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Veröffentlichung der Dissertation
Das Promotionsverfahren ist erst dann abgeschlossen, wenn die eingereichte Dissertation insgesamt veröffentlicht wurde. Dies soll innerhalb eines Jahres nach der Disputation erfolgen. Diese Frist kann auf Antrag an den Promotionsausschuss des Fachbereichs Psychologie und Sportwissenschaft verlängert werden. Erst nach der Veröffentlichung wird die Promotionsurkunde ausgehändigt und darf der Doktortitel geführt werden. Eine Veröffentlichung darf erst dann erfolgen, wenn das Promotionskomitee die gesamte Dissertation für druckreif erklärt hat (Imprimatur).
Nach Absprache mit der Hochschulschriftenstelle der ULB haben Sie folgende Möglichkeiten, Ihre Dissertation zu veröffentlichen:
1. Übergabe von 2 Kopierexemplaren an die Hochschulschriftenstelle + elektronische Veröffentlichung der Dissertation. Weitere 2 Exemplare sind beim Prüfungsamt einzureichen. Bitte beachten Sie die Hinweise zur elektronischen Veröffentlichung im Miami-System.
Die Übergabe der erforderlichen Dateien soll persönlich bei der Hochschulschriftenstelle erfolgen und erfordert eine Terminvereinbarung:
Universitäts- und Landesbibliothek Münster
Servicepunkt Publizieren
–Hochschulschriftenstelle–
Krummer Timpen 3, Raum 13
48143 Münster
Kontaktdaten
2. Übergabe von 4 Verlagsexemplaren und Vorlage eines Vertrags mit einem Verlag über die Veröffentlichung beim Prüfungsamt. Der Vertrag soll eine Mindestauflage von 100 Exemplaren vorsehen. Außerdem sind weitere 2 Exemplare sind beim Prüfungsamt einzureichen.
3. Übergabe von 4 Verlagsexemplaren und Vorlage eines Vertrags mit einem Verlag über eine Book-on-demand-Veröffentlichung beim Prüfungsamt. Der Vertrag soll eine Verfügbarkeit der Dissertation für mindestens 5 Jahre zusichern. Außerdem sind weitere 2 Exemplare sind beim Prüfungsamt einzureichen.
4. Übergabe von 54 Kopierexemplaren an die Hochschulschriftenstelle der ULB. Weitere 2 Exemplare sind beim Prüfungsamt einzureichen.
5. Übergabe von 4 Kopierexemplaren an die Hochschulschriftenstelle der ULB (nur bei kumulativer Dissertation). Weitere 2 Exemplare sind beim Prüfungsamt einzureichen.
Die Hochschulschriftenstelle der ULB stellt Ihnen eine Bescheinigung darüber aus, dass die Pflichtexemplare übergeben wurden (Optionen 1, 4 und 5) bzw. dass alle notwendigen Daten für die elektronische Veröffentlichung vorliegen (Option 1). Diese Bescheinigung legen Sie dem Prüfungsamt vor.
Im Falle der Optionen 2 und 3 legen Sie bitte zusätzlich den Verlagsvertrag beim Prüfungsamt vor. Auf dieser Grundlage stellt das Prüfungsamt fest, dass Ihre Dissertation veröffentlicht ist und stellt die Promotionsurkunde aus. Damit ist das Promotionsverfahren abgeschlossen.
Die bei der Hochschulschriftenstelle bzw. beim Prüfungsamt einzureichenden Exemplare sollen enthalten:
- Titelblätter, die Angaben zu Autor*in, Titel, Datum der Disputation, Gutachter*in und Fachbereich (siehe auch das Mustertitelblatt)
- Bei der Abgabe von Dissertationen müssen alle gedruckten Exemplare einheitlich (beidseitig oder einseitig) bedruckt sein.
- Alle Exemplare müssen entweder in A4 oder A5 Format gedruckt sein.
- Die ORCID ID soll in der Dissertationsschrift auf der Rückseite des Titelblatts angegeben werden.
Bei Verlagsexemplaren, die nicht alle diese Angaben enthalten, können Extrablätter mit den vollständigen Angaben eingeklebt werden.
Hinweis. Bitte achten Sie bei der Bindung Ihrer Dissertationsschrift aus Archivierungsgründen darauf keine Spiralbindungen zu verwenden!