Forschungsagenda

© Unsplash

Das Käte Hamburger Kolleg „Einheit und Vielfalt im Recht“ untersucht aus genuin historischer Perspektive Phänomene der ungelösten Gleichzeitigkeit von Einheit und Vielfalt im Recht: Rechtsvielfalt, so unsere These, ist nicht als Zeichen eines defizitären Rechts oder einer dysfunktionalen Rechtspraxis (früherer Epochen) zu begreifen. Vielmehr handelt es sich um ein überzeitliches und überregionales Strukturmerkmal des Rechts schlechthin. Dem korrespondiert die nur auf den ersten Blick paradox erscheinende Beobachtung, dass sich zugleich in allen Kulturen und zu allen Zeiten, wenn auch je unterschiedliche Tendenzen zur Vereinheitlichung von Recht finden lassen. Diese spannungsreiche Dynamik von Einheit und Vielfalt im Recht wollen wir in unserem Kolleg wissenschaftlich neu vermessen. Das Kolleg eröffnet mit diesem thematischen Zuschnitt ungewohnte Einsichten für das grundlegende Verständnis von Recht und Gesellschaft im Allgemeinen und von (rechtlichen) Umgangsweisen mit Formen kultureller Diversität im Besonderen.

Derzeit gibt es noch kein Modell, mit dem der relationale und wandelbare Zusammenhang von Einheit und Vielfalt im Recht in seiner kulturellen Vielgestaltigkeit angemessen erfasst werden könnte. Ziel der Kollegarbeit ist es daher, in der gemeinsamen Arbeit von Fellows und Münsteraner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein solches, historisch informiertes Beschreibungsmodell zu entwickeln und auf seine Tragfähigkeit hin zu testen.

Auf diese Weise soll es gelingen, den Zusammenhang von Einheit und Vielfalt im Recht auf neue Weise zu erschließen und als Analyseansatz für verschiedene Phänomene des Zusammenlebens zur Diskussion zu stellen.