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Interview

„Die Goldene Bulle wurde zu einem Schutzschild mit der Feder“

Interview mit Eva Schlotheuber über das erste Grundgesetz des Alten Reiches

Prof. Dr. Eva Schlotheuber
© khk

Von der Goldenen Bulle von 1356 hat man wahrscheinlich schon einmal gehört. Sie gilt als eines der wichtigsten Verfassungsdokumente des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und blieb genau 450 Jahre lang in Kraft. Vielleicht kommen einem sogar die Kurfürsten in den Sinn, deren Position als Königswähler in der Bulle festgeschrieben wurde. Doch was hat das Ganze mit dem Papst zu tun? Eine Menge, wie Eva Schlotheuber im Interview ausführt. Während ihres einjährigen Fellowships am Kolleg hat sich die Historikerin ausgiebig mit den Spannungen zwischen Kaiser und Papst im späten Mittelalter beschäftigt, die schließlich zum Erlass der Goldenen Bulle durch Karl IV. führten. Außerdem erklärt sie, wie die Beschäftigung mit mittelalterlichen Funktionsweisen von Recht und Politik zu einem besseren Verständnis unserer Gegenwart beitragen kann.

Frau Professorin Schlotheuber, wenn Sie auf Ihr Fellowship am Käte Hamburger Kolleg zurückblicken: Welche Erwartungen hatten Sie im Vorfeld – und wurden diese erfüllt?

Nach fünf intensiven Jahren als Vorsitzende des VHD (Verbandes der Historiker und Historikerinnen Deutschlands) habe ich mich auf das Forschungsjahr im Käte Hamburger Kolleg sehr gefreut, die Aussicht auf freie Zeit zum Forschen war für mich attraktiv. Das Buchprojekt zur Goldenen Bulle, zum ersten Grundgesetz des Römisch-Deutschen Reichs, beschäftigt mich schon länger und hat naturgemäß viel mit der mittelalterlichen Rechtskultur zu tun. Die große und weitgespannte rechtshistorische Fachexpertise, die in Münster am Käte Hamburger Kolleg versammelt ist, war für mich deshalb ganz großartig und eine einmalige Chance.

Sie erforschen intensiv die Entstehungskontexte und Wirkungen der Goldenen Bulle. In welcher konkreten Situation ist sie denn entstanden?

Die Goldene Bulle von 1356 kommt harmlos als „Privilegiensammlung“ daher, aber ihre Entstehungsumstände sind geradezu dramatisch zu nennen. Sie entstand in äußerst bedrängter Lage und war keinesfalls Ausdruck souveränen Machtwillens Kaiser Karls IV. oder einer Situation der Stärke des Reichs. Es ging um viel, denn die Kirche hatte sich zunehmend Einfluss auf die deutsche Königswahl gesichert, die wichtigste Personalentscheidung des Reichs. Weil der römisch-deutsche König, wenn er zum Kaiser erhoben wurde, Schutzherr der Kirche war, forderten die Päpste seit der Wende zum 13. Jahrhundert, die Eignung ihres Schutzherrn überprüfen zu können. Daraus leitete die Kurie weitreichende Eingriffsrechte ab, nämlich dass der Papst dieser Personalentscheidung bereits bei der Königswahl als Voraussetzung legitimer Machtausübung zustimmt (Approbationsrecht) und dass er bei Thronvakanz die Stellvertretung im Reich übernehmen und seine Rechte ausüben kann (päpstliches Reichsvikariat). Das waren tiefe Eingriffe in die nur gewohnheitsrechtlich geregelte und noch ungeschriebene Verfassung des römisch-deutschen Reichs. Die Verfassungskrise war der hegemonialen Machtstellung der Kaiser geschuldet, die sie zu Konkurrenten der Päpste werden ließ. Die Kaiserwürde sicherte dem Reich eine Vorrangstellung in Europa, aber sie brachte es gleichzeitig in eine „spezielle Verbindung“ (specialis coniunctio) mit der Kurie, wie es Papst Innozenz IV. (reg. 1243–1254) formulierte. In dieser ‚Beziehung‘ war das Reich mit seiner ungeschriebenen Verfassung im Nachteil, denn sie bot kaum Schutz gegenüber einer professionalisierten Papstkurie, die seit Jahrhunderten auf geschriebenes Recht, nämlich das universell gültige Kirchenrecht, gelehrte Juristen und eine funktionale Verwaltung zurückgreifen konnte. Deshalb war es im 14. Jahrhundert für das Reich eine Überlebensfrage, ob es dem Herrscher gelingen würde, die Reichsrechte in einem Grundgesetz schriftlich festzulegen.

Siegel des Trierer Exemplars der Goldenen Bulle mit dem Bildnis des Kaisers
© Hauptstaatsarchiv Stuttgart/Wikimedia Commons (gemeinfrei)

Was waren aus Ihrer Sicht die wichtigsten Bestimmungen der Goldenen Bulle und wurde hier eigentlich neues Recht gesetzt oder handelte es sich lediglich um die Verschriftlichung alter Gewohnheitsrechte?

Diese Frage hat die Forschung sehr lange beschäftigt, aber ich glaube, dass sie letztlich gar nicht der entscheidende Punkt ist. Entscheidend wurde vielmehr, dass die in der Goldenen Bulle schriftlich festgelegte Wahlordnung des römisch-deutschen Königs, der später zum Kaiser erhoben werden konnte, von der päpstlichen Kurie akzeptiert wurde. Die Goldene Bulle wurde damit hinsichtlich zentraler Reichsrechte zu einem Schutzschild mit der Feder, weil hier sowohl das Approbationsrecht als auch das päpstliche Vikariatsrecht stillschweigend zurückgewiesen wurden. Aber damit stabilisierte sie das Reich nicht nur und leistete der Autonomie der Territorien Vorschub, woran sich die Forschung lange Jahrzehnte abgearbeitet hat, sondern es gelang vielmehr damit, eine grundlegende Schwäche der bis dahin ungeschriebenen Reichsverfassung zu heilen. Ein zentrales Problem hatte darin bestanden, dass die Kurie im Konfliktfall die Kurfürsten zur Wahl eines Gegenkönigs aufrufen konnte oder bei politischer Spaltung den Ausschlag bei der Königswahl gab. Die Päpste argumentierten, dass sie den Kurfürsten das Recht der freien Königswahl übertragen hatten, so dass diese zu „Dienern zweier Herren“, nämlich neben dem römisch-deutschen König auch der Päpste wurden. Kollektiv bindende Entscheidungen, wie die Wahl des Königs, vermochten sie ohne den Papst nicht mehr durchzusetzen, das politische System des Reichs war damit schwer beschädigt. Dieser strukturellen Schwäche der Reichsverfassung, die seit der Entmachtung und dem Aussterben der Staufer in der Mitte des 13. Jahrhunderts immer größer wurde, konnte die Goldene Bulle mit der Verpflichtung der Kurfürsten allein auf König und Kaiser Einhalt gebieten – allerdings zu einem hohen Preis.

"Die getroffenen Vereinbarungen zwischen Papst und Kaiser haben das Kaisertum nachhaltig verändert"

Was bedeutete der Erlass der Bulle langfristig für das Verhältnis zwischen Kaiser und Papst?

Die Goldene Bulle hat das Verhältnis weitgehend befriedet, das zuvor durch jahrzehntelange, verbissen geführte Kämpfe zerrüttet war. Die im Vorfeld getroffenen Vereinbarungen zwischen Papst und Kaiser haben das Kaisertum aber nachhaltig verändert und in seiner hegemonialen Reichweite tief beschnitten. Außerhalb des Imperiums hatte der Kaiser jetzt nur noch Ehrenvorrechte. Diese Einigung war deshalb notwendig, damit der Kaiser bei der Ausübung seiner Rechte nicht in Konflikt mit dem Kirchenrecht geriet. Die Situation des Reichs war vertrackt, denn die Päpste hatten im Kampf gegen Karls Vorgänger im Amt, vor allem Kaiser Heinrich VII. und Ludwig den Bayern, Dekrete erlassen, die ins Corpus iuris canonici aufgenommen wurden und die den Handlungsspielraum der obersten weltlichen Macht erheblich einschränkten. Die Entstehungsgeschichte der Goldenen Bulle enthüllt deshalb einen spannenden Aushandlungsprozess der beiden obersten Gewalten über komplexe politische Konflikte, deren Wurzeln weit in die Geschichte zurückreichen, und eine sich im Spätmittelalter entwickelnde Dynamik von Recht und Politik, die für die Ausbildung von Staatlichkeit bedeutsam wurde.

Eine besondere Beziehung: Seit dem frühen Mittelalter wurden die römisch-deutschen Kaiser vom Papst gekrönt, wie hier Otto III. durch Gregor V. auf einer Illustration um 1450.
© Universitätsbibliothek Heidelberg

Sie bezeichnen die Goldene Bulle an einer Stelle als „erste schriftliche Verfassung“ des Reiches. Dabei hat sie mit Verfassungen im modernen Sinne wahrscheinlich nur wenig zu tun. Was meinen Sie mit dem Begriff und inwiefern hilft er uns, die Bulle besser zu verstehen?

Eines der wichtigen Erkenntnisse aus den Diskussionen im Kolleg war, dass ich mich habe überzeugen lassen, den Begriff „Verfassung“ für die Goldene Bulle nicht zu verwenden und lieber vom ersten Grundgesetz des Reichs zu sprechen. Ihr fehlt die Intention, die Rechte umfassend zu regeln, und sie weist auch nicht die charakteristische Trennung in einen Grundrechtsteil und einen Organisationsteil auf. Aber die mit der Goldenen Bulle verbundenen historischen Prozesse sind bis heute trotzdem hochinteressant, denn sie regelt, ebenso wie moderne Verfassungen, das Verhältnis von politischer Gewalt und rechtlicher Bindung. Wenn Niklas Luhmann feststellt, dass der juristische Gehalt einer Verfassung darin liegt, den Missbrauch politischer Macht auszuschließen, trifft das genau auf die Abwehrfunktion der Goldenen Bulle gegen die päpstlichen Eingriffsrechte zu.

"Die Kenntnis des Mittelalters ermöglicht uns, uns selbst als Gesellschaft auch mit Blick auf die globale Vielfalt besser zu verstehen"

Und umgekehrt: Hilft die Kenntnis mittelalterlicher Rechts- und Verfassungskulturen auch dabei, unsere Gegenwart besser zu verstehen?

Global betrachtet, funktionieren heute nur sehr wenige Staaten so, wie wir moderne Staaten definieren. Das Verständnis für andere gesellschaftliche Entwicklungen und soziale Systeme, die nach anderen Normen funktionieren, ist deshalb zentral und notwendig, damit wir uns in einer globalen Welt zurechtfinden und klug reagieren können. Die mittelalterliche Gesellschaft ist unsere eigene Geschichte, aber sie folgte anderen Grundprinzipien, weshalb sie uns heute in der Regel fremd ist. Aber genau deswegen haben wir mit dem Blick zurück die große Chance zu sehen, wie unsere heutigen Leitideen und Normen überhaupt entstanden sind. Die historische Entwicklung Europas war keinesfalls zwangsläufig, sondern von vielen Zufällen abhängig.  Wenn wir uns mit der Geschichte der Vormoderne beschäftigen, ist das nicht nur sehr reizvoll, sondern wir können vor allem verstehen, dass unsere Überzeugungen das Ergebnis von historischen Prozessen und deshalb veränderbar sind und sich zwangsläufig weiterentwickeln werden. Die Kenntnis des Mittelalters und der Vormoderne insgesamt ermöglicht uns deshalb gewissermaßen, uns selbst als Gesellschaft auch mit Blick auf die globale Vielfalt besser zu verstehen und nicht zuletzt das komplizierte Verhältnis von Politik, Recht und sozialer Vielfalt.

Die Fragen stellte Lennart Pieper.

Über die Autorin

Prof. Dr. Eva Schlotheuber hat den Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf inne. Von April 2022 bis März 2023 war sie Fellow am Kolleg. Ihre Forschungsschwerpunkte umfassen die Bildungs- und Bibliotheksgeschichte, die politische Theorie und Herrschaftspraxis des 14. Jahrhunderts sowie die Kultur- und Ordensgeschichte.