Besondere Fälle im Bewerbungsverfahren

  • Zweitstudium

    Falls Sie zum 15.07. für das Wintersemester bzw. 15.01. für das Sommersemester Ihr Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums erhalten und das Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland abgeschlossen haben, bewerben Sie sich für ein Zweitstudium.
    Weitere Informationen zur Bewerbung für ein Zweitstudium

  • Härtefall

    Mit einem Härtefallantrag können Sie Umstände geltend machen, die Ihre sofortige Zulassung zum Studium erfordern.
    Weitere Informationen zum Härtefallantrag

  • Nachteilsausgleich

    Bei Ihrer Bewerbung können Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, wenn besondere Gründe Sie gehindert haben, eine bessere Abiturdurchschnittsnote und/oder eine längere Wartezeit zu erreichen, z. B. aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung während der Schulzeit.
    Weitere Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich (Bachelor und Staatsexamen)
    Weitere Informationen zum Antrag auf Nachteilsausgleich (Master of Education)

  • Studieren ohne Abitur („Beruflich qualifizierte" Bewerbende)

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Deutsche, EU-/EWR-Bewerbende und ihnen Gleichgestellte auch ohne Abitur (allgemeine Hochschulreife) an der Universität Münster studieren.
    Weitere Informationen zum Studieren ohne Abitur
    Anlage für Ihren Bewerbungsantrag als Beruflich Qualifizierte*r

  • Bewerbung während eines Dienstes

    Wenn Sie zurzeit einen Dienst ausüben oder vorhaben, einen auszuüben, empfehlen wir Ihnen, sich schon zu Beginn bzw. während dieser Zeit zu bewerben. Erhalten Sie eine Zulassung und können das Studium aufgrund des Dienstes noch nicht aufnehmen, haben Sie einen Zulassungsanspruch für den Studiengang bei einer erneuten Bewerbung.
    Weitere Informationen zur bevorzugten Zulassung aufgrund eines Dienstes

  • Spitzensportler*innen

    Wenn Sie Mitglied eines auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs-, Teamsport- oder Nachwuchskaders (ehemals A-, B-, C- oder D/C-Kader) des Deutschen Olympischen Sportbundes sind, werden Sie bevorzugt zugelassen. Den Nachweis über die aktuelle Kaderzugehörigkeit laden Sie innerhalb der Bewerbungsfrist im Infoportal der Bewerbung hoch.

  • Minderjährige ("U18")

    Falls Sie zum Vorlesungsbeginn des beantragten Semesters (siehe Semestertermine) noch minderjährig sind und Ihre Hauptwohnung bei Ihren Eltern haben und diese in dem Studienort Münster zugeordneten Städten Münster oder Hamm bzw. in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt oder Warendorf liegt, haben Sie die Möglichkeit, im Infoportal der Bewerbung eine Meldebescheinigung hochzuladen. Diese muss bescheinigen, dass Sie bei Ihren Eltern und in einem der genannten Kreise wohnen. Sollte Ihr Wohnort außerhalb der genannten Kreise liegen, die Universität Münster aber der nächstgelegene Standort sein, der den gewünschten Studiengang anbietet, greift diese Regelung ebenfalls.

    Weitere zugeordnete Städte und Kreise

    Da 2 % der Studienplätze für diese Bewerbungsgruppe vorgesehen sind, ist es möglich innerhalb dieser Quote bevorzugt zugelassen zu werden (bei Überschreitung der Quote entscheidet die Abiturnote).

    Diese Regelung gilt nicht für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge (Humanmedizin, Pharmazie, Zahnmedizin).

  • Studieren trotz Altersgrenze (Vollendung des 55. Lebensjahres)

    Falls Sie bei der Bewerbung für ein Sommersemester bis zum 15.01. oder bei der Bewerbung für ein Wintersemester bis zum 15.07. das 55. Lebensjahr vollendet haben, können Sie nur am Vergabeverfahren beteiligt werden, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen.

    Sollten nach Abschluss des Vergabeverfahrens noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Für diese können Sie sich auch bewerben, wenn Sie die Altergrenze bereits erreicht haben. Weitere Informationen zum Losverfahren