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Promotion in Psychologie & Sportwissenschaft

 

Der Fachbereich Psychologie und Sportwissenschaft der Universität Münster hat seit Juli 2010 eine eigene Promotionsordnung. Aufgrund einer wissenschaftlich beachtlichen Promotionsleistung kann der akademische Grad „Doktor*in der Philosophie“ (doctor philosophiae - Dr.*in phil.) bzw. „Doktor*in der Naturwissenschaften“ (doctor rerum naturalium - Dr.*in rer. nat.) verliehen werden. Durch die Promotion sollen Bewerber*innen eine über das allgemeine Studienziel hinausgehende Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit nachweisen. Welcher der beiden Grade verliehen wird, hängt von der Themenstellung der Dissertation und den dort verwendeten Methoden ab. Hierüber entscheidet das Promotionskomitee im Einvernehmen mit dem Bewerber bzw. der Bewerberin.

Für alle grundsätzlichen Belange des Promotionsverfahrens ist der Promotionsausschuss des Fachbereich 07 zuständig. Die Mitglieder des Promotionsausschusses finden Sie hier.

Promotionsordnung des Fachbereichs 7 der Universität Münster
Publikationen zur Promotion

 

Der Ablauf des Promotionsverfahrens erfolgt in 6 Stufen:

Einschreibung | Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium | Promotionsstudium und Anfertigung der Dissertation | Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung | Disputation | Veröffentlichung der Dissertation



Bitte beachten Sie dabei, dass mit Ausnahme der Immatrikulation alle Anträge/Formulare und auch die Dissertation von den Promovend*innen im Dekanat des Fachbereichs 7, Fliednerstr. 21 einzureichen sind...



 

 

1. Schritt
1. Schritt

Einschreibung

Als Erstes erfolgt die Immatrikulation in den Promotionsstudiengang Psychologie bzw. Sportwissenschaft über das Studierendensekretariat. Sie benötigen hierfür eine Bescheinigung von einer Betreuungsperson unseres Fachs.

  • Weitere Informationen

    Hinweise zur Einschreibung der Studierenden

    Bitte beachten Sie Folgendes bzgl. Ihrer Einschreibung: Es ist für die rechtsgültige Durchführung Ihrer Promotion sowie für die Erstellung Ihres Zeugnisses notwendig, dass Sie in den richtigen Studiengang eingeschrieben sind.

    Das bedeutet:

    • Sollten Sie nach der Promotionsordnung des Fachbereiches 07 aus dem Jahr 2010 mit dem Ziel „Dr.*in phil.“ studieren, dann achten Sie bitte darauf, dass Sie a) für den Abschluss Dr.*in phil. und b) für die Promotionsordnung 2010 eingeschrieben sind.
    • Sollten Sie nach der Promotionsordnung des Fachbereiches 07 aus dem Jahr 2010 mit dem Ziel „Dr.*in rer nat.“ studieren, dann achten Sie bitte darauf, dass Sie a) für den Abschluss Dr.*in rer. nat. und b) für die Promotionsordnung 2010 eingeschrieben sind.

    Es ist möglich, dass Studierende auch noch nach der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät aus dem Jahr 2001 mit dem Ziel „Dr.*in phil.“ studieren (also für den Abschluss Dr.*in phil. und für die Promotionsordnung 2001) eingeschrieben sind. Diese Studierenden können sich in eine der beiden obigen Optionen umschreiben lassen.
    Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie „richtig“ eingeschrieben sind, überprüfen Sie bitte Ihre Rückmeldebescheinigung des Studierendensekretariats der Universität Münster und wenden Sie sich bei Fragen an Frau Sandra Bregulla aus dem Prüfungsamt I (pa.bregulla@uni-muenster.de).

    Für jedes Semester, in dem Leistungen im Rahmen des Promotionsstudiums oder im Rahmen der Promotionsprüfung erbracht werden, muss eine Einschreibung vorliegen.

Seiten des Studierendensekretariats

2. Schritt
2. Schritt

Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium

Innerhalb der ersten 6 Monate nach Beginn der Arbeit soll ein Promotionskomittee gebildet werden, das das Exposé zum Promotionsvorhaben diskutiert, sich mit der Kandidatin bzw. dem Kandidaten über die gegenseitigen Rechte und Pflichten verständigt und den Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium vorbereitet.

  • Weitere Informationen

    Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung zum Promotionsstudium?

    Die Zulassung zum Promotionsstudium ist beim Promotionsausschuss des Fachbereichs Psychologie und Sportwissenschaft schriftlich zu beantragen. Dieser Antrag sollte innerhalb der ersten sechs Monate nach Beginn der Arbeit und in der Regel mindestens zwei Jahre vor Einreichung der Dissertation erfolgen. Dem Antrag sind in deutscher oder englischer Sprache beizufügen:

    1. die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Promotionsvereinbarung
    2. ein Lebenslauf, der lückenlos Angaben über den bisherigen Verlauf von Ausbildung und Studium enthält
    3. eine beglaubigte Kopie der Hochschulzeugnisse
    Was ist ein Promotionskomitee?

    Die Mitglieder des Promotionskomitees betreuen die Promovendin bzw. den Promovenden in ihrem/seinem Promotionsvorhaben und wirken i. d. R. als Gutachter für die Dissertation (gemäß § 8) und als Prüfer in der Disputation (gemäß § 9).

    Das Promotionskomitee besteht aus dem für die Themenfestlegung verantwortlichen Betreuer bzw. der für die Themenfestlegung verantwortlichen Betreuerin und zwei weiteren Mitgliedern. Zum Mitglied eines Promotionskomitees können nur promovierte Wissenschaftler*innen bestellt werden. Zwei von Ihnen müssen habilitiert oder gleichwertig qualifiziert sein. Der für die Themenfestlegung verantwortliche Betreuung muss habilitiert oder gleichwertig qualifiziert sein. Weitere wichtige Bedingungen für die Zusammensetzung des Promotionskomitees finden Sie in §4 und §8(1) der Promotionsordnung.

    Wie bilde ich ein Promotionskomitee?

    Als nächster Schritt wird eine schriftliche Promotionsvereinbarung aufgesetzt. In dieser wird unter anderem vereinbart, sich mit ethischen Aspekten, Aspekten der Autorenschaft und der Open Science Thematik zu beschäftigen. Hierzu hat die Open Science Initiative ein Informationspaket zusammengestellt.

    Hinsichtlich der gegebenenfalls zu vereinbarenden Studienleistungen (Punkt 4 der Promotionsvereinbarung) sollte beachtet werden, dass diese Studienleistungen den Erfolg des Promotionsprojekts unterstützen und absichern sollen. Solche Studienleistungen empfehlen sich insbesondere bei Promovierenden, die kein für unseren Fachbereich einschlägiges Studium absolviert haben. Leistungen oder gar Dienstleistungen, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Promotionsprojekt stehen, sollen nicht Gegenstand der Promotionsvereinbarung sein.

Formulare & Dokumente:

Promotionsvereinbarung
Open Science Infopaket (zip) (siehe dazu auch: Seiten der Open Science Initiative des Faches)

3. Schritt
3. Schritt

Promotionsstudium und Anfertigung der Dissertation

Projektorientiertes Promotionsstudium von mindestens zwei Semestern und Anfertigung der Dissertation.

  • Weitere Informationen

    Promotionsstudium und Anfertigung der Dissertation

    Zur Promotion gehört ein mindestens zweisemestriges Promotionsstudium, das zwischen Doktorand*in und Promotionskomitee schriftlich vereinbart und vom Promotionsausschuss genehmigt wurde (§ 4). Nach erfolgreichem Promotionsstudium muss das koordinierende Mitglied des Promotionskomitees einen entsprechenden Nachweis ausstellen (§ 6).

    Im Mittelpunkt der Promotion steht die zunehmend selbständige Bearbeitung eines wissenschaftlichen Promotionsprojektes unter der Betreuung durch das Promotionskomitee. Die Dissertation muss wissenschaftlich beachtenswert sein und soll die Fähigkeit der Promovendin bzw. des Promovenden zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung sowie angemessener schriftlicher Darstellung und Diskussion der Ergebnisse belegen. Das Thema der Dissertation muss aus einem Gebiet der Psychologie oder der Sportwissenschaft stammen. Es soll von dem Promovenden im Einvernehmen mit seinem Promotionskomitee gewählt werden. Die Dissertation muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

    Es gibt zwei Möglichkeiten der Dissertation (§ 7):
    1. Monographie: Die Dissertation besteht aus einer noch nicht veröffentlichten schriftlich zusammenhängenden wissenschaftlichen Abhandlung.
    2. Kumulative Dissertation: Die Dissertation besteht aus wenigstens drei separaten, doch inhaltlich zusammenhängenden wissenschaftlichen Abhandlungen, die für die Publikation in wissenschaftlichen Zeitschriften mit peer-review-System geeignet sind. Hierbei muss mindestens eine Abhandlung unter der Erstautorenschaft, inklusive geteilter Erstautorenschaft der Promovendin bzw. des Promovenden von einer wissenschaftlichen Zeitschrift mit peer-review-System bereits publiziert oder zur Veröffentlichung angenommen worden sein. Im Fall der kumulativen Dissertation muss die vorgelegte Arbeit eine übergreifende Einführung und Diskussion der Arbeit mit Erläuterungen der Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Abhandlungen und eine allgemeine Zusammenfassung der Ergebnisse enthalten.
    Bewertung der Dissertation

    Die beiden Gutachter*innen gehören i. d. R. dem Promotionskomitee an, es können aber auch externe Gutachter hinzugezogen werden (§ 8(1)). Die Gutachter*innen sollen spätestens zwei Monate nach Erhalt der Dissertation ein eingehend begründetes, schriftliches Gutachten über die Dissertation vorlegen und Annahme oder Ablehnung empfehlen. Im Falle der Annahme der Dissertation muss das Gutachten die Dissertation mit einem der folgenden Prädikate bewerten:

    • summa cum laude (ausgezeichnet = 0)
    • magna cum laude (sehr gut = 1)
    • cum laude (gut = 2)
    • rite (bestanden = 3)

    Für die Prädikate „magna cum laude“ und „cum laude“ sind zur besseren Differenzierung die Zusätze „plus“ (= 0,7 bzw. 1,7) und „minus“ (= 1,3 bzw. 2,3) zulässig. Beide Prädikate werden vom Prüfungsamt zu einem Gesamtprädikat zusammengefasst (siehe § 12 Absatz 2).

Formulare & Dokumente:

Muster-Titelblatt (pdf)

4. Schritt
4. Schritt

Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung

Den Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung an den Promotionsausschuss.

  • Weitere Informationen

    Zulassung zur Promotionsprüfung

    Der Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung richten die Bewerber*innen schriftlich an den Promotionsausschuss. Der Antrag muss das Thema der Dissertation enthalten und die Angabe der für die Themenfestlegung verantwortlichen Betreuerin bzw. des Betreuers (§ 6).

    Folgende Unterlagen muss man dem Antrag beifügen:
    • 1 Exemplar der Dissertation für das Dekanat des FB 07;
    • 3 Exemplare für die Mitglieder des Promotionskomitees;
    • gegebenenfalls je 1 Exemplar für jeden Gutachter / jede Gutachterin der/die nicht Mitglied des Promotionskomitees ist;
    • 2 dem Druckexemplar entsprechende elektronische Kopie der Dissertation auf einem Datenträger.

    Die Exemplare müssen eine Zusammenfassung und einen tabellarischen Lebenslauf enthalten;

    • in jedem Exemplar eingebundene Eigenanteilserklärung
    • ein loses Exemplar der Eigenanteilserklärung
    • eine schriftliche Erklärung über das Einverständnis der Kandidatin bzw. des Kandidaten mit einer zum Zweck der Plagiatskontrolle vorzunehmenden Speicherung der Dissertation in einer Datenbank sowie ihrem Abgleich mit anderen Texten zwecks Auffindung von Übereinstimmungen
    • eine Erklärung der Kandidatin bzw. des Kandidaten, dass sie/er nicht wegen eines Verbrechens, zu dem sie/er ihre/seine wissenschaftliche Qualifikation missbraucht hat, verurteilt worden ist;
    • ein vom koordinierenden Mitglied des Promotionskomitees ausgestellter Nachweis über ein Promotionsstudium der Psychologie oder Sportwissenschaft an der Universität Münster gemäß § 5 sowie die Immatrikulationsbescheinigungen;
    • eine schriftliche Versicherung über frühere Promotionsversuche und gegebenenfalls deren Ergebnisse;
    • eine schriftliche Versicherung, dass der Bewerber die vorgelegte Dissertation selbst und ohne unerlaubte Hilfe angefertigt hat, dass er alle in Anspruch genommenen Quellen und Hilfsmittel in der Dissertation angegeben hat und die Dissertation nicht bereits anderweitig als Prüfungsarbeit vorgelegen hat;
    • eine schriftliche Anzeige, falls die Dissertation patentrechtlich relevante Ergebnisse enthält; in diesem Fall wird die Arbeit mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet;
    • im Falle einer kumulativen Dissertation gemäß § 7 (3) eine Erklärung der Kandidatin bzw. des Kandidaten zum eigenen Anteil an den vorgelegten wissenschaftlichen Abhandlungen mit zwei oder mehr Autoren (eine Kopie dieser Erklärung ist Bestandteil der Dissertation (§7, Absatz 3)
    • im Falle einer monographischen Dissertation, der einzelne empirische Studien zugrunde liegen (§6, Absatz 3, Satz 6) eine Erklärung der Kandidatin bzw. des Kandidaten zum eigenen Anteil an diesen Studien;
    •  die Angabe zur inhaltlichen Ausrichtung des angestrebten akademischen Grades „Doktor*in der Philosophie“ (doctor philosophiae - Dr.*in phil.) oder „Doktor*in der Naturwissenschaften“ (doctor rerum naturalium - Dr.*in rer. nat.).

     

Formulare & Dokumente:

Zulassungsantrag (pdf)
Eigenanteilserklärung (pdf) (.docx)

5. Schritt
5. Schritt

Disputation

Die Koordinatorin bzw. der Koordinator des Promotionskomitees vereinbart mit der Kandidatin bzw. den Kandidaten, den Mitgliedern des Promotionskomitees, dem Dekan bzw. der Dekanin und dem Prüfungsamt Termin und Ort der hochschulöffentlichen Disputation. Die Leistung in der Disputation wird von Promotionskomitee bewertet.

Merkblatt für Vorbereitung Durchführung der Disputation (pdf) Stand: Oktober 2023

Hinweise zur Terminierung der Disputation (pdf) Stand: August 2023

6. Schritt
6. Schritt

Veröffentlichung der Dissertation

Der letzte Schritt besteht aus der Veröffentlichung der Dissertation. Erst hiernach darf der Doktor-Titel getragen werden.

  • Weitere Informationen

    Veröffentlichung der Dissertation

    Das Promotionsverfahren ist erst dann abgeschlossen, wenn die eingereichte Dissertation insgesamt veröffentlicht wurde. Dies soll innerhalb eines Jahres nach der Disputation erfolgen. Diese Frist kann auf Antrag an den Promotionsausschuss des Fachbereichs Psychologie und Sportwissenschaft verlängert werden. Erst nach der Veröffentlichung wird die Promotionsurkunde ausgehändigt und darf der Doktortitel geführt werden. Eine Veröffentlichung darf erst dann erfolgen, wenn das Promotionskomitee die gesamte Dissertation für druckreif erklärt hat (Imprimatur).

     

    Nach Absprache mit der Hochschulschriftenstelle der ULB haben Sie folgende Möglichkeiten, Ihre Dissertation zu veröffentlichen:

    1. Übergabe von 2 Kopierexemplaren an die Hochschulschriftenstelle + elektronische Veröffentlichung der Dissertation. Weitere 2 Exemplare sind beim Prüfungsamt einzureichen. Bitte beachten Sie die Hinweise zur elektronischen Veröffentlichung im Miami-System.

    Die Übergabe der erforderlichen Dateien soll persönlich bei der Hochschulschriftenstelle erfolgen und erfordert eine Terminvereinbarung:


    Universitäts- und Landesbibliothek Münster
    Servicepunkt Publizieren
    –Hochschulschriftenstelle–
    Krummer Timpen 3, Raum 13
    48143 Münster
    Kontaktdaten

    2. Übergabe von 4 Verlagsexemplaren  und Vorlage eines Vertrags mit einem Verlag über die Veröffentlichung beim Prüfungsamt. Der Vertrag soll eine Mindestauflage von 100 Exemplaren vorsehen. Außerdem sind weitere 2 Exemplare sind beim Prüfungsamt einzureichen.

    3. Übergabe von 4 Verlagsexemplaren und Vorlage eines Vertrags mit einem Verlag über eine Book-on-demand-Veröffentlichung beim Prüfungsamt. Der Vertrag soll eine Verfügbarkeit der Dissertation für mindestens 5 Jahre zusichern. Außerdem sind weitere 2 Exemplare sind beim Prüfungsamt einzureichen.

    4. Übergabe von 54 Kopierexemplaren an die Hochschulschriftenstelle der ULB. Weitere 2 Exemplare sind beim Prüfungsamt einzureichen.

    5. Übergabe von 4 Kopierexemplaren an die Hochschulschriftenstelle der ULB (nur bei kumulativer Dissertation). Weitere 2 Exemplare sind beim Prüfungsamt einzureichen.


    Die Hochschulschriftenstelle der ULB stellt Ihnen eine Bescheinigung darüber aus, dass die Pflichtexemplare übergeben wurden (Optionen 1, 4 und 5) bzw. dass alle notwendigen Daten für die elektronische Veröffentlichung vorliegen (Option 1). Diese Bescheinigung legen Sie dem Prüfungsamt vor.
    Im Falle der Optionen 2 und 3 legen Sie bitte zusätzlich den Verlagsvertrag beim Prüfungsamt vor. Auf dieser Grundlage stellt das Prüfungsamt fest, dass Ihre Dissertation veröffentlicht ist und stellt die Promotionsurkunde aus. Damit ist das Promotionsverfahren abgeschlossen.

    Die bei der Hochschulschriftenstelle bzw. beim Prüfungsamt einzureichenden Exemplare sollen enthalten:

    • Titelblätter, die Angaben zu Autor*in, Titel, Datum der Disputation, Gutachter*in und Fachbereich (siehe auch das Mustertitelblatt)
    • Bei der Abgabe von Dissertationen müssen alle gedruckten Exemplare einheitlich (beidseitig oder einseitig) bedruckt sein.
    • Alle Exemplare müssen entweder in A4 oder A5 Format gedruckt sein.
    • Die ORCID ID soll in der Dissertationsschrift auf der Rückseite des Titelblatts angegeben werden.

    Bei Verlagsexemplaren, die nicht alle diese Angaben enthalten, können Extrablätter mit den vollständigen Angaben eingeklebt werden.



    Hinweis. Bitte achten Sie bei der Bindung Ihrer Dissertationsschrift aus Archivierungsgründen darauf keine Spiralbindungen zu verwenden!



Formulare & Dokumente:

Formular Imprimatur (pdf)