Promotionsstudium
Das Promotionsstudium umfasst den Zeitraum, an dem Sie an der Universität Leistungen erbringen. Für diesen Zeitraum müssen Sie in einen Promotionsstudiengang eingeschrieben sein (§ 67 HG NRW).
Welche Leistungen Sie im Rahmen eines Promotionsstudiums erbringen müssen, wird in Ihrer Promotionsprüfungsordnung definiert.
Sofern Sie in einer Graduiertenschule promovieren, regeln die entsprechenden Ordnungen eindeutig, welche Leistungen zu erbringen sind und geben dafür eine Struktur vor.
Bei so genannten Individualpromotionen werden die zu erbringenden Leistungen üblicherweise zwischen Ihnen und dem*der Erstgutachter*in vereinbart. Dafür wird eine meist formlose Promotionsvereinbarung aufgesetzt. Beim Einreichen Ihrer Dissertation reichen Sie bitte eine Bestätigung Ihres*Ihrer Erstgutachters*in ein, aus der hervorgeht, dass alle Leistungen gemäß Promotionsvereinbarung erbracht wurden.
Bitte beachten Sie, dass die Begrifflichkeit „Promotionsvereinbarung“ nicht in allen Fachbereichen mit der gleichen Bedeutung genutzt wird. In einigen Fachbereichen spricht man stattdessen beispielweise über „Vereinbarungen zum Promotionsstudium“. Ebenso wird an einigen Fachbereichen die Betreuungsvereinbarung, in der der*die Erstgutachter*in seine*ihre Betreuung zusichert, gleichzeitig mit der Promotionsvereinbarung über die zu erbringenden Leistungen bescheinigt.
Einschreibung
Gemäß des derzeit geltenden Hochschulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sind Promotionsstudierende einzuschreiben. Die Einschreibung erfolgt durch das Studierendensekretariat. Bitte erkundigen Sie sich im Studierendensekretariat, welche Unterlagen Sie für eine Einschreibung benötigen.
Dissertation
Die Dissertation wird in gebundener Form eingereicht (vorzugsweise Leimbindung). Laut Promotionsordnung gibt es keine Vorgaben zum Format. Sprechen Sie dies bitte mit Ihren Gutachtern ab. Die Anzahl der einzureichenden Exemplare finden Sie in der für Sie gültigen Promotionsordnung.
Auslage
Folgende Dissertationen liegen dem Prüfungsamt I zur Einsichtnahme vor:
(Einsichtnahmen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich, bitte wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeiterin)Dr. phil., PO 2012 der Fachbereiche 08 und 09, gemäß § 11 Absatz 6
Klassische Archäologie Arnkens, Julia
Die Kultlandschaft Nordmesopotamiens in arsakidischer Zeit.
Pagane Kulte im urbanen und ländlichen Kontext28.09.-26.10.2023
Deutsche Philologie Schopf, Juliane
Gespräche in der Impfsprechstunde
Linguistische Analysen einer Gesprächsgattung mit
Anwendungsbezug für die Medizindidaktik12.09. - 10.10.2023
Philosophie Karouni, Kaouther
Theorizing Justice in Contemporary Arabo-Islamic Philosophy
A transcultural Approach with Fatima Mernissi
and Mohammed Arkoun04.09. - 02.10.2023
Prof.'in Dr. Dübgen
Prof.'in Dr. von Hees
Neuere und Neueste Geschichte Schilling, Jonathan
Ottilie Wildermuth (1817-1877). Studien zu Leben, Werk und Wirkung
04.09. - 02.10.2023
Prof. Dr. Blaschke
Prof. Dr. Hettling
Koptollogie Sandmeier, Katharina
Ägyptisches Buchwesen
Koptische und griechische Interpunktion im Johannesevangelium24.08. - 21.09.2023
Prof.'in Dr. Schenke
Prof. Dr. Richter
Philosophie Koj, Nicolas
Verstoß und Verzeihen.
Eine philosophische Untersuchung zum Umgang mit
menschlicher Fehlbarkeit22.08. - 19.09.2023
Prof. Dr. Quante
Prof. Dr. Gutmann
Dr. phil., PO 1977 gemäß § 7 Abs. 1/PO 2001 der Fachbereiche 06 - 09, gemäß § 10 Absatz 4
Fach Name, Titel der Dissertation Gutachter*innen Derzeit liegen keine Dissertationen zur Einsichtnahme aus.
Dr. phil. , PO 2012 des Fachbereichs 06, gemäß § 9 Absatz 6
Fach Name, Titel der Dissertation Gutachter*innen
Dr. phil., Dr. rer. nat. des Fachbereichs 07
Die Auslagen werden per Rundmail dem Fachbereich und allen Beteligten mitgeteilt. Die Dissertationen liegen im Dekanat aus.
Mündliche Prüfungen
Dr. phil PO 2012 der Fachbereiche 08 und 09
*Alle an der Teilnahme Interessierten werden gebeten, sich spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin mit ihrer Uni-EMail-Adresse bei
der*dem Vorsitzenden der Prüfung zu melden. Sie erhalten dann am Tag vor der Disputation den Link zur Teilnahme zugesandt.
Die Disputation ist universitätsöffentlich.Fach/Ort Termin Philosophie
Kandidatin: Karoui, Kaouther
Vorsitz: Prof.'in Dr. Dübgen
Domplatz 23, Raum 215
04.10.2023, 10:30 Philosophie
Kandidat: Koj, Nicolas
Vorsitz: Prof. Dr. Quante
Philosophisches Seminar
26.09.2023, 14:30
Dr. phil. PO 2001/PO 1978 der Fachbereiche 06 - 09
Fach/Ort Termin --- ---
Dr. phil PO 2012 des Fachbereichs 06
*Alle an der Teilnahme Interessierten werden gebeten, sich spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin mit ihrer Uni-EMail-Adresse bei der*dem Vorsitzenden der Prüfung zu melden. Sie erhalten dann am Tag vor der Disputation den Link zur Teilnahme zugesandt. Die Disputation ist fachbereichsöffentlich.
Fach/Ort Termin Erziehungswissenschaft
Kandidat: Raphael Fehrmann
Vorsitz: Prof. Dr. Zeinz
Festsaal, Schlossplatz 5
10.10.2023, 11:00 Erziehungswissenschaft
Kandidat: Jan Harms
Vorsitz: Prof.'in Dr. Weyland
IfE, Raum GC 202
17.10.2023, 16:30
Dr. phil, Dr. rer. nat. des Fachbereichs 07
Informationen finden Sie hier.
Publikation
Informationen zur Veröffentlichung Ihrer Dissertation finden Sie hier
Gremien
Gemeinsam beschließender Ausschuss für die Promotionsordnung der Fachbereiche 08 und 09:
Vorsitz: Prof. Dr. Irina Wutsdorff
Promotionsaussschuss des Fachbereiches 06 gem. § 3 PromO FB 06:
Vorsitz: Prof. Dr. Armin Scholl
Liste der Mitglieder: PDF
Dr. phil./Dr. rer. nat. (PO des FB 07 von 2010)
Der Promotionsausschuss koordiniert das Promotionsverfahren am Fachbereich und setzt sich je zur Hälfte aus Mitgliedern der Fächer Psychologie und Sportwissenschaft zusammen. Den Vorsitz führt Prof. Dr. Stephan Dutke.
Cotutelle
Im Rahmen eines sogenannten Cotutelle-Verfahrens ist es möglich, die Forschungsarbeit für eine Dissertation zu gleichen Teilen an der Uni Münster und an einer Universität im Ausland zu erbringen. Eine Voraussetzung für eine solche bi-nationale Promotion ist, dass Sie an beiden Universitäten betreut werden können.
Für ein solches Cotutelle-Verfahren ist der Abschluss eines individuellen Vertrags zwischen den beiden Universitäten erforderlich. Je nach Partneruniversität und Kompatibilität des Prüfungswesens sind diese Verträge unterschiedlich detailliert und ausführlich.
Bitte halten Sie sich an folgendes Vorgehen, sofern Sie überlegen, im Rahmen eines Cotutelle-Verfahrens zu promovieren:
- Bringen Sie zunächst in Erfahrung, ob die angedachte Partneruniversität Interesse an einem gemeinsamen Promotionsverfahren hat und wer dort der*die zuständige Ansprechpartner*in ist.
- Informieren Sie Ihre*n Betreuer*in frühzeitig über Ihre Absicht, binational zu promovieren.
- Im Anschluss daran setzt sich Ihr*e Betreuer*in zeitnah mit der Abteilung für Hochschulrechtliche Angelegenheiten in Verbindung, die bei der Erstellung bzw. Überprüfung des individuellen Vertrags unterstützt.
Für das Prüfungsamt ist wichtig, dass mindestens die folgenden Aspekte in dem individuellen Vertrag geregelt sind:
- in welcher Sprache/welchen Sprachen Dissertation und mündliche Prüfung erbracht werden,
- wo Sie die Arbeit einreichen und verteidigen,
- wie sich die Prüfungskommission zusammensetzt,
- welche Leistungen von wem basierend auf welchem Notenschema benotet werden.