Bewerbung

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge im ersten und höheren Fachsemester müssen Sie sich bewerben.
"Zulassungsbeschränkt" bedeutet, dass nur eine bestimmte Anzahl von Studienplätzen für einen Studiengang zur Verfügung steht. Die Zulassungsbeschränkung wird auch als Numerus Clausus (NC) bezeichnet und heißt übersetzt "beschränkte Anzahl".
Prüfen Sie unbedingt hier, ob für Ihre Wunsch-Studiengänge Zulassungsbeschränkungen im 1. Fachsemester bestehen, die eine Bewerbung erforderlich machen oder ob für Sie die direkte Online-Immatrikulation ist.
Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden im ersten und höheren Fachsemester unterschiedlich vergeben.
Informationen zum Vergabeverfahren und zur Zulassung
Zu den Auswahlgrenzen
Informieren Sie sich bitte vor Ihrer Bewerbung über die angebotenen Studiengänge und Fristen.
Zu den angebotenen Studiengängen (Studienführer)
Zu den Fristen