Bachelor: PO-Wechsel zum WiSe 2026/27

Mit dem Wintersemester 2026/27 starten in den lehramtsbildenden Fächern der Uni Münster neue Versionen der Bachelorstudiengänge. Diese werden über das Campus-Management-System (CMS) SLcM verwaltet. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, in die neuen Versionen der Studiengänge zu wechseln. Ein Antrag auf Wechsel ist unwiderruflich, d.h. Sie können danach nicht zurück in Ihre alte Prüfungsordnung wechseln. 

  • Sollte ich im BA Englisch oder Anglistik/Amerikanistik zum WiSe 2026/27 in die neue PO wechseln? 

    Nein! Wenn nur das Fach Englisch oder nur das Fach Anglistik/Amerikanistik betrachtet wird, ist von einem Wechsel von der Prüfungsordnung 2018 in die Prüfungsordnung von 2026 unbedingt abzuraten, da er mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Studienzeitverlängerung führen wird. Insbesondere sollten Sie nicht wechseln, wenn sie das Modul Language Practice (Zwei-Fach, BK, HRSGe) noch nicht abgeschlossen haben, weil die neue PO hier eine Studienleistung in Academic Writing als Zulassungsvoraussetzung für die Modulabschlussprüfung fordert. 

    Ausgenommen vom kategorischen "Nein!" zum Wechsel sind Studierende, die in Englisch oder Anglistik/Amerikanistik entweder das Grundlagenmodul I noch nicht abgeschlossen haben oder im Zwei-Fach-Bachelor (Lehramt) sätmliche Leistungen abgesehen vom Auslandsaufenthalt erbracht haben. Für Studierende im Bachelor HRSGe ist ein Wechsel unter keinen Umständen zu empfehlen. 

    In jedem Fall sollten Sie berücksichtigen, dass auch die Gewichtungen der einzelnen Module in der neuen Prüfungsordnung geändert sind, weil das Auslands- bzw. Praktikumsmodul nicht mehr in die Fachnote eingerechnet wird. 

  • Ich möchte mit meinem Zweitfach in die neue PO wechseln. Was bedeutet das für mein Studium in Englisch oder Anglistik/Amerikanistik? 

    Wenn sie in Ihrem Zweitfach zum WiSe 2026/27 in die neue Bachelorprüfungsordnung wechseln möchten, müssen Sie mit den anderen Studienbestandteilen ebenfalls wechseln. Sie dazu auch die Informationen des Prüfungsamtes I

    Im Fach Englisch oder Anglistik/Amerikanistik werden Sie dann aber nicht nahtlos weiterstudieren können, d.h. hier besteht das Risiko einer Studienzeitverlängerung. Wechsler*innen können zum WiSe 2026/27 in den Bachelorstudiengängen des Englischen Seminars ausschließlich die folgenden Module studieren, die Studierende im höheren Fachsemester in der Regel bereits abgeschlossen haben dürften:

    BA G: 

    • alle Elemente aus Module I
    • Seminar ILSP aus Module II
    • Module VI: Obligatory Stay Abroad

    BA HRSGe, BA Zwei-Fach, BA BK:

    • Module I
    • Seminar ILS I aus Module II.
    • Module VII: Obligatory Stay Abroad

    Wenn Sie wegen Ihres Zweitfach dringend wechseln möchten, empfehlen wir daher, im WiSe 2026/27 so viele Leistungen wie möglich im Zweitfach zu studieren. Im Sommersemeser 2027 wird auch das Englische Seminar die Kurse der höheren Fachsemester anbieten, d.h. Sie können dann aufholen. 

    Alternativ könnten Sie auch entscheiden, erst zum Sommersemester 2027 zu wechseln und vorher im Fach Englisch noch möglichst viele Module in den alten PO-Versionen, insbesondere Language Practice (Zwei-Fach, BK, HRSGe) abzuschließen. Ab dem Sommerstemster 2027 bieten wir auch die neuen Lehrveranstaltungen und Leistungen gemäß PO 2026 an. 

     

  • Wie beantrage ich einen PO-Wechsel?

    Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Prüfungsamts I.  

    Grundsätzlich beantragen Sie zuerst den PO-Wechsel beim Prüfungsamt. Wenn Sie wirklich nur die PO-Version wechseln möchten, müssen Sie keinen Antrag auf Einstufung in ein höheres Fachsemester stellen.

    Danach können Sie separat bei Ihren Fächern die Anerkennung der bereits erbrachten Leistungen auf das neue Studienprogramm beantragen. Bitte stellen Sie entsprechende Anträge auf Anerkennung beim Englischen Seminar nicht vor September 2026 und auch bitte erst, wenn alle Noten des Sommersemesters 2026 eingetragen sind. Mit Ihren Anträgen können wir vorher nichts tun und Sie auch inhaltlich noch nicht beraten.

    Da Sie am Englischen Seminar zum Wintersemester 2026/27 ohnehin keine Lehrveranstaltungen der höheren Fachsemester studieren werden, ist es für Ihr Studium im Englischen Seminar im WiSe 2026/27 nicht wichtig, die Anerkennung sofort zu Semesterbeginn vorzunehmen. Falls Ihnen Leistungen aus den Grundlagenmodulen fehlen, können Sie diese auch ohne Vorliegen der Anerkennungen anmelden und absolvieren. 

    Beantragung der Anerkennung von Leistungen im Fach Englisch bzw. Anglistik/Amerikanistik

    Die Anerkennung der Leistungen im Fach Englisch bzw. Anglistik/Amerikanistik beantragen Sie frühestens im September 2026, indem Sie eine E-Mail an anerkes@uni-muenster.de schreiben, in der Sie neben Ihrem Namen, der Matrikelnummer und dem Studiengang auch angeben, dass Sie einen PO-Wechsel vollzogen haben und deshalb eine Anerkennung der vorliegenden Leistungen erfolgen soll. Als Anhang fügen Sie einen Kontrollausdruck aus QISPOS über Ihre bisherigen Leistungen im Fach Englisch bzw. Anglistik/Amerikanistik bei. Wir können Ihnen nicht zusagen, dass wir Ihre Anerkennungsanträge direkt zu Beginn des Wintersemesters 2026/27 bearbeiten können, weil nicht davon auszugehen ist, dass uns die erfordlichen technischen Strukturen vorliegen. 

  • Was ist, wenn ich die PO nicht unbedingt wechseln möchte, aber eines meiner Fächer?

    Wenn das Fach Englisch oder Anglistik/Amerikanistik für Sie neu hinzukommen soll, bewerben Sie sich regulär für das 1. Fachsemester.

    Wenn Sie Englisch, bzw. Anglistik/Amerikanistik behalten und mit Ihrem zweiten Fach wechseln möchten, werden Sie vom Studierendendekretariat automatisch in die neueste PO-Version für Englisch bzw. Anglistik/Amerikanistik umgeschrieben. Ggf. werden Sie in diesem Kontext vom Studierendensekretariat um eine Einstufungsbescheinigung gebeten. Falls Sie eine solche benötigen, schicken Sie bitte Ihre Leistungsübersicht aus QISPOS und eine eindeutige Benennung des neuen Studiengangs und der PO-Version, in die Sie eingeschrieben werden möchten, an anerkes@uni-muenster.de

    Ihre Fragen zu Einschreibeprozessen beantwortet das Studierendensekretariat.