Inklusion nach LZV 2016 bzw. LZV 2021

Die Lehramtszugangsverordnung (LZV) 2016 und die geänderte LZV 2021 sehen vor, dass im Lehramt nach dem Lehrerausbildungsgesetz (LABG) 2016 in den Fächern und den Bildungswissenschaften inklusionsorientierte Fragestellungen behandelt werden. Dies gilt bereits für die (Bachelor-)Studienanfängerinnen und -anfänger nach dem LABG 2016 ab dem Wintersemester 2016/17.

Die Prüfungsordnungen für die Fächer wurden an der Universität Münster erst nach der Reakkreditierung der Lehramtsstudiengänge (POs 2018 im Bachelor/POs 2019 im M.Ed.) angepasst. Es muss aber klar- und sichergestellt sein, dass die inklusionsorientierten Fragestellungen bereits im erforderlichen Umfang (5 Leistungspunkte) in den alten Ordnungen zu finden sind. Am Ende des Studiums wird für diejenigen, die nach dem LABG 2016 studieren, bevor die Ordnungen angepasst wurden, vom jeweiligen Studiendekan des Faches bestätigt, dass die inklusionsorientierten Fragestellungen in dem erforderlichen Umfang behandelt wurden. (Für die Bildungswissenschaften gibt es für die betroffenen Studienanfängerinnen und -anfänger eine Änderungsordnung zur Prüfungsordnung aufbauend auf dem LABG 2016 und der LZV 2016, da hier u.a. das Eignungspraktikum in das Orientierungspraktikum integriert wird. Genauere Informationen erhalten Sie bei den Bildungswissenschaften.)

Wir haben daher die folgende Übersicht erstellt, wo die fünf Inklusionsleistungspunkte nach der LZV 2016 bzw. LZV 2021 in den bereits bestehenden Ordnungen (POs 2011 im Bachelor/POs 2014 im M.Ed.) unseres Fachbereichs zu finden  sind.

Bitte beachten Sie, dass Veranstaltungen für die LZV-Angleichungsstudien seit dem Sommersemester 2021 nur noch nach den Prüfungsordnungen von 2018 angeboten werden.

Die untenstehende Auflistung der Veranstaltungen nach den PO-Versionen 2011 und 2014 dient als Archiv und zur Dokumentation.

Angebot von Veranstaltungen zu inklusionsorientierten Fragestellungen im Umfang von 5 Leistungspunkten im Rahmen der Lehrerbildung für Studienanfängerinnen und -anfänger ab dem Wintersemester 2016/2017 bis zum Sommersemester 2018

Lehramt Mathematik

Lehramt an Grundschulen (PO 2011/PO 2014)

  • G‐BA‐M3: Mathematiklernen (1 LP von 3 LP)
  • G‐MA‐M1: Seminar: Spezielle Fragen der Mathematikdidaktik (4 LP)

Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (PO 2011/PO 2014)

  • HR‐BA‐M3: Mathematiklernen (2 LP von 3 LP) (wurde letztmalig angeboten im WS 20/21)
  • HR‐BA‐M3: Sachrechnen (1 LP von 3 LP) (wurde letztmalig angeboten im WS 2020/21)
  • HR‐MA‐M1: Seminar: Spezielle Fragen der Mathematikdidaktik (2 LP von 3 LP)
  • Projektseminar zum Praxissemester (1 LP von 3 LP)

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und Lehramt an Berufskollegs (PO 2011/PO 2014)

  • Zwei-Fach-Bachelor/Bachelor BK, Modul 5 (Mathematik vermitteln und vernetzen): Betreuungskompetenz/Repetitorium (1 LP von 5 LP)
  • Zwei-Fach-Bachelor/Bachelor BK, Modul 5 (Mathematik vermitteln und vernetzen): Sachrechnen (1 LP von 3 LP) (wurde letztmalig angeboten im WS 2020/21)
  • Master of Education Gym/Ges bzw. BK, Modul 1 (Fachdidaktik): Seminar zur Didaktik (2 LP von 3 LP)
  • Projektseminar zum Praxissemester (1 LP von 3 LP)

Lehramt Informatik

Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (PO 2011/PO 2014)

  • Zwei-Fach-Bachelor, Modul 8 (Fachdidaktik): Vorlesung/Übung (1 LP von 3 LP)
  • Master of Education Gym/Ges, Modul 2 (Fachdidaktik): Seminar zur Didaktik (1 LP von 5 LP)
  • Master of Education Gym/Ges, Modul 2 (Fachdidaktik): Vorlesung zur Didaktik (2 LP von 7 LP)
  • Projektseminar zum Praxissemester (1 LP von 3 LP) (weiterhin 1 LP Inklusion auch in PO 2019)

Hinweis

Die Angaben hier beziehen sich auf die Prüfungsordnungsfassungen 2011 (Bachelorbereich) und 2014 (Master-of-Education-Bereich) (incl. deren zugehörigen Änderungsordnungen). (In den neuen Prüfungsordnungsfassungen 2018 (Bachelorbereich) und 2019 (Master-of-Education-Bereich) sind neben den Leistungspunkten und den Fachdidaktikleistungspunkten auch die Inklusionspunkte explizit ausgewiesen.)

Aufgrund der Angaben hier und der Angaben in den neuen Prüfungsordnungen kann für alle Studierenden, die ihr Bachelorstudium nach LABG 2016 und LZV 2016/2021 in der Zeit vom Wintersemester 2016/17 bis zum Sommersemester 2018 begonnen haben und Bachelor- und Masterphase an der Universität Münster absolvieren/absolviert haben, vom Studiendekan des Fachbereichs Mathematik und Informatik im Zusammenhang mit der Erstellung des Master-of-Education-Zeugnisses (im Prüfungsamt) für die Fächer Mathematik und Informatik bescheinigt werden, dass neben den nötigen Fachdidaktik-LP über Bachelor und Master hinweg (20 LP für HRSGe, 15 LP für alle anderen (pro Fach)) auch die nach LZV 2016 nötigen Inklusionspunkte (5 LP (pro Fach)) über Bachelor und Master hinweg erreicht wurden.

Studierende, die einen Teil ihres Studiums nicht an der Universität Münster absolviert haben oder absolvieren, müssen ggf. LZV-Angleichungsstudien erbringen.

Studierende, die ihr Bachelorstudium nach LABG 2009 und LZV 2009 vom Wintersemester 2011/12 bis zum Sommersemester 2016 begonnen haben, müssen nur die Bedingungen bzgl. der LP in der Fachdidaktik (und die bzgl. der Gesamt-LP-Zahlen pro Fach) erfüllen.

Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2018/19 neu beginnen und dieses komplett an der Universität Münster absolvieren, müssen nichts gesondert nachweisen, da die Prüfungsordnungen alles entsprechend ausweisen und bei der Planung der Prüfungsordnungen die jeweiligen Bedingungen berücksichtigt wurden.