BAFÖG Informationen

Studierende, die für den Weiterbezug von BAföG über das Formblatt 5 ihren Studienstand im Fach Englisch bzw. Anglistik/Amerikanistik nachweisen müssen, reichen bitte Folgendes bei Dr. Handl unter bafoeges@uni-muenster.de ein:

Bei über QISPOS verwalteten Studiengängen: 

  1. Ihren Namen, Studiengang und Matrikelnummer
  2. ein im oberen Teil mit Ihren Daten vorausgefülltes Formblatt 5, das Sie beim BAFöG-Amt erhalten 
  3. einen Kontrollausdruck aus QISPOS (bitte kein offizielles ToR vom Prüfungsamt).

Bitte beachten Sie: Bitte speichern Sie die Dokumente unter Ihrem Nachnamen_Typ des Dokuments. Sie erhalten das Formblatt 5 per E-Mail von uns zurück und müssen es dann selbst an das Studierendenwerk senden.

Bei über SLCM verwalteten Studiengängen: 

  1. Ihren Namen, Studiengang und Matrikelnummer
  2. ein im oberen Teil mit Ihren Daten vorausgefülltes Formblatt 5, das Sie beim BAFöG-Amt erhalten
  3. ein vorläufiges ToR, das Sie in der App Studienfortschritt finden. 

Bitte beachten Sie: Bitte speichern Sie die Dokumente unter Ihrem Nachnamen_Typ des Dokuments. Sie erhalten das Formblatt 5 von uns per E-Mail zurück und müssen es dann selbst an das Studierendenwerk senden.


Wenn Ihre Studien Leistungen aus dem Wintersemester 2025/26 oder einschließen, müssen Sie für eine positive Bestätigung Ihrer Leistungen die untenstehenden Punktwerte erreichen. Wenn Sie die von uns zu überprüfenden Leistungen ausschließlich vor dem Wintersemester 2025/26 erbracht haben, prüfen wir Ihren Leistungsstand anhand des Studienverlaufsplans. 

Falls eine Erkrankung Sie davon abgehalten hat, eine Leistung zu erbringen, welche für einen positiven Leistungsbescheid nötig gewesen wäre, dann wird dies auf dem Formblatt vermerkt, sodass Ihre Zahlungen nicht beeinträchtigt werden. Dazu müssen Sie zusammen mit den o.g. Unterlagen ein ärztliches Attest einreichen.

Falls Sie im Ausland sind, wenn Sie das Formblatt 5 benötigen, können Sie jemanden beauftragen, sich während Ihrer Abwesenheit um Ihre universitären Angelegenheiten zu kümmern. Diese Person muss die benötigten Dokumente vorweisen, sowie deren Personalausweis und diese Vollmacht.

Diese Informationen sind nicht rechtsverbindlich.

  • BAFöG-Anforderungen für Nachweise ab WiSe 2025/26

    Diese LP-Grenzen müssen Sie im angegebenen Semester nachweisen, sofern Ihr nachzuweisender  Studienfortschritt Leistungen inkl. WiSe 2025/26 oder später umfasst:

    Bachelor Grundschule: Englisch 

    Fachsemester Nachzuweisende LP in Englisch
    2. FS 12 LP
    3. FS 16 LP
    4. FS 18 LP
    5. FS 26 LP
    6. FS 42 LP

    Bachelor HRSGe: Englisch

    Fachsemester  Nachzuweisende LP in Englisch
    2. FS 19 LP
    3. FS 27 LP
    4. FS 36 LP
    5. FS 42 LP
    6. FS 64 LP

    Zwei-Fach-Bachelor: Anglistik/Amerikanistik
    Bachelor BK

    Fachsemester Nachzuweisende LP in Englisch
    2. FS 24 LP
    3. FS 35 LP
    4. FS 46 LP
    5. FS 53 LP
    6. FS 75 LP

     

     

  • BAFöG-Anforderungen für Nachweise bis WiSe 2025/26

    • Diese LP-Grenzen müssen Sie im angegebenen Semester nachweisen, sofern Ihr nachzuweisender Studienfortschritt ausschließlich Leistungen vor dem WiSe 2025/26  umfasst:

    Alle BA HRSGe, BA Zwei-Fach, BA BK und BA G ohne Änderungsordnungen von 2024: 

    • Erfolgreiches Bestehen der vollständigen Grundlagenmodule und des Sprachpraxis-Moduls
    • Alle Pflichtkurse und Prüfungen des 2. Studienjahres sind unwiderruflich in QISPOS angemeldet (d.h. die QISPOS-Anmeldephase ist vorbei)

    > Für Studierende im Lehramt muss das EFL-Modul gänzlich bestanden oder verbindlich angemeldet sein.

    • Von den Aufbaumodulen des 2. Studienjahres haben Sie Folgendes bestanden:

    a) Mindestens 1 Prüfungsleistung und 1 Studienleistung (falls Sie das EFL-Modul gewählt haben)
    b) oder mindestens 2 Studienleistungen (falls Sie das Undergraduate Research Module gewählt haben)

    Für den BA Grundschullehramt in der Prüfungsordnung von 2024:

    • Erfolgreiches Bestehen der Module Nr. 1, 2 und 3. 
    • Aus dem Modul 4 muss mindestens entweder die Studien- oder die Prüfungsleistung bestanden sein. 

    N.B.: Falls das Formblatt 5 genehmigt wird und innerhalb der ersten 4 Monate des 4. Semesters (Deadline im SoSe ist der 31. Juli) im BAföG-Büro eingereicht wird, ist es ausreichend, wenn die akademischen Leistungen des 1.-3. Semesters bestätigt werden. In diesem Fall gelten die folgenden Kriterien:

    Für die BA-Prüfungsordnungen von 2018:

    • Erfolgreiches Bestehen der vollständigen Grundlagenmodule
    • Alle Kurse des Sprachpraxis-Moduls sind unwiderruflich in QISPOS angemeldet (d.h. die QISPOS-Anmeldephase ist vorbei)
    • Im Aufbaumodul sind alle Kurse / LPs des 3. Semesters unwiderruflich in QISPOS angemeldet UND mindestens 1 Studienleistung wurde bereits bestanden

    Für den BA Grundschullehramt in der Prüfungsordnung von 2024:

    • Erfolgreiches Bestehen der Module Nr. 1, 2 und 3
    • Aus dem Modul 4 muss entweder die Studien- oder die Prüfungsleistung mindestens unwiderruflich angemeldet sein (d.h. die QISPOS-Anmeldephase ist vorbei).