Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass Sie am Ende Ihres Studiums  in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine in der Regel empirische Fragestellung aus der Psychologie selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit sollte einen Umfang von 20-60 Seiten haben. 60 Seiten sollten nicht überschritten werden.

Im gesamten Prozess erhalten Sie Unterstützung von Ihren zwei Betreuungspersonen. An unserem Institut gibt es eine Erklärung darüber, wie gute Betreuung aussehen soll. Sie wählen Ihre Betreuungspersonen selbst. Dafür sprechen Sie Lehrpersonen Ihrer Wahl an oder bewerben sich auf ausgeschriebene Bachelorarbeitsthemen der Arbeitseinheiten. Als Betreuungsperson darf in der Regel nur tätig werden, wer Mitglied des Fachbereichs Psychologie und Sportwissenschaft der Universität Münster ist, einen Abschluss (Diplom oder Master) in Psychologie oder einem verwandten Fach hat, promoviert oder habilitiert ist und in dem der Prüfung vorangehenden Studienabschnitt eine einschlägige Lehrtätigkeit ausgeübt hat. Darüber hinaus können grundsätzlich auch Seniorprofessor:innen sowie in den Ruhestand versetzte promovierte oder habilitierte Mitglieder des Fachbereichs für die Dauer von zwei Jahren nach Ablauf des Semesters, in dem sie von ihrer Lehrverpflichtung an der Universität Münster entbunden wurden, als Betreuungsperson tätig werden. Darüber hinaus gibt es weitere Sonderregelungen, die in Ihrer Prüfungsordnung geregelt sind.

Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss promovierte oder habilitierte Personen mit einem berufsqualifizierenden Abschluss in Psychologie, die nicht Mitglied des Fachbereichs Psychologie und Sportwissenschaft der Universität Münster sind, jedoch an einer anderen Universität in dem Fachbereich Psychologie eine Lehrtätigkeit ausüben, als externe Betreuungsperson zulassen. Dafür müssen Sie für diese Person einen Antrag auf Einzelprüfungsberechtigung stellen und per E-Mail an Frau Prof. Dr. Grunschel, Vorsitz des Prüfungsausschusses, senden. Bitte fügen Sie außerdem folgende Informationen hinzu: Ihre Prüfungsordnung, Informationen zur Betreuungsperson (Abschluss, z. B. Diplom oder Master in Psychologie; Promotion / Habilitation mit Angabe des Fachs; Beschreibung der Lehrtätigkeit im Fach Psychologie).

Die Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit kann zu jedem Zeitpunkt im Jahr in CMS erfolgen (*Studierende in der PO7 und PO9 wenden sich für die Anmeldung bitte direkt an das Prüfungsamt). Im CMS wird das Thema der Arbeit in Absprache mit der Betreuungsperson eingetragen und die zwei Betreuungspersonen werden angegeben. Im CMS besteht auch die Möglichkeit eine externe Betreuungsperson einzutragen. Nach Kontrolle durch das Prüfungsamt wird die Anmeldung der Arbeit durch die erste Betreuungsperson in CMS bestätigt. Die Anmeldung setzt voraus, dass Sie das Thema und den Arbeits- und Zeitplan bereits mit Ihrer Betreuung abgestimmt haben. Sie müssen außerdem mindestens 90 ECTS erworben und Ihre Versuchspersonenstunden eingereicht haben.

Parallel zur Bachelorarbeit besuchen Sie ein Kolloquium. In der Regel besuchen Sie das Kolloquium der Arbeitseinheit der Ihre erste Betreuungsperson angehört. Das Kolloquium muss innerhalb der üblichen Fristen in CMS gebucht und die Studienleistung angemeldet werden. Üblicherweise stellen Sie in dem Kolloquium Ihre Planung und/oder Ergebnisse Ihrer Bachelorarbeit vor und diskutieren in diesem Rahmen mögliche Probleme.

Wird die Bachelorarbeit studienbegleitend abgelegt, beträgt die Bearbeitungsfrist zwölf Wochen. Die Bachelorarbeit gilt dann als studienbegleitend abgelegt, wenn parallel zu ihr in einem erforderlichen Studienbestandteil noch ein oder mehrere weitere Module absolviert werden müssen - diese Bedingung ist durch das begleitende Forschungspraktikum erfüllt. Die genaue Bearbeitungszeit in Ihrem Fall erfahren Sie bei der Anmeldung der Arbeit im Prüfungsamt. Es gibt keinen Mindestbearbeitungszeitraum. Es müssen 3 gebundene Exemplare (Leimbindung, keine Spiralbindung) sowie drei elektronische Ausfertigungen der Arbeit (auf CD am besten als pdf-Datei) im Prüfungsamt abgegeben werden. Die weitere Gestaltung der Arbeit sprechen Sie bitte mit Ihrer Betreuung ab. Der Bachelorarbeit ist diese Plagiatserklärung beizufügen.

Die Bewertung der Abschlussarbeit erfolgt durch Ihre zwei Betreuungspersonen. Das Ergebnis wird Ihnen durch das Prüfungsamt schriftlich mitgeteilt, sobald beide Gutachten im Original vorliegen. Die Note der Bachelorarbeit fließt mit einer Gewichtung von 1,5 in die Bachelornote ein. Eine Wiederholung bei Nichtbestehen der Arbeit kann nur einmalig mit einem neuen Thema erfolgen.

Es ist möglich die Bachelorarbeit im Ausland zu schreiben. Bedingung ist, dass die erste Betreuungsperson der Bachelorarbeit dem Fachbereich Psychologie und Sportwissenschaft der Universität Münster angehört und die Arbeit annimmt. Die Bachelorarbeit kann auch in Englischer Sprache verfasst werden.

Bei der Suche nach einem Thema und einer Betreuungsperson für die Bachelorarbeit kann man sich an der laufenden Forschung der einzelnen Arbeitseinheiten orientieren sowie an kürzlich abgeschlossenen Arbeiten. Im ersten Schritt sollten Sie sich auf den Internetseiten der Arbeitseinheiten orientieren und nach konkreten Ausschreibungen von Bachelorarbeiten schauen. Starten Sie mit den Übersichtsseiten beider Institute ( IfP; IPBE ), auf der alle Arbeitseinheiten aufgelistet sind. Von dort gelangen Sie auf die Seiten der Arbeitseinheiten, die in der Regel Informationen zu Abschlussarbeiten bereitstellen. Wenn Sie sich für einen Forschungsbereich oder eine konkrete Ausschreibung eines Projekts interessieren, sollten Sie im zweiten Schritt mit einer Person der Arbeitseinheit Kontakt aufnehmen (z.B. in der Sprechstunde oder per E-mail). Beachten Sie, dass alle wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen an den Instituten der Psychologie eine Bachelorarbeit betreuen dürfen.

Die Bachelorarbeit fällt üblicherweise in den Übergang zum Master. In der Regel fängt ein Masterstudiengang in Psychologie immer zum Wintersemester, d. h. im Oktober eines Jahres, an. Die Bewerbungsfrist für einen Platz im Master wird deshalb im vorangehenden Sommersemester liegen (ungefähr von Mai bis Mitte Juli), wenn die Vorlesungszeit noch läuft. Studierende, die sich gleich im Anschluss an das Bachelor-Studium um einen Master-Platz bewerben, nutzen dafür einfach eine Leistungsübersicht mit den Leistungen der ersten fünf Fachsemester mit aktueller Durchschnittsnote. Diese Bescheinigung können Sie in CMS downloaden. Andere zusätzliche Bescheinigungen erhalten Sie bei Bedarf bei der Fachstudienberatung. Besteht der Wunsch, dass die Note der Bachelorarbeit mit in diese vorläufige Durchschnittsnote einfließt, d. h. bei einer Masterbewerbung berücksichtigt wird, dann muss die Bachelorarbeit bis spätestens zum 30. April abgegeben werden. Es besteht jedoch keine Pflicht, die Abschlussarbeit bis zu diesem Zeitpunkt eingereicht zu haben. Spätestens im August sollte die Bachelorarbeit eingereicht werden, damit das Abschlusszeugnis noch rechtzeitig für eine Immatrikulation im Master ausgestellt werden kann. Gerechnet wird hier mit den Fristen der Universität Münster. Bitte beachten Sie ggfs. die Fristen anderer Hochschulen. Bei Fragen zur individuellen Studienplanung wenden Sie sich an die Fachstudienberatung.