

Einschreibung
Gemäß des derzeit geltenden Hochschulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sind Promotionsstudierende einzuschreiben. Die Einschreibung erfolgt durch das Studierendensekretariat. Bitte erkundigen Sie sich im Studierendensekretariat, welche Unterlagen Sie für eine Einschreibung benötigen.
Welche Promotionsordnung gilt für mich?
Promotion Dr. phil. am Fachbereich 6
PromO 2024: Promotionsordnung des Fachbereichs für Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften vom 30.07.2024
Diese Ordnung gilt für alle eingeschriebenen Promovierenden, die ihre Dissertation noch nicht eingereicht und damit noch keinen Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren gestellt haben.PromO 2012: Promotionsordnung des Fachbereichs für Erziehungwissenschaft und Sozialwissenschaften vom 16.04.2012
Diese Ordnung gilt nur noch für Studierende, die bereits vor dem 30.07.2024 einen Antrag auf Zulassung zur Promotion gestellt haben, d.h. ihre Dissertation bereits eingereicht haben.
Promotion Dr. phil/Dr. rer. nat am Fachbereich 7
PromO 2010: Promotionsordnung des Fachbereichs Psychologie und Sportwissenschaft vom 01.07.2010
Promotion Dr. phil. am Fachbereich 8
PromO 2024: Promotionsordnung des Fachbereichs 8 Geschichte/Philosophie vom 10.06.2024
Diese Promotionsordnung gilt für alle Studierenden, die sich in ein Promotionsfach des Fachbereichs 8 Geschichte/Philosophie seit dem Wintersemester 2024/25 eingeschrieben haben oder einschreiben werden.PromO 2012: Promotionsordnung der Fachbereiche 8 Geschichte/Philosophie und 9 Philologie vom 26. Juli 2012
Diese Promotionsordnung gilt für alle Studierenden, die sich in ein Promotionsfach der Fachbereiche 8 und 9 vor dem Sommersemester 2024 eingeschrieben haben. Ein Wechsel in die neue PromO von 2024 ist auf Antrag beim Prüfungsamt möglich.
Promotion Dr. phil. am Fachbereich 9
PromO 2024: Promotionsordnung des Fachbereichs 9 Philologie vom 28.03.2024
Diese Promotionsordnung gilt für alle Studierenden, die sich in ein Promotionsfach des Fachbereichs 9 Philologie seit dem Sommersemester 2024 eingeschrieben haben oder einschreiben werden.PromO 2012: Promotionsordnung der Fachbereiche 8 Geschichte/Philosophie und 9 Philologie vom 26. Juli 2012
Diese Promotionsordnung gilt für alle Studierenden, die sich in ein Promotionsfach der Fachbereiche 8 und 9 vor dem Sommersemester 2024 eingeschrieben haben. Ein Wechsel in die neue PromO von 2024 ist auf Antrag beim Prüfungsamt möglich.
Ältere Promotionsordnungen Dr. phil. der ehemaligen Philosophischen Fakultät
PromO 2001: Promotionsordnung Dr. phil. von 2001
Diese Ordnung gilt nur noch für Studierenden, die sich vor 2012 für eine Promotion eingeschrieben haben.Promotionsstudium
Das Promotionsstudium umfasst den Zeitraum, an dem Sie an der Universität Leistungen erbringen. Für diesen Zeitraum müssen Sie in einen Promotionsstudiengang eingeschrieben sein (§ 67 HG NRW).
Welche Leistungen Sie im Rahmen eines Promotionsstudiums erbringen müssen, wird in Ihrer Promotionsprüfungsordnung definiert.
Sofern Sie in einer Graduiertenschule promovieren, regeln die entsprechenden Ordnungen eindeutig, welche Leistungen zu erbringen sind und geben dafür eine Struktur vor.
Bei so genannten Individualpromotionen werden die zu erbringenden Leistungen üblicherweise zwischen Ihnen und dem*der Erstgutachter*in vereinbart. Dafür wird eine meist formlose Promotionsvereinbarung aufgesetzt. Beim Einreichen Ihrer Dissertation reichen Sie bitte eine Bestätigung Ihres*Ihrer Erstgutachters*in ein, aus der hervorgeht, dass alle Leistungen gemäß Promotionsvereinbarung erbracht wurden.
Bitte beachten Sie, dass die Begrifflichkeit „Promotionsvereinbarung“ nicht in allen Fachbereichen mit der gleichen Bedeutung genutzt wird. In einigen Fachbereichen spricht man stattdessen beispielweise über „Vereinbarungen zum Promotionsstudium“. Ebenso wird an einigen Fachbereichen die Betreuungsvereinbarung, in der der*die Erstgutachter*in seine*ihre Betreuung zusichert, gleichzeitig mit der Promotionsvereinbarung über die zu erbringenden Leistungen bescheinigt.
Abgabe der Dissertation
Die Dissertation wird in gebundener Form eingereicht (vorzugsweise Leimbindung). Laut Promotionsordnung gibt es keine Vorgaben zum Format. Sprechen Sie dies bitte mit Ihren Gutachtern ab. Die Anzahl der einzureichenden Exemplare finden Sie in der für Sie gültigen Promotionsordnung. (s. auch: Welche Promotionsordnung gilt für mich?)
Auslagen: Bekanntgabe
Folgende Dissertationen liegen dem Prüfungsamt I zur Einsichtnahme vor:
(Einsichtnahmen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich, bitte wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeiterin)Dr. phil., PO 2012 der Fachbereiche 08 und 09, gemäß § 11 Absatz 6
Englische Philologie Shukla, Swara
"Smothered in Quantity and Number" in a Digital-Serial Age: Serialising Fiction, Reading and the Book in the Wattpad
Book in the Wattpad Book Publishing Ecosystem19.11.-10.12.2025
Prof. Dr. Corinna Norrick-Rühl
Prof. Dr. Caroline Kögler
Ägyptologie Sonbol, Hannah
Die königlichen und göttlichen Geburtszyklen im Alten Ägypten
14.11.-12.12.2025
Prof. Dr. Alexandra von Lieven
Prof. Dr. Laurent Coulon
Philosophie Marz, Finn
Was ist Kreativität?
Eine Untersuchung der Nichtbefolgung von Regeln13.11.-11.12.2025
Prof. Dr. Schmücker
Prof. Dr. Strobach
Romanische Philologie Viefhaus, Theresa
Vererbte Erinnerung auf der Bühne - Bürgerkrieg und
Franco-Diktatur im spanischen Theater der Enkelgeneration07.11.-05.12.2025
Prof. Dr. Cerstin Bauer-Funke
Prof. Dr. Christian von Tschilschke
Deutsche Philologie Calca, Elaine
Repräsentationen der Deutschen Kolonialvergangenheit:
Morenga zwischen Literatur und Geschichte30.10.-27.11.2025
Prof. Dr. Baßler
Prof. Dr. Luciana Villas Bôas
Englische Philologie Serroukh, Sara
Cross-linguistic influence in multilingual lexical acquisition:
The effect of psychotypology and source language proficiency and source language selection20.10.-17-11.2025
Prof. Dr. Ulrike Gut
Prof. Dr. Christina Lindqvist
Dr. phil. PO 2001 der Fachbereiche 06 - 09, gemäß § 10 Absatz 4
Fach Name, Titel der Dissertation Gutachter*innen
Dr. phil. , PO 2012 des Fachbereichs 06, gemäß § 9 Absatz 6
Fach Name, Titel der Dissertation Gutachter*innen Erziehungswissenschaft Averbeck, Felix
Virtuelle Realität als Erprobungsraum der Sozialen Arbeit - Erprobung und Förderung des Theorie-Praxis-Transfers im Rahmen des Studiums mithilfe von Vignetten
28.10.-18.11.2025
Prof. Dr. Timo Dexel
Prof. Dr. Jörn Dummann
Dr. phil., Dr. rer. nat. des Fachbereichs 07
Die Auslagen werden per Rundmail dem Fachbereich und allen Beteligten mitgeteilt. Die Dissertationen liegen im Dekanat aus.
Mündliche Prüfungen: Terminbekanntgaben
Dr. phil PO 2012 der Fachbereiche 08 und 09
*Alle an der Teilnahme Interessierten werden gebeten, sich spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin mit ihrer Uni-EMail-Adresse bei
der*dem Vorsitzenden der Prüfung zu melden. Sie erhalten dann am Tag vor der Disputation den Link zur Teilnahme zugesandt.
Die Disputation ist universitätsöffentlich.Fach/Ort Termin Kunstgeschichte
Kandidatin: Ulrike Süselbeck
Vorsitz: Prof. Dr. Eva-Bettina Krems
Raum 110, Domplatz 23
11.12.2025, 14:15 Koptologie
Kandidat: Florian Rösch
Vorsitz: Prof. Dr. Gesa Schenke
Hofhörsaal RS 2, Rosenstraße 9
03.11.2025, 09:00
Dr. phil. PO 2001 der Fachbereiche 06 - 09
Fach/Ort Termin
Dr. phil PO 2012 des Fachbereichs 06
*Alle an der Teilnahme Interessierten werden gebeten, sich spätestens 1 Woche vor dem Prüfungstermin mit ihrer Uni-EMail-Adresse bei der*dem Vorsitzenden der Prüfung zu melden. Sie erhalten dann am Tag vor der Disputation den Link zur Teilnahme zugesandt. Die Disputation ist fachbereichsöffentlich.
Fach/Ort Termin Politikwissenschaft
Kandidatin: Nadine Segadlo
Vorsitz: Prof.'in Dr. Ulrike Krause
IfPoWi, SCH 100.05, Scharnhorststr. 100
24.11.2025, 13:00 Erziehungswissenschaft
Kandidat: Felix Averbeck
Vorsitz: Prof. Dr. Timo Dexel
FH Münster, Fachbereich Sozialwesen, Friesenring 32, Raum: 154
16.12.2025, 15:00
Dr. phil, Dr. rer. nat. des Fachbereichs 07
Informationen finden Sie hier.
Publikation
Informationen zur Veröffentlichung Ihrer Dissertation finden Sie hier
Dr. phil. PO 2012 der FB 08 und 09, Dr. phil. PO 2001
Gremien
Promotionsaussschuss des Fachbereiches 06 gem. § 3 PromO FB 06:
Vorsitz: Prof. Dr. Armin Scholl
Liste der Mitglieder: PDF
Dr. phil./Dr. rer. nat. (PO des FB 07 von 2010)
Der Promotionsausschuss koordiniert das Promotionsverfahren am Fachbereich und setzt sich je zur Hälfte aus Mitgliedern der Fächer Psychologie und Sportwissenschaft zusammen. Den Vorsitz führt Prof. Dr. Stephan Dutke.
stephan.dutke@psy.uni-muenster.de
Gremien und Beauftragte des FB 07
Gemeinsam beschließender Ausschuss für die Promotionsordnung der Fachbereiche 08 und 09 (PromO 2001 und 2012):
Vorsitz: Prof. Dr. Ralf Gleser
Promotionsprüfungsausschuss des FB 08 (PromO 2024)
Informationen folgen in Kürze.
Promotionsausschuss des FB 09 (PromO 2024)
Vorsitz: Prof. Dr. Frauke Matz
Ordnung des Promotionsausschusses des Fachbereichs 9 Philologie
Cotutelle
Im Rahmen eines sogenannten Cotutelle-Verfahrens ist es möglich, die Forschungsarbeit für eine Dissertation zu gleichen Teilen an der Uni Münster und an einer Universität im Ausland zu erbringen. Eine Voraussetzung für eine solche bi-nationale Promotion ist, dass Sie an beiden Universitäten betreut werden können.
Für ein solches Cotutelle-Verfahren ist der Abschluss eines individuellen Vertrags zwischen den beiden Universitäten erforderlich. Je nach Partneruniversität und Kompatibilität des Prüfungswesens sind diese Verträge unterschiedlich detailliert und ausführlich.
Bitte halten Sie sich an folgendes Vorgehen, sofern Sie überlegen, im Rahmen eines Cotutelle-Verfahrens zu promovieren:
- Bringen Sie zunächst in Erfahrung, ob die angedachte Partneruniversität Interesse an einem gemeinsamen Promotionsverfahren hat und wer dort der*die zuständige Ansprechpartner*in ist.
- Informieren Sie Ihre*n Betreuer*in frühzeitig über Ihre Absicht, binational zu promovieren.
- Im Anschluss daran setzt sich Ihr*e Betreuer*in zeitnah mit der Abteilung für Hochschulrechtliche Angelegenheiten in Verbindung, die bei der Erstellung bzw. Überprüfung des individuellen Vertrags unterstützt.
Für das Prüfungsamt ist wichtig, dass mindestens die folgenden Aspekte in dem individuellen Vertrag geregelt sind:
- in welcher Sprache/welchen Sprachen Dissertation und mündliche Prüfung erbracht werden,
- wo Sie die Arbeit einreichen und verteidigen,
- wie sich die Prüfungskommission zusammensetzt,
- welche Leistungen von wem basierend auf welchem Notenschema benotet werden.