzeit nicht über QISPOS:
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom jeweils zuständigen Prüfungsamt.
Für Informationen zur Bedienung von QISPOS beachten Sie bitte folgende Anleitung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
LSF/QISPOS - Hotline
WWU IT
Montag - Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Während der QISPOS-Anmeldephase:
Montag - Freitag 09:00-12:00 Uhr
Tel.: (02 51) 83 - 20 101
E-Mail: pos@uni-muenster.de