BAFÖG Informationen

Falls Sie eine BAföG-Verlängerung beantragen möchten, senden Sie uns bitte:

  1. Ihren Namen, Studiengang und Matrikelnummer
  2. Das mit Ihren Daten ausgefüllte Formblatt 5 (weitere Informationen siehe unten)
  3. Ihr Transcript of Records/Leistungsübersicht

Bitte beachten Sie: Da sämtliche Corona-Regelungen ausgelaufen sind, wird das Formblatt 5 nicht mehr vom Englischen Seminar direkt an das Studierendenwerk weitergeleitet. Sie erhalten das Formblatt 5 per E-Mail und müssen es dann selbst an das Studierendenwerk senden.

Bitte senden Sie die Dokumente an bafoeges[at]uni-muenster.de.


Falls Sie BAföG beziehen, müssen Sie, meistens im 5. Fachsemester, eine Verlängerung beantragen. Dazu wird unter anderem das Dokument "Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG" (Formblatt 5) benötigt. Damit das Dokument genehmigt wird müssen Sie Ihre akademischen Leistungen des 1.-4. Semesters nachweisen bzw. die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Erfolgreiches Bestehen der vollständigen Grundlagenmodule und des Sprachpraxis-Moduls
  • Alle Pflichtkurse und Prüfungen des 2. Studienjahres sind unwiderruflich in QISPOS angemeldet (d.h. die QISPOS-Anmeldephase ist vorbei)
  • Von den Aufbaumodulen des 2. Studienjahres haben Sie Folgendes bestanden:
    a) Mindestens 1 Prüfungsleistung und 1 Studienleistung (falls Sie das EFL-Modul gewählt haben)
    b) oder mindestens 2 Studienleistungen (falls Sie das Undergraduate Research Module gewählt haben)

N.B.: Falls das Formblatt 5 genehmigt wird und innerhalb der ersten 4 Monate des 4. Semesters (Deadline im SoSe ist der 31. Juli) im BAföG-Büro eingereicht wird, ist es ausreichend, wenn die akademischen Leistungen des 1.-3. Semesters bestätigt werden. In diesem Fall gelten die folgenden Kriterien:

  • Erfolgreiches Bestehen der vollständigen Grundlagenmodule
  • Alle Kurse des Sprachpraxis-Moduls sind unwiderruflich in QISPOS angemeldet (d.h. die QISPOS-Anmeldephase ist vorbei)
  • Im Aufbaumodul sind alle Kurse / LPs des 3. Semesters unwiderruflich in QISPOS angemeldet UND mindestens 1 Studienleistung wurde bereits bestanden

Falls eine Erkrankung Sie davon abgehalten hat, eine Leistung zu erbringen, welche für eine Genehmigung des Formblatts 5 nötig gewesen wäre, wird dies auf dem Formblatt 5 vermerkt, sodass Ihre BAföG Zahlungen nicht beeinträchtigt werden. Dazu müssen Sie uns ein ärztliches Attest gemeinsam mit den anderen Dokumenten an bafoeges[at]uni-muenster.de schicken.

Falls Sie im Ausland sind, wenn Sie das Formblatt 5 benötigen, können Sie jemanden beauftragen, sich während Ihrer Abwesenheit um Ihre universitären Angelegenheiten zu kümmern. Diese Person muss die benötigten Dokumente vorweisen, sowie deren Personalausweis und diese Vollmacht.

Diese Informationen sind nicht rechtsverbindlich.