Pflichtpraktikum
Berufspraktische Tätigkeiten bieten Orientierung in Anbetracht der großen Vielfalt psychologischer Berufsfelder, ermöglichen das gezielte Sammeln von Arbeitserfahrungen und tragen bei zum Aufbau des eigenen beruflichen Netzwerkes. Das Pflichtpraktikum im Umfang von 390 Stunden ist daher fester Bestandteil des Curriculums im Bachelorstudiengang Psychologie an der Universität Münster. Natürlich sind darüber hinaus weitere, freiwillige Praktika möglich.
Die Pflichtpraktika werden grundsätzlich komplett selbstständig organisiert und können semesterbegleitend oder in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Damit ein Praktikum für Ihr Studium angerechnet werden kann, muss es bestimmte Vorgaben erfüllen. In Abhängigkeit Ihrer Profilwahl absolvieren Sie Ihre 390 Stunden Pflichtpraktikum im Profil A in Form des "Berufspraktikums" oder im Profil B in Form eines sogenannten "Orientierungspraktikum" in Kombination mit der sogenannte "Berufsqualifizierenden Tätigkeit I".
In Zweifelsfällen, d.h. sofern Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr geplantes Praktikum die im folgenden beschriebenen Anforderungen erfüllt (und immer im Fall von Auslandspraktika) sollten Sie sich per E-Mail an die Vorsitzende des Prüfungsauschusses (Prof. Dr. Grunschel) wenden, um eine Anerkennbarkeit prüfen zu lassen. Nennen Sie unbedingt: (1) Ihre Prüfungsordnung, die geplante Praktikumsstelle, den fachlicher Hintergrund der Anleiterin / des Anleiters (z. B. Master Psychologie), beschreiben Sie die geplanten Tätigkeiten während des Praktikums und nennen Sie weiter die geplante Dauer des Praktikums in Wochen bzw. den Umfang des Praktikums in Stunden.
Praktika im Ausland sind möglich. Sofern Sie im Profil B studieren ist das Orientierungspraktikum im Ausland absolvierbar. Es gelten die selben Voraussetzungen für die Anerkennung, wie für ein Orientierungspraktikum in Deutschland (s.u.). Bitte wenden Sie sich im Vorfeld eines im Ausland geplanten Orientierungspraktikums an die Fachstudienberatung. Auslandspraktika müssen immer im Vorfeld vom Vorsitz des Prüfungsausschusses der Psychologie hinsichtlich einer möglichen Anerkennung überprüft werden. Schreiben Sie dazu eine E-Mail an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Prof. Dr. Grunschel. Bei Auslandsvorhaben beraten Sie gerne unsere Auslandsbeauftragten.
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