Informationen zu Außercurricularen Studien für Studierende des Fachbereichs 10
Studierenden der Universität Münster(!) ist es unter gewissen Voraussetzungen erlaubt, Veranstaltungen zu absolvieren, die nicht direkt zu dem Studiengang gehören, für den sie an der Universität Münster eingeschrieben sind (so genannte „außercurriculare Studien“).
Die Voraussetzungen sind folgende, die alle erfüllt sein müssen:
- Der anbietende Fachbereich muss die jeweiligen Veranstaltungen für außercurriculare Studien geöffnet haben.
(Wer genau am Fachbereich für die Öffnung zuständig ist und, ob überhaupt Veranstaltungen geöffnet werden, und welche dies sind, entscheidet jeder Fachbereich selbst.) - Der/Die jeweilige Dozent/in der Veranstaltung muss zustimmen, dass er/sie die Studien- und Prüfungsleistungen abnimmt.
- Es muss eine individuelle Kooperationsvereinbarung mit dem Dozenten/der Dozentin festgelegt werden (zu Beginn der Veranstaltung).
- Es gibt dabei uniweite Einschränkungen, welche Leistungen von welchen Studierenden absolviert werden dürfen:
- Bachelorstudierende dürfen aus Masterstudiengängen nur Studienleistungen absolvieren (und keine Prüfungsleistungen).
- Bachelorstudierende dürfen aus Bachelorstudiengängen Studien- und Prüfungsleistungen absolvieren.
- Masterstudierende dürfen aus Bachelor- und Masterstudiengängen Studien- und Prüfungsleistungen absolvieren.
- Die Leistungen dürfen nicht für ein in dem Semester aktuell eingeschriebenes Studium verwendet werden. (Sie unterschreiben auf der individuellen Kooperationsvereinbarung, dass sie nicht Bestandteil des eingeschriebenen Studiums sind.)
Nach Bestehen der Studien-/Prüfungsleistungen bekommen Sie vom Dozenten/der Dozentin einen Schein, auf dem die Leistungen dokumentiert sind.
Nach der Umschreibung in den Studiengang, für den die bestandenen Leistungen anerkannt werden sollen, können Sie sich die Leistungen (unter Vorlage der individuellen Kooperationsvereinbarung und des Scheins über das Bestehen der Leistungen) anerkennen und im Prüfungsamt ins QISPOS bzw. SLcM des neuen Studiengangs eintragen lassen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Prüfungsordnungen zwischen dem Absolvieren der Leistungen und der Einschreibung ändern können, so dass nicht alle Leistungen, die irgendwann einmal anrechenbar gewesen wären, auch in Zukunft noch anrechenbar sind!