Sie studieren in einem Bachelor-Kombinationsstudiengang? 
(hier: ZFB, BA HRSGe, BA G, BA BK)

Sie wollen zum WiSe 26/27 in die neue PO 26 wechseln? 

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Achtung: Diese Informationen betreffen nur BA-Studierenden, die in eine neue Prüfungsordnung wechseln wollen, die zum WiSe 2026/27 neu startet. Für alle anderen Studierenden sind diese Informationen nicht relevant!

  • 1. Wie ist der Wechsel zu beantragen?

    Der Wechsel muss mit allen Studiengangsbestandteilen erfolgen. Das geben die Prüfungsordnungen vor. Sie können demnach nicht mit nur einem Fach in eine neue PO wechseln. Der Wechsel ist bei dem Prüfungsamt zu beantragen, das für das Erstfach zuständig ist. Der Wechsel ist unwiderruflich und daher mit einem formlosen Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift zu beantragen und muss alle Fächer nennen, in die Sie eingeschrieben sind. 

    Lassen Sie sich vorab unbedingt beraten von Fachstudienberater:innen in den einzelnen Fächern.

    Wenn Sie erfolgreich umgeschrieben wurden, können Ihre Module bzw. Leistungen übernommen werden. Dazu muss ebenfalls ein Antrag eingereicht werden, den Sie gemeinsam mit den zuständigen Fachvertreter:innen ausfüllen müssen. Die Leistungen werden dann jedoch i.d.R. nicht mehr so ausführlich aufgelistet wie zuvor, da bevorzugt ganze Module übernommen werden. Es stehen also nicht mehr alle einzelnen Leistungen und die konkret belegten Veranstaltungen auf Ihrem ToR. 

  • 2. Wann ist der Wechsel zu beantragen?

    Der Wechsel kann ab der vorlesungsfreien Zeit des SoSe 2026 bis einschließlich 30.09.2026 beantragt werden, um zum WiSe 2026/27 zu greifen. Vorher ist ein Wechsel nicht möglich, weil es die neuen Prüfungsordnungen erst ab dem WiSe 2026/27 gibt. Ein Wechsel ist danach erst wieder zum SoSe 2027 möglich. 

  • 3. Ist der Wechsel immer sinnvoll?

    Nein, es kommt auf die individuelle Fachkonstellation und Ihren Studienfortschritt an. Es ist möglich, dass in einem Fach ein Wechsel für Sie gut wäre, in weiteren Fächern aber nicht. Sie müssen dann abwägen, was für Sie mehr Sinn ergibt. Lassen Sie sich unbedingt beraten von Fachstudienberater:innen in den einzelnen Fächern, ob in all Ihren Fächern der Wechsel wirklich sinnvoll ist. Sie müssen nicht wechseln, es ist nur eine Möglichkeit für Sie.

    Beachten Sie außerdem bitte: Wenn Sie erfolgreich umgeschrieben wurden, können Ihre Module bzw. Leistungen übernommen werden. Dazu muss ebenfalls ein Antrag eingereicht werden, den Sie gemeinsam mit den zuständigen Fachvertreter:innen ausfüllen müssen. Die Leistungen werden dann jedoch i.d.R. nicht mehr so ausführlich aufgelistet wie zuvor, da bevorzugt ganze Module übernommen werden. Es stehen also nicht mehr alle einzelnen Leistungen und die konkret belegten Veranstaltungen auf Ihrem ToR. 

  • 4. Muss ich mich neu bewerben, um umgeschrieben zu werden?

    NEIN. Das ist nicht notwendig und nicht vorgesehen. Beantragen Sie bitte ausschließlich den Wechsel bei der für Sie zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt wie unter Punkt 1 bis 3 beschrieben. Eine Ausnahme stellen manche Studiengänge dar, für die es keine neue PO-Version gibt, s. hierzu Punkt 6 - dort nennen wir diese Studiengänge konkret.

  • 5. Ich möchte zum WiSe 26/27 ein Fach wechseln. Was ist dabei zu beachten?

    Sofern Sie keine anrechenbaren Leistungen haben, müssen Sie sich für das 1. Fachsemester für zulassungsfreie Fächer immatrikulieren lassen oder für zulassungsbeschränkte Fächer bewerben. Für die Einschreibung bzw. den Wechsel eines Faches ist das Studierendensekretariat zuständig. 

    Bitte beachten Sie jedoch: Sie sollten in diesem Fall unbedingt zusätzlich auch den Wechsel in die neue PO 26 mit Ihren weiteren Fächern beim Prüfungsamt beantragen, damit Ihre Prüfungsverwaltung vollständig über ein System, nämlich über SAP SLcM laufen kann.

  • 6. Ich studiere Ökonomik, Politikwissenschaft oder Soziologie im Zwei-Fach-Bachelor in einer PO von 2018 und möchte in einer neuen Prüfungsordnung studieren. Was muss ich hinsichtlich des Wechsels berücksichtigen?

    Wenn Sie eines dieser Fächer studieren und in eine neuere Prüfungsordnung wechseln wollen, müssen Sie sich u.U. neu bewerben für Soziologie, Politikwissenschaft, Ökonomik oder Sozialwissenschaften. Bitte informieren Sie sich hierzu auf den Seiten des Studierendensekretariats. Bitte beachten Sie jedoch: Sie sollten in diesem Fall unbedingt zusätzlich auch den Wechsel in die neue PO 26 mit Ihren weiteren Fächern im Prüfungsamt beantragen, damit Ihre Prüfungsverwaltung vollständig über ein System, nämlich über SAP SLcM laufen kann. Bitte lassen Sie sich deshalb vorab von den Fachstudienberater:innen beraten.

  • 7. Ich studiere ein Erweiterungsfach oder möchte zum WiSe 2026/27 das Studium eines Erweiterungsfaches aufnehmen. Muss ich auch in eine neue Prüfungsordnung wechseln?

    Nein, das Erweiterungsfach kann unabhängig von den regulären Fächern und Studiengangsbestandteilen studiert und abgeschlossen werden. Sie müssen darum mit keinem Fach wechseln, wenn Sie das Studium des Erweiterungsfaches in einer neuen PO aufnehmen möchten. Sie können auch mit dem Erweiterungsfach in einer alten Prüfungsordnung verbleiben und mit den regulären Studiengangsbestandteilen in die neueren POs wechseln. In beiden Fällen würde das Erweiterungsfach dann in SAP SLcM verwaltet, Ihr reguläres Studium würde jedoch weiterhin über POS administriert.