Delegieren ärztlicher Tätigkeiten wird auch durch den Fachkräftemangel immer relevanter, bleibt jedoch eine juristische Grauzone. Welche Grundsätze gelten? Im jüngsten Beitrag im AMBOSS Blog geht es um die Delegation ärztlicher Aufgaben.
„Das Gesundheitswesen ist im Umbruch: Kompetenzbereiche der Berufsgruppen verändern sich, Strukturen werden aufgebrochen, interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit ist wichtiger denn je. Zu diesem Schluss kommt auch die Bundesärztekammer-Arbeitsgruppe “Zukünftiges Rollenverständnis der Ärzteschaft in einer teamorientierten Patientenversorgung” auf dem 125. Deutschen Ärztetag.
Doch wie funktioniert konstruktive Teamarbeit? Zum Delegieren gehört schließlich mehr, als dem freundlichen Pfleger auf dem Flur eine Bitte zuzurufen. Zudem haften Ärzt:innen prinzipiell sowohl für eigene Fehler als auch für die des nicht-ärztlichen Personals. Was dürfen wir also an die Pflege abgeben?“
Was sind die Pflichten des Arztes/der Ärztin bei der Delegation ärztlicher Aufgaben ? Was muss das nicht-ärztliche Personal bei der Übernahme beachten? Was sind nicht delegierbare Tätigkeiten ? Wie sehen die Regelungen im ambulanten Bereich aus, und was sind dort die delegierbaren Aufgaben ? All diese Fragen werden in diesem Blog-Eintrag behandelt, wie auch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen. Auch der Verweis auf das AMBOSS-Kapitel Ärztliche Rechtskunde ist hilfreich.
- Zum Blog-Eintrag Delegieren an die Pflege: Konstruktiv im Team.
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Die Idee des Open-Access-Publizierens bringt es mit sich, dass sich die Finanzierung der Veröffentlichungen ändert: Es sind nicht mehr die „Konsument*innen“ (bzw. stellvertretend Einrichtungen wie Bibliotheken), die für das Lesen, also für Zeitschriften-Abonnements oder kostenpflichtige Bücher zahlen, sondern die „Produzent*innen“ müssen die Kosten für das Publizieren tragen: Autor*innen und Herausgeber*innen – oder ihre Institutionen wie Hochschulen oder Forschungseinrichtungen.

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Journal-Artikel, Sammelband-Beitrag, Forschungsbericht oder ganzes Buch – jede Art von Veröffentlichung kann Open Access sein.
Forschungsdaten sind ein zentrales Element wissenschaftlicher Tätigkeit und des damit verbundenen Erkenntnisgewinns. Umfrageresultate zu Lieblingsfußballvereinen, Messergebnisse zu Futterrationen von Meerschweinchen, Aufnahmen von Sprachdialekten oder Vogelgesängen, Textkorpora aus Comics oder Zeitungsartikeln, Transkriptionen von Flirtgesprächen, Bilddateien von Mikroskopaufnahmen oder Überschwemmungsgebieten, Computermodelle zum Klimawandel – es gibt so gut wie nichts, was nicht als Datensammlung für die Forschung dienen könnte.
Die jüngste Meldung der ULB zur
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Mit der Fragestellung Wie „werde“ ich Open Access? ist die Mitteilung der ULB überschrieben, die begleitend zur
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Die Medical Subject Headings – kurz MeSH – sind ein international anerkannter und weltweit verbreiteter biomedizinischer Thesaurus. Die aktuelle Ausgabe des deutschen MeSH steht nun zum kostenlosen Download in verschiedenen FAIRen Dateiformaten bereit. Das ZB MED – Informationszentrum Lebenswissenschaften in Köln und Bonn erstellte erstmalig die Übersetzung für den deutschen Sprachraum.