FAQ - Häufig gestellte Fragen


Wir sammeln hier häufig gestellte Fragen. Falls Sie eine Frage haben, schauen Sie bitte zunächst hier und auf den anderen Seiten im Bereich „Studium“, ob die Frage bereits beantwortet wurde, bevor Sie sich an die Fachstudienberater*innen wenden.


Ich bin Schüler*in und würde mich gerne über das Mathematik-/Informatikstudium an der Universität Münster informieren. Wo finde ich Informationen?

Auf den Internetseiten des Fachbereichs haben wir einige allgemeine Informationen bereitgestellt, die für Schüler*innen interessant sein könnten. (Darüber hinaus finden Sie aktuelle Beschreibungen der einzelnen Studiengänge auf diesen Seiten.)

Jeweils im November beteiligt sich der Fachbereich Mathematik und Informatik an dem Hochschultag, an zwei Tagen im Jahr laden Dozent*innen Schüler*innen der 11. bis 13. Klasse zu den Münsteraner Mathe-Tagen ein, um Mathematik auch einmal außerhalb des Schulalltags zu erleben.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, sich einmal „echte“ Mathematik- oder Informatikvorlesungen anzusehen. (In Coronazeiten ist das Angebot leider etwas eingeschränkt.) Insbesondere eignen sich dafür die Anfängerveranstaltungen im Wintersemester (Lineare Algebra I oder Analysis I (für die Mathematik) bzw. Informatik I (für die Informatik)). Wir helfen Ihnen aber auch gerne, andere geeignete Veranstaltungen zu finden. Wenn Sie Interesse haben, sprechen Sie uns in der Fachstudienberatung einfach direkt an!

Wie kann ich mich auf das Studium vorbereiten?

Der Fachbereich Mathematik und Informatik bietet jeweils im September einen Vorkurs an, der für Mathematik- und Informatik-Studienanfänger*innen (1-Fach- und Zwei-Fach-Bachelor) gleichermaßen geeignet ist.

Für das Lehramt an Grundschulen und der sonderpädagogischen Förderung wird ein gesonderter Vorkurs in Mathematik und für das Lehramt Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe) wird ebenfalls ein gesonderter Vorkurs in Mathematik angeboten.

Wir empfehlen allen Studienanfänger*innen mit den Fächern Mathematik oder Informatik, an dem entsprechenden Vorkurs teilzunehmen.

Wer informiert mich nach Aufnahme des Studiums?

Vor der ersten Studienwoche finden die Orientierungswochen der Fachschaften statt. Weitere Fragen beantworten die akademischen Fachstudienberater*innen in der Fachstudienberatung. Bei Fragen zum Prüfungsumfeld helfen auch gerne Frau Herweg und Frau Hold vom Prüfungsamt weiter.

Falls Sie zum Master of Education nach dem LABG 2009/2016 nach Münster kommen, werden Sie über die LZV-Angleichungsstudien durch das LZV-Büro des Prüfungsamts informiert. Weitere Fragen in dem Zusammenhang können Sie auch den akademischen Fachstudienberater*innen stellen.

Wie bewerbe ich mich auf einen Studienplatz?

Die Art der Bewerbung und die Bewerbungs- bzw. Einschreibezeiträume für die Studiengänge hängen u.a. davon ab, ob ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist (es also eine im Voraus festgelegte begrenzte Platzanzahl gibt) und ob es fachliche Zugangsbeschränkungen gibt. (Die hier aufgeführten Informationen gelten für die Bewerbungen/Einschreibungen im 1. Fachsemester.)

Bachelorstudiengänge

Der 1-Fach-Bachelor Mathematik ist seit dem Wintersemester 2021/22 zulassungsfrei. Für diesen Studiengang erfolgt daher (für EU/EWR-Bürger/innen) die Einschreibung ab Anfang August über das Einschreibungsportal.

Seit dem Wintersemester 2022/23 ist auch das Fach Mathematik im Bachelor HRSGe (=Bachelor für Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) sowie im Bachelor BK (=Bachelor für Lehramt an Berufskollegs - mit beruflicher Fachrichtung an der FH Münster) zulassungsfrei. Ab dem Wintersemester 2023/24 ist auch das Fach Mathematik im Zwei-Fach-Bachelor zulassungsfrei. (In Abhängigkeit von der Kombination mit zulassungsbeschränkten zweiten Fächern/beruflichen Fachrichtungen und den Bildungswissenschaften kann es jedoch in all diesen Fällen trotzdem dazu kommen, dass Sie keinen Studienplatz erhalten und Sie sich nicht direkt über das Einschreibungsportal einschreiben können, sondern früher und über das Bewerbungsportal bewerben müssen. Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig, wie und wann Sie sich in den Kombinationen bewerben müssen! Informationen hierzu hat auch das Studierendensekretariat zusammengestellt.)

In allen anderen Bachelorstudiengängen sind die Studienfächer Mathematik und Informatik (für Erstsemester und in dem Lehramtsbachelorstudiengang im Bereich Grundschule sowie im 1-Fach-Bachelor Informatik auch in den höheren Fachsemestern) zulassungsbeschränkt. (Das heißt, die Studienplatzanzahl wird im Voraus genau festgelegt. In den höheren Fachsemestern werden nur diejenigen Plätze im Bewerbungsverfahren vergeben, die unterhalb der Kapazitäten wieder freigeworden sind (manchmal eben auch gar keine). Wir haben jedoch keine Informationen dazu, ob Bewerbungen erfolgreich sein können, da diese vollständig im Studierendensekretariat bearbeitet werden.) Die Auswahl der Bewerber/innen erfolgt durch die Hochschule. Genauere Informationen zum Bewerbungsverfahren sind auf den Seiten des Studierendensekretariats zu finden.

Masterstudiengänge

Ab dem Wintersemester 2023/24 sind der MSc Informatik und der MSc Mathematics beide wieder, was die verfügbaren Plätze angeht, zulassungsfrei, haben aber weiterhin fachliche Zugangsbeschränkungen. Die Zugangs- und Zulassungsordnungen finden Sie hier (Mathematics) und hier (Informatik). Insbesondere muss auch zu den Masterstudiengängen eine Bewerbung erfolgen. Wir haben am Fachbereich einige Hinweise zur Bewerbung auf die fachwissenschaftlichen Masterstudiengänge zusammengestellt, die Sie hier (Mathematics) und hier (Informatik) finden können. (Bitte beachten Sie auch, dass der Zwei-Fach-Bachelor in beiden Fällen in der Regel nicht für einen Direkteinstieg in den jeweiligen fachwissenschaftlichen Masterstudiengang qualifiziert!)

Umfassende Informationen zum Bewerbungsverfahren in den Studiengängen Master of Education (in den verschiedenen Schulschwerpunkten) finden Sie auf den Internetseiten des Zentrums für Lehrerbildung. Dort gibt es auch  Informationen für Studieninteressierte und Studienanfänger*innen im Lehramtsbereich. Die Master-of-Education-Studiengänge nach dem LABG 2009/2016 sind (mindestens in gewissen Anteilen) zulassungsbeschränkt, insbesondere in dem Anteil für die Bildungswissenschaften. Sie benötigen die Zulassung sowohl in allen Fächern/Lernbereichen als auch in den Bildungswissenschaften. (Sie können sich nicht nur in einen Teil einschreiben.) Informationen zum fachlichen Zugang finden Sie auch in der Zugangs- und Zulassungsordnung für den Master of Education. Der Master of Education Grundschule ist auch im Anteil für den Lernbereich II: Mathematische Grundbildung zulassungsbeschränkt.

Ich interessiere mich für ein Lehramtsstudium, finde aber keine Informationen dazu. Im Internet habe ich nur Informationen zum Bachelor-/Masterprogramm gefunden. Kann ich in Münster auch ein Lehramtsstudium absolvieren?

Im Zuge der Umstellung auf gestufte Studiengänge wurden auch die Lehramtsstudiengänge auf das Bachelor-/Mastersystem umgestellt.

Studiengänge nach dem Lehrerausbildungsgesetz 2009/2016 (Studienbeginn ab Wintersemester 2011/12)

Bei den Lehramtsstudiengängen nach dem LABG 2009/2016 sind beim Studienbeginn (also im Bachelorbereich) folgende zu wählen:

  • Zwei-Fach-Bachelor (Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen bzw. an Berufskollegs mit zwei Unterrichtsfächern): Mathematik oder Informatik
  • Bachelor BK (Lehramt an Berufskollegs mit einem Unterrichtsfach (Mathematik) und einer beruflichen Fachrichtung, die an der FH Münster studiert wird): Mathematik
  • Bachelor HRSGe (Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen): Mathematik
  • Bachelor G (Lehramt an Grundschulen): Mathematische Grundbildung (Pflichtfach nach LABG 2009)
  • Bachelor sF (Lehramt sonderpädagogische Förderung): Mathematik (Angebot ab Wintersemester 2023/24)

Ein Studienbeginn und eine Neueinschreibung in die grundständigen Studiengänge (gemäß Lehramtsprüfungsordnung 1998 bzw. 2003) oder die Lehramtsbachelorstudiengänge nach dem Modellversuch „Gestufte Lehrerausbildung“ ist nicht mehr möglich.

Ich habe gehört, dass ich, wenn ich Lehrer*in werden möchte, ein Eignungspraktikum machen muss. Was hat es damit auf sich?

Die Lehramtszugangsverordnung 2009 hatte vorgesehen, dass Studierende, die nach dem Lehrerausbildungsgesetz 2009 studieren, vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) ein so genanntes Eignungspraktikum absolvieren mussten. Es war keine Verpflichtung, dieses zu Studienbeginn absolviert zu haben.

Mit den Änderungen der LZV 2009, die im April 2016 verabschiedet wurden, wurde das Eignungspraktikum komplett abgeschafft.

Für die Studierenden, die das (Bachelor-)Studium ab dem Wintersemester 2016/17 beginnen (bzw. die z.B. aufgrund von bestimmten Kombinationen von Fächerumwahlen zu dieser Kohorte zählen), wird das Eignungspraktikum in das Orientierungspraktikum des Bachelorstudiengangs (in den Bildungswissenschaften) integriert.

Studierende, die das Studium vor den Änderungen aus 2016 begonnen haben, aber das Eignungspraktikum noch nicht absolviert haben, müssen dieses nicht mehr nachholen.

Gibt es an der Universität Münster Mathematik oder Informatik als drittes Unterrichtsfach? Besteht die Möglichkeit eines Seiteneinstiegs?

Mathematik und Informatik sind an der Universität Münster in den gestuften Studiengängen nicht parallel als drittes Unterrichtsfach studierbar.

Falls Sie ein zulassungsfreies Fach studieren (und dies in dem Fach vorgesehen ist), können Sie dieses (ab dem 3. Fachsemester der beiden anderen Fächer und mit gewissen Voraussetzungen aus den Bildungswissenschaften) an der Universität Münster i.d.R. auch als drittes Unterrichtsfach studieren. Welche Fächer genau ein drittes Unterrichtsfach anbieten, können Sie der Liste der Zentralen Studienberatung entnehmen, wo die Fächer in der rechten Spalte mit "Erw..." gekennzeichnet sind. Alle drei Unterrichtsfächer müssen aber in vollem Umfang studiert werden.

Falls Sie bereits einen vollständigen Lehramtsabschluss (M.Ed. oder 1. Staatsexamen) haben, besteht seit dem Wintersemester 2022/23 die Möglichkeit, anschließend noch ein drittes Fach zu studieren. Für dieses gelten dann die Zulassungsbeschränkungen, wie sie beim normalen Studium in den Fächern festgelegt wurden.

Es ist in Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen in den Fächern, wo ein besonderer Bedarf an Lehrkräften besteht, ein Seiteneinstieg ins Lehramt möglich. Genauere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des Schulministeriums NRW. (Wir haben am Fachbereich Mathematik und Informatik hierzu keine darüber hinausgehenden Informationen vorliegen.)

Welche Nebenfächer kann ich in den fachwissenschaftlichen Studiengängen (Bachelor of Science und Master of Science) wählen?

Eine Liste der möglichen Nebenfächer für die fachwissenschaftlichen Studiengänge finden Sie in den Prüfungsordnungen der Fächer. Zurzeit sind dies im Bachelor of Science:

  • für Mathematik (als Hauptfach): Informatik, Logik, Biologie, Chemie, Physik, BWL (begrenzte Studienplatzanzahl), VWL (begrenzte Studienplatzanzahl), Philosophie (begrenzte Studienplatzanzahl) und Psychologie (begrenzte Studienplatzanzahl)
  • für Informatik (als Hauptfach): Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, BWL (begrenzte Studienplatzanzahl), VWL (begrenzte Studienplatzanzahl), Philosophie (begrenzte Studienplatzanzahl).

Im Master of Science Mathematics werden in der Regel die Nebenfächer aus dem Bachelorstudiengang fortgeführt – es gibt aber auch die Variante eines Masterstudiengangs ohne Nebenfach –, in der Informatik ist dort generell kein Nebenfach mehr vorgesehen, aber ein größerer Bereich "Zusatzkompetenzen". Auch im Masterbereich gibt es eine beschränkte Platzanzahl in den Nebenfächern BWL, VWL, Philosophie und Psychologie (und außerdem inhaltlich-fachliche Einschränkungen, was gewählt werden kann).

Die Nebenfächer in den fachwissenschaftlichen Studiengängen werden bei der Bewerbung an der Universität Münster nicht mit angegeben. Sie werden zu Beginn des Studiums nach der Einschreibung (bei den Nebenfächern mit begrenzter Studienplatzanzahl vor Beginn der Lehrveranstaltungen!) gewählt.

Nebenfächer mit begrenzter Platzanzahl müssen Sie bis spätestens an dem vorletzten Arbeitstag – i.d.R. ist das der Donnerstag, wenn der Freitag kein Feiertag ist – vor dem Vorlesungsbeginn über die entsprechende Seite bei der Studienkoordination wählen. (Die genauen Termine finden Sie auf den Anmeldeseiten.) Am folgenden Tag werden Sie von der Studienkoordination über Ihr Ergebnis informiert, so dass Sie rechtzeitig zum Vorlesungsbeginn mit dem aufnehmenden Fachbereich Kontakt aufnehmen können.

Ich möchte meinen Studiengang wechseln. An wen muss ich mich wenden?

  • Einstufungen in höhere Fachsemester werden (bei vorhandenen Studien- und Prüfungsleistungen in entsprechendem Umfang) am Fachbereich Mathematik und Informatik nur durch die Prüfungsbeauftragten(!) für die einzelnen Studiengänge vorgenommen. Hier können Sie sich auch Ihre Studien- und Prüfungsleistungen für den neuen Studiengang anerkennen lassen.

    Die Einstufungen und Anerkennungen werden nicht von der allgemeinen Fachstudienberatung vorgenommen! Bitte nehmen Sie – insbesondere in zeitkritischen Fällen – immer direkt (und rechtzeitig vor den ablaufenden Fristen) Kontakt mit den zuständigen Prüfungsbeauftragten auf!
  • Die Bewerbungen erfolgen online über das Internetportal der Universität Münster zu den (für den jeweiligen Fall) gültigen Fristen.

    Ausnahme: Sie sind bereits an der Universität Münster eingeschrieben und möchten sich in einen komplett zulassungsfreien Studiengang einschreiben oder werden in einem Studiengang in ein höheres Fachsemester eingestuft, das in dem gewünschten Studiengang zulassungsfrei ist (und auch keine fachlichen Zugangsbeschränkungen hat) und haben eine Hochschulzugangsberechtigung aus der EU/dem EWR. Dann können Sie sich innerhalb der entsprechenden Frist direkt im Studierendensekretariat umschreiben lassen.

Was sind die Übergangsbestimmungen vom Bachelor zum Master?

Die Übergangsbestimmungen vom Bachelor zum fachwissenschaftlichen Master wurden in den entsprechenden Zugangs- und Zulassungsordnungen festgelegt – diese finden Sie unter dem Punkt „Prüfungsordnungen“, der in der Menüleiste aufgeführt ist. (Insbesondere sind für einen Zugang zum fachwissenschaftlichen Master Informatik und zum fachwissenschaftlichen Master Mathematics gewisse fachliche Voraussetzungen zu erfüllen, z.B. bei Absolvierung eines 1-Fach-Bachelors (im Sinne der Zugangs- und Zulassungsordnung) eine Mindestdurchschnittsnote von 3,0 auf dem Bachelorzeugnis.) Ab dem Wintersemester 2016/17 waren die beiden Studiengänge darüber hinaus zulassungsbeschränkt (=begrenzte Platzanzahl). Der MSc Mathematics ist seit dem Wintersemester 2021/22 und der MSc Informatik ab dem Wintersemester 2023/24 zwar wieder zulassungsfrei (= „beliebig viele Plätze“), aber die fachlichen Zugangsbeschränkungen bleiben weiterhin bestehen.

In den Lehramtsstudiengängen nach dem LABG 2009/2016 (Studienbeginn ab Wintersemester 2011/12) gibt es eine Zulassungsbeschränkung (=begrenzte Platzanzahl) für den Master of Education. Diese ist in der Zugangs- und Zulassungsordnung festgelegt worden, die Sie unter dem Punkt „Prüfungsordnungen“, der in der Menüleiste aufgeführt ist, finden können.
Die Platzbeschränkung hat bei den Master-of-Education-Studiengängen für die Fächer Mathematik und Informatik und den Lernbereich II: Mathematische Grundbildung bislang nicht gegriffen. (Jedoch konnten als Kombination mit anderen Fächern, wo die Zulassungsbeschränkung gegriffen hat, (erstmalig im Wintersemester 2021/22) nicht alle Studierenden zum M.Ed. zugelassen werden.)
Darüber hinaus muss für den Zugang insbesondere ein fachlich gesehen einschlägiges Bachelorstudium (insbesondere auf Lehramt ausgerichtet (und dieselbe Schulstufe) mit Bildungswissenschaften, Orientierungs- und Berufsfeldpraktikum und Sprachvoraussetzungen und denselben Unterrichtsfächern) absolviert worden sein.

Ich möchte während meines Bachelorstudiums schon Veranstaltungen für den Masterstudiengang besuchen. Ist das möglich?

a) Studium von Zusatzmodulen

In dem Fach Informatik ist es in dem ganz alten 1-Fach-Bachelor möglich, Veranstaltungen aus den entsprechenden Masterstudiengängen vorzuziehen (als so genannte „Zusatzmodule“):

  • 1-Fach-Bachelor Informatik (bei Bachelorstudienbeginn bis einschließlich Sommersemester 2014, also PO-Versionen 2007 und 2011)
    • Leistungen sind anzumelden im Prüfungsamt zur dortigen Eintragung direkt in das Master-QISPOS
    • Umfang: bis zu 40 Leistungspunkte, die nicht aus Seminaren oder Projektseminaren kommen dürfen

Nicht möglich ist das Studium von Zusatzmodulen in folgenden Studiengängen:

  • den Studiengängen nach LABG 2009/2016 (das erlaubt die Rahmenprüfungsordnung nicht)
  • 1-Fach-Bachelor Mathematik (bei Bachelorstudienbeginn ab Wintersemester 2014/15, also PO-Versionen 2014 und 2020)
  • 1-Fach-Bachelor Informatik (bei Bachelorstudienbeginn ab Wintersemester 2014/15, also PO-Versionen 2014 und 2020)

Weitere Informationen zum Studium von Zusatzmodulen am Fachbereich Mathematik und Informatik finden Sie hier.

b) Außercurriculare Studien

Weiterhin ist das Vorziehen von Veranstaltungen und Prüfungen im Rahmen von so genannten „außercurricularen Studien“ möglich. (Prüfungsleistungen dürfen von Bachelorstudierenden allerdings nur dann absolviert werden, wenn diese auch in einem Bachelorstudiengang vorkommen und die Kooperationsvereinbarung für diesen abgeschlossen wird (und entsprechend auch die Leistungen wie im Bachelorstudiengang erbracht werden).)

Beachten Sie jedoch unbedingt die Bedingungen, die dazu erfüllt sein müssen!

c) Gesonderte Regelungen in den Prüfungsordnungen

Die Prüfungsordnungen in dem 1-Fach-Bachelor Mathematik erlauben in allen Fassungen, mehr Veranstaltungen zu absolvieren (z.B. in den Vertiefungen), als im Bachelor tatsächlich benötigt werden. In der Regel gehen dann die besten Veranstaltungen und Module in die Bachelornote ein, die ein vollständiges Bachelorstudium liefern. Veranstaltungen im Mathematikbereich, die

  • im Bachelor nicht benötigt werden und
  • auch im Master of Science vorkommen und
  • deren Leistungsart (Prüfungsleistung bzw. Studienleistung) in Bachelor und Master in den beiden betroffenen Modulen übereinstimmt,

dürfen - sofern dort noch "Platz" ist - im Bachelor-QISPOS angemeldet und müssen vor Erstellung des Bachelorzeugnisses in das Master-QISPOS übertragen werden. (Infrage kommen können hier (i.d.R.) höchstens solche Veranstaltungen, die im Master in der Verbreiterung vorkommen und deren Prüfungsart für die Klausur/mündliche Prüfung auch im Bachelor eine Prüfungsleistung ist.) Im 1-Fach-Bachelor Mathematik nach Prüfungsordnungsversion 2014 und der Prüfungsordnungsversion 2020 dürfen auf diese Weise nur Veranstaltungen für den Master absolviert werden, die im Master als Teil des Verbreiterungsmoduls gewertet werden sollen.

Im Zwei-Fach-Bachelor Mathematik und dem Bachelor BK Mathematik der PO-Versionen 2018 dürfen in der Vertiefung (Modul 6) ebenfalls mehr entsprechende Veranstaltungen in dem Modul absolviert werden, als minimal notwendig zum Bestehen des Moduls sind, und dann analog in den Master of Education in die Vertiefung (Modul 3) übertragen werden.

Achtung! Die Regelung unter c) gilt nicht für den BSc Informatik und auch nicht für die Nebenfächer und auch für keinen anderen, nicht hier aufgeführten Studiengang unseres Fachbereichs.

Bitte erkundigen Sie sich ggf. rechtzeitig bei einem Gespräch in der Fachstudienberatung, ob eine und, falls ja, welche Variante aus a), b) oder c) in Ihrem speziellen Fall (bereits von Ihnen konkret absolvierte Leistungen in der Bachelorphase, betroffene Module (und auch darin Modulbestandteile) im Masterstudiengang und deren Zusammenspiel und sogar die konkrete betroffene Veranstaltung innerhalb der Module) infragekommt!

Während der so genannten „Hochschultage“ war ich bei einer Vorlesung, bei der man uns sagte, man müsse erst eine Art „Grundstudium“ von vier Semestern absolvieren, bevor man sich spezialisiert. Ist dies richtig?

Tatsächlich ist es so, dass Sie im Mathematikstudium im 1-Fach- und Zwei-Fach-Bachelor in den ersten zwei Semestern eine Art Pflichtprogramm absolvieren, das mit dem Erlernen einer Sprache vergleichbar ist. Auch im dritten Semester ist Ihre Wahlfreiheit eher noch eingeschränkt. Ähnlich verhält es sich beim 1-Fach- und 2-Fach-Bachelor Informatik.

Möchte man zwischen Mathematik Bachelor (1-Fach-Bachelor) und Lehramt Gymnasium/Gesamtschule (Zwei-Fach-Bachelor) wechseln, so muss man allerdings einige Veranstaltungen nachholen. Wechseln Sie nach dem zweiten Semester (oder später) vom 1-Fach-Bachelor auf den Zwei-Fach-Bachelor, dann fehlt Ihnen eventuell die eine oder andere Veranstaltung in dem zweiten Unterrichtsfach. Wechseln Sie umgekehrt später als nach dem zweiten Semester vom Zwei-Fach-Bachelor auf den 1-Fach-Bachelor Mathematik (oder haben Sie nicht beide Grundvorlesungen in Mathematik – Analysis I/II und Lineare Algebra I/II – gleichzeitig besucht), so fehlt Ihnen ein Teil der notwendigen Mathematik. (Entsprechendes gilt natürlich auch für den 1-Fach-Bachelor und den Bachelor Berufskolleg.)

Es empfiehlt sich also, schon am Anfang eine Wahl zu treffen. Ein späterer Wechsel ist zwar prinzipiell möglich, kann aber zu einer Verzögerung des Studiums führen, da Sie wahrscheinlich Kurse nachstudieren müssen.

Bitte beachten Sie, dass der 1-Fach-Bachelor Informatik auch in den höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt ist, dass also keine Garantie besteht, dort im höheren Fachsemester irgendwann mal einen Platz zu bekommen. Auch sind für den Wechsel in ein höheres Fachsemester in die Lehramts-Bachelorstudiengänge i.d.R. Zulassungen in beiden Fächern und den Bildungswissenschaften notwendig.

Der Zwei-Fach-Bachelor Mathematik ist (ab Wintersemester 2023/24) zulassungsfrei, und der Zwei-Fach-Bachelor Informatik ist derzeit in den höheren Fachsemestern zulassungsfrei.

Sollten Sie sich bei Ihrer Wahl unsicher sein, wenden Sie sich am besten an die Fachstudienberatung!

Ich würde gerne Wirtschaftsinformatik oder Geoinformatik studieren. Wo finde ich die entsprechenden Informationen? Und was ist mit den Masterstudiengängen Geoinformatics und Information Systems?

Die Anfängerveranstaltungen in der Informatik (Informatik I und II) sind in den Bachelorstudiengängen zwar dieselben. Die vier Studiengänge werden jedoch organisatorisch vom „Institut für Wirtschaftsinformatik“ (Fachbereich 04: Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät) bzw. vom „Institut für Geoinformatik“ (Fachbereich 14: Geowissenschaften) betreut. Möchten Sie mehr zu diesen vier Studiengängen erfahren, wenden Sie sich am besten direkt an die Fachstudienberatung der beiden Institute:

Ich würde gerne Mathematik oder Informatik studieren, habe aber kein Abitur. Besteht für mich die Möglichkeit, trotzdem zu studieren?

Informationen zu den Möglichkeiten des Studiums von Mathematik oder Informatik ohne Abitur am Fachbereich 10 der Universität Münster finden Sie hier.

Ich möchte mich auf den fachwissenschaftlichen Bachelorstudiengang Mathematik bewerben. Ich kann ihn aber nicht im Bewerbungsportal der Universität Münster finden - und auch nicht bei hochschulstart.de. Gibt es den etwa nicht mehr?

Der fachwissenschaftliche Bachelorstudiengang (BSc) Mathematik ist seit dem Wintersemester 2021/22 auch im 1. Fachsemester zulassungsfrei. Daher befindet er sich nicht auf hochschulstart.de. (Hier werden aus der Universität Münster nur zulassungsbeschränkte Studiengänge (oder solche, für die ein Anteil zulassungsbeschränkt sein kann) aufgeführt.)

Bewerber/innen aus EU/EWR-Staaten können sich direkt über das Einschreibeportal der Universität Münster in den Studiengang einschreiben. (Dieses ist – im Gegensatz zum Bewerbungsportal, über das sich Bewerber/innen aus Nicht-EU/EWR-Staaten bewerben müssen – allerdings erst ab Anfang August geöffnet.)

Meine Frage ist hier (und unter den Studienhinweisen auf der Homepage) nicht beantwortet. Wem kann ich sie stellen?

Natürlich sind wir nicht in der Lage, alle möglichen Fragen vorherzusehen. Weitere Beratungsmöglichkeiten sind (unter anderem) auf der Internetseite der Fachstudienberatung zu finden.