Pflichtpraktikum 

Berufspraktische Tätigkeiten bieten Orientierung in Anbetracht der großen Vielfalt psychologischer Berufsfelder, ermöglichen das gezielte Sammeln von Arbeitserfahrungen und tragen bei zum Aufbau des eigenen beruflichen Netzwerkes. Das Pflichtpraktikum im Umfang von 390 Stunden ist daher fester Bestandteil des Curriculums im Bachelorstudiengang Psychologie an der Universität Münster. Natürlich sind darüber hinaus weitere, freiwillige Praktika möglich. 

Die Pflichtpraktika werden grundsätzlich komplett selbstständig organisiert und können semesterbegleitend oder in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Damit ein Praktikum für Ihr Studium angerechnet werden kann, muss es bestimmte Vorgaben erfüllen. In Abhängigkeit Ihrer Profilwahl absolvieren Sie Ihre 390 Stunden Pflichtpraktikum im Profil A in Form des "Berufspraktikums" oder im Profil B in Form eines sogenannten "Orientierungspraktikum" in Kombination mit der sogenannte "Berufsqualifizierenden Tätigkeit I". 

In Zweifelsfällen, d.h. sofern Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr geplantes Praktikum die im folgenden beschriebenen Anforderungen erfüllt (und immer im Fall von Auslandspraktika) sollten Sie sich per E-Mail an die Vorsitzende des Prüfungsauschusses (Prof. Dr. Grunschel) wenden, um eine Anerkennbarkeit prüfen zu lassen. Nennen Sie unbedingt: (1) Ihre Prüfungsordnung, die geplante Praktikumsstelle, den fachlicher Hintergrund der Anleiterin / des Anleiters (z. B. Master Psychologie),  beschreiben Sie die geplanten Tätigkeiten während des Praktikums und nennen Sie weiter die geplante Dauer des Praktikums in Wochen bzw. den Umfang des Praktikums in Stunden.

Praktika im Ausland sind möglich. Sofern Sie im Profil B studieren ist das Orientierungspraktikum im Ausland absolvierbar. Es gelten die selben Voraussetzungen für die Anerkennung, wie für ein Orientierungspraktikum in Deutschland (s.u.). Bitte wenden Sie sich im Vorfeld eines im Ausland geplanten Orientierungspraktikums an die Fachstudienberatung. Auslandspraktika müssen immer im Vorfeld vom Vorsitz des Prüfungsausschusses der Psychologie hinsichtlich einer möglichen Anerkennung überprüft werden. Schreiben Sie dazu eine E-Mail an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Prof. Dr. Grunschel. Bei Auslandsvorhaben beraten Sie gerne unsere Auslandsbeauftragten.

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Die Regelungen zum Pflichtpraktikum für die PO14 (d. h. Studienstart vor WS2020/2021) entnehmen Sie bitte direkt der entsprechenden Prüfungsordnung oder Sie wenden sich an die Fachstudienberatung.
  • Profil A: "Berufspraktikum"

    Das Berufspraktikum (390 Stunden) besteht in der Regel aus bis zu drei hinreichend verschiedenen Praktika in einem Umfang von mindestens 130 Stunden. Forschungspraktika an einer universitären Einrichtung sind in vollem Umfang möglich, davon jedoch maximal 195 Stunden an der Universität Münster. Die Praktika müssen unter Anleitung einer Diplom-Psychologin / eines Diplom-Psychologen oder einer Psychologin / eines Psychologen mit dem Abschluss B. Sc. bzw. M. Sc. Psychologie stattfinden.

    Auf begründeten Antrag der Studierenden kann der Prüfungsausschuss einmalig eine berufspraktische Tätigkeit im Umfang von 195 Stunden unter Anleitung von fachfremden Personen anerkennen. Dies erfordert einen Antrag an den Prüfungsausschuss im Vorfeld des geplanten Praktikums.

    Eine einschlägige Berufs- bzw. Praktikumstätigkeit vor Aufnahme des Studiums unter Anleitung einer Person mit einem berufsqualifizierenden Abschluss in Psychologie (Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss) kann vom Prüfungsausschuss als Teil des Pflichtpraktikums im Umfang von maximal 130 Stunden anerkannt werden. Dies erfordert einen Antrag an den Prüfungsausschuss.

    Eine Bestätigung der Praktikumspflicht finden Sie hier: Pflichtpraktikum im B. Sc. (+ englische Version). Darüber hinaus erhalten Sie bei der Fachstudienberatung auf Anfrage und nach Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbestätigung einen personalisierten Nachweis Ihrer Praktikumspflicht. Bitte fragen Sie zunächst Ihren Praktikumsgeber bzw. Ihre Praktikumsgeberin, ob eine personalisierte Bestätigung notwendig ist.

  • Profil B: "Orientierungspraktikum" & "Berufsqualifizierende Tätigkeit I"

    Orientierungspraktikum (150 Stunden)

    Für die Anerkennung als Orientierungspraktikum muss ein Praktikum die folgenden Kriterien erfüllen:

    • Der Praktikumsgeber bzw. die Praktikumsgeberin ist eine interdisziplinäre Einrichtung der Gesundheitsversorgung oder eine Einrichtung in der Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Widerherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden.
    • Das Praktikum ermöglicht den Erwerb praktischer Erfahrungen in allgemeinen Bereichen mit Bezug zur Gesundheits-und Patientenversorgung.
    • Die Praktikant*innen erhalten einen Einblick in die berufsethischen Prinzipien sowie in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der Patientenversorgung sowie in die grundlegenden Strukturen der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie in die strukturellenMaßnahmen zur Patientensicherheit.
    • Bitte beachten Sie: seit der Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) vom 25.05.2023 ist es für das Orientierungspraktikum nicht mehr erforderlich, dass approbierte Psychotherapeut*innen in der entsprechenden Einrichtung tätig sind.

    Berufsqualifizierende Tätigkeit I (240 Stunden)

    Die berufsqualifizierende Tätigkeit darf erst nach Erwerb von mind. 60 ECTS absolviert werden, d.h. sie kann frühestens für einen Zeitraum nach Abschluss des 2. Fachsemesters geplant werden. Für die Anerkennung als berufsqualifizierende Tätigkeit I muss ein Praktikum die folgenden Kriterien erfüllen:

    • Der Praktikumsgeber bzw. die Praktikumsgeberin ist eine Einrichtung der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neurologischen Versorgung oder eine Einrichtung der Prävention oder Rehabilitation die mit den vorher genannten Bereichen Vergleichbar ist oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen oder eine Einrichtung in sonstigen Bereichen institutioneller Versorgung.
    • In der Einrichtung sind Psychotherapeut*innen, psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut*innen tätig.
    • Das Praktikum ermöglicht den Erwerb praktischer Erfahrungen in spezifischen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung.
    • Die Praktikant*innen erhalten einen Einblick in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung.
    • Die Praktikant*innen werden befähigt die Rahmenbedingungen der und die Aufgabenverteilung in der interdisziplinären Zusammenarbeit zu erkennen und entsprechend der Aufgabenverteilung angemessen mit den verschiedenen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten.
    • Die Praktikant*innen werden befähigt grundlegende Kompetenzen in der Kommunikation mit Patient*innen sowie mit anderen beteiligten Personen oder Berufsgruppen zu entwickeln und anzuwenden.
    • Praktikant*innen werden von einer qualifizierten Person (Approbation als Psychotherapeut*in bzw. Arzt / Ärztin mit psychotherapeutischer Weiterbildung) angeleitet.

    Bestätigung der Praktikumspflicht und Nachweis eines Praktikums entsprechend PsychThApprO

    Hier finden Sie eine Bestätigung Ihrer Praktikumspflicht (englische Version folgt in Kürze) mit Informationen für Ihre Praktikumsstelle zu den Anforderungen des Orientierungspraktikums und der berufsqualifizierenden Tätigkeit I. Lassen Sie sich den Abschnitt für die Bewerberin bzw. den Bewerber (Seite 2) vor einem geplanten Praktikum ausfüllen, um zu erfahren, ob Ihre Praktikumsstelle die Kriterien für ein Orientierungspraktikum und/oder die berufsqualifizierende Tätigkeit I erfüllt. Darüber hinaus erhalten Sie bei der Fachstudienberatung auf Anfrage und nach Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbestätigung einen personalisierten Nachweis Ihrer Praktikumspflicht. Bitte fragen Sie zunächst Ihren Praktikumsgeber bzw. Ihre Praktikumsgeberin, ob eine personalisierte Bestätigung notwendig ist.

    Das Formular Nachweis über ein Praktikum gemäß PsychThApprO (englische Version folgt in Kürze) lassen Sie sich nach Abschluss des Praktikums von der Praktikumsstelle ausfüllen und unterschreiben. Sie müssen das Formular zusammen mit dem Formular zur Anerkennung des Pflichtpraktikums im B. Sc. beim Prüfungsamt einreichen, um Ihre ECTS Punkte zu erhalten.

    Sofern die Voraussetzungen zur Anerkennung erfüllt sind, können auch berufspraktische Tätigkeiten vor Studienbeginn als Orientierungspraktikum anerkannt werden.

  • Anerkennung geleisteter Pflichtpraktika

    Nach Absolvierung eines Pflichtpraktikums muss 1) ein Eintrag in die Praktikumsberichtdatenbank der Psychologie gemacht und 2) ein Antrag auf Anerkennung der geleisteten Praktikumsstunden beim Prüfungsamt der Psychologie gestellt werden.

    Bitte reichen Sie Ihre Praktikumsbestätigung(en) in Kopie unter Vorlage der Originale im Prüfungsamt ein, zusammen mit dem ausgefüllten Formular zur Anerkennung des Pflichtpraktikums im B. Sc. beim Prüfungsamt ein. Für eine Anerkennung als Orientierungspraktikum und/oder als Berufspraktische Tätigkeit I ist das entsprechend ausgefüllte Formular Nachweis über ein Praktikum entsprechend PsychThApprO beizulegen.

    Die Praktikumsbestätigung des Praktikumsgebers bzw. der Praktikumsgeberin sollte die folgenden Informationen beinhalten:

    • kurze Beschreibung der Praktikumsstelle
    • Informationen zum fachlichen Hintergrund der Anleiterin / des Anleiters (z. B. Diplom-Psychologin / Diplom-Psychologen, Abschluss B. Sc. bzw. M. Sc. Psychologie)
    • der ausgeführten Tätigkeiten
    • Dauer des Praktikums in Stunden (Achtung: Beachten Sie bei der Vereinbarung Ihrer Arbeitszeiten, dass Urlaubs- und Feiertage im Vorfeld berücksichtigt werden. Für die Anerkennung zählen nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.)
    • Bestätigung der Anleitung durch Unterschrift der anleitenden Person.

     

  • Praktikumsberichtdatenbank

    In der Praktikumsberichtdatenbank finden Sie Informationen zu Praktika, die Studierende vor Ihnen absolviert haben. Nutzen Sie die Datenbank als wertvolle Ressource zur Suche nach attraktiven Praktikumsgeber:innen und als Inspiration für mögliche Praktikumsorte oder -formen. In der Praktikumsberichtdatenbank müssen Sie dann selbst für Ihr Pflichtpraktikum einen oder im Falle mehrerer Teilpraktika eben mehrere, Praktikumsberichte verfassen.

  • Tipps zur Praktikumssuche

    Die Universität Münster bietet in Trägerschaft des Career Service ein eigenes Karriereportal an. Dort finden Sie viele interessante Praktikumsausschreibungen und Arbeitgeber:innen aus der Region.

    Die folgende Auflistung von Kliniken für Psychotherapie, Klinisch-psychiatrischen Einrichtungen, Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Sozialpädiatrischen Einrichtungen kann für die Suche nach einem Praktikumsplatz im Bereich der Klinischen Psychologie verwendet werden.

    Die Arbeitseinheit von Prof. Dr. Hertel stellt eine Liste mit Praktikumsangeboten im Bereich der Organisations- und Wirtschaftspsychologie zur Verfügung. An dieser Stelle findet man auch grundlegende Kriterien, die für eine Anrechnung eines wirtschaftspsychologischen Praktikums gefordert werden, wenn dieses nicht von einer Person mit einem berufsqualifizierenden Abschluss in Psychologie betreut wird.

  • Beratungs- und Informationsangebote des Career Service

    Die Suche nach einer Praktikumsstelle für ein Pflichtpraktikum kann ganz schnell gehen oder sich sehr mühsam gestalten. Ein universelles Erfolgskonzept gibt es nicht. Der Career Service der Universität Münster bietet sehr hilfreiche Informationen zu fast allen Themen rum das Thema Praktikum in seinem Infoportal.