Promotion am Institut für Politikwissenschaft

Graduate School of Politics

  • Promotion zum Dr. phil.

    Einschreibung ab dem SoSe 2012

    Seit dem 16.04.2012 ist eine neue Promotionsordnung des Fachbereichs Erziehungs- und Sozialwissenschaften in Kraft getreten. Diese sieht die Promotion im Fach Politikwissenschaft (ohne Nebenfach) vor.

    Das in der Regel sechssemestrige Promotionsstudium umfasst:

    1. eine Dissertation (mit Zustimmung der Betreuenden ist auch eine publikationsbasierte Dissertationsleistung möglich, die die in der Prüfungsordnung aufgeführten Voraussetzungen erfüllen muss).
    2. ein begleitendes, fachspezifisches Studienprogramm. Dieses umfasst Pflichtleistungen (Vorstellung und Diskussion der bisherigen Arbeitsfortschritte und zukünftigen Arbeitsschritte) und Wahlpflichtleistungen, die individuell in einer Betreuungsvereinbarung geregelt werden. Sofern die Promotion in der Graduate Scool of Politics (GraSP) absolviert wird, gelten ergänzende Regeln zur Promotionsordnung. 
    3. eine Disputation von 90 Minuten.

    Einzelheiten zur Promotionsprüfung können Sie in der Promotionsordnung der Erziehungs- und Sozialwissenschaften vom 16. April 2012 nachlesen.

    Einschreibung bis zum WS 2011/12

    Das Institut für Politikwissenschaft bietet das Fach Politikwissenschaft als Haupt- oder Nebenfach im Rahmen der Promotionsstudiengänge für den Doktor der Philosophischen Fakultät (Dr. phil.) an.

    Das Promotionsverfahren besteht aus einem Aufbaustudium und den Promotionsprüfungsleistungen.

    Das Aufbaustudium umfasst 1 Hauptfach und 1 Nebenfach, bei Studierenden aus einer Graduate School gemäß §§19ff PPO nur ein Hauptfach.

    Voraussetzungen zum Abschluss des Aufbaustudiengangs (PPO 2001),
    in Kraft seit dem 5. Dezember 2001, 2. Änderungsordnung vom 10. Februar 2005

    Hauptfach/Nebenfach Politikwissenschaft

    Leistungsnachweise 1 Leistungsnachweis aus den Hauptseminaren
    Sprachkenntnisse Funktionale Sprachkenntnisse in Englisch und einer weiteren Fremdsprache
    Semesterwochenstunden 24-32 SWS
    Regelstudienzeit 4 Semester

    Die Promotionsprüfungsleistungen
    bestehen aus einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung, die wahlweise als Rigorosum im Hauptfach (90 min) und Nebenfach (30 min) oder als Disputatio im Hauptfach (dann 120 min) abgelegt werden kann.

    Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät der WWU vom 5.12.2001 ist hier zu finden.

  • Promotion zum Dr. päd.

    Das Institut für Politikwissenschaft bietet das Fach Politikwissenschaft im Rahmen der Promotionsstudiengänge für den Doktor der Erziehungswissenschaften (Dr. päd.) an.

    Das Promotionsverfahren besteht aus einem Aufbaustudium und den Promotionsprüfungsleistungen.

    Das Aufbaustudium
    umfasst 1 Hauptfach und zwei Nebenfächer

    Die Anforderungen zum Aufbaustudiengang (Pomotionsordnung 2000)
    werden von Art und Dauer des der Promotion zugrunde liegenden Studiums bestimmt.
    Mehr Informationen dazu geben das Prüfungssekretariat des Promotionsausschusses, Georgskommende 33, Haus C, sowie die geltende Promotionsordnung und die aktuellen Änderungen.

    Die Promotionsprüfungsleistungen
    bestehen aus einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und einer mündlichen Prüfung (60 Minuten im Hauptfach und jeweils 30 Minuten in den beiden Nebenfächern)

    Promotionsordnung für den Erwerb des Doktors in Erziehungswissenschaften vom 28.09.2000 sowie aktuelle Änderungen finden Sie hier.

  • Zulassung und Zulassungsvoraussetzungen

    Zulassung zur Promotion erfolgt durch Einschreibung in den Aufbaustudiengang (alte Ordnungen) bzw. durch Einschreibung in das Promotionsstudium (Ordnung des FB Erziehungs- und Sozialwissenschaften vom 16.04.2012.

    Zulassungsvoraussetzung zum Promotionsstudium ist in der Regel der Abschluss eines einschlägigen Universitätsstudiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern mit einem Prädikatsexamen (gut oder sehr gut).