Sie studieren in einem Bachelor-Kombinationsstudiengang?
(hier: ZFB, BA HRSGe, BA G, BA BK)
Sie wollen zum WiSe 26/27 in die neue PO 26 wechseln?
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Achtung: Diese Informationen betreffen nur BA-Studierenden, die in eine neue Prüfungsordnung wechseln wollen, die zum WiSe 2026/27 neu startet. Für alle anderen Studierenden sind diese Informationen nicht relevant!
1. Wie ist der Wechsel zu beantragen?
Der Wechsel muss mit allen Studiengangsbestandteilen erfolgen. Das geben die Prüfungsordnungen vor. Sie können demnach nicht mit nur einem Fach in eine neue PO wechseln. Der Wechsel ist bei dem Prüfungsamt zu beantragen, das für das Erstfach zuständig ist. Der Wechsel ist unwiderruflich und daher mit einem formlosen Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift zu beantragen und muss alle Fächer nennen, in die Sie eingeschrieben sind.
Lassen Sie sich vorab unbedingt beraten von Fachstudienberater:innen in den einzelnen Fächern.
Wenn Sie erfolgreich umgeschrieben wurden, können Ihre Module bzw. Leistungen übernommen werden. Dazu muss ebenfalls ein Antrag eingereicht werden, den Sie gemeinsam mit den zuständigen Fachvertreter:innen ausfüllen müssen. Die Leistungen werden dann jedoch i.d.R. nicht mehr so ausführlich aufgelistet wie zuvor, da bevorzugt ganze Module übernommen werden. Es stehen also nicht mehr alle einzelnen Leistungen und die konkret belegten Veranstaltungen auf Ihrem ToR.
2. Wann ist der Wechsel zu beantragen?
Der Wechsel kann ab der vorlesungsfreien Zeit des SoSe 2026 bis einschließlich 30.09.2026 beantragt werden, um zum WiSe 2026/27 zu greifen. Vorher ist ein Wechsel nicht möglich, weil es die neuen Prüfungsordnungen erst ab dem WiSe 2026/27 gibt. Ein Wechsel ist danach erst wieder zum SoSe 2027 möglich.
3. Ist der Wechsel immer sinnvoll?
Nein, es kommt auf die individuelle Fachkonstellation und Ihren Studienfortschritt an. Es ist möglich, dass in einem Fach ein Wechsel für Sie gut wäre, in weiteren Fächern aber nicht. Sie müssen dann abwägen, was für Sie mehr Sinn ergibt. Lassen Sie sich unbedingt beraten von Fachstudienberater:innen in den einzelnen Fächern, ob in all Ihren Fächern der Wechsel wirklich sinnvoll ist. Sie müssen nicht wechseln, es ist nur eine Möglichkeit für Sie.
Beachten Sie außerdem bitte: Wenn Sie in die höhere PO-Version umgeschrieben wurden, bleibt Ihre bisherige Fachsemesterzahl erhalten. Ihre abgeschlossenen Module bzw. Leistungen können übernommen werden. Dazu muss ebenfalls ein Antrag eingereicht werden, den Sie gemeinsam mit den zuständigen Fachvertreter:innen ausfüllen müssen. Die Leistungen werden dann jedoch i.d.R. nicht mehr so ausführlich aufgelistet wie zuvor, da bevorzugt ganze Module übernommen werden. Es stehen also nicht mehr alle einzelnen Leistungen und die konkret belegten Veranstaltungen auf Ihrem ToR.
4. Muss ich mich neu bewerben, um umgeschrieben zu werden?
NEIN. Das ist nicht notwendig und nicht vorgesehen. Beantragen Sie bitte ausschließlich den Wechsel bei der für Sie zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt wie unter Punkt 1 bis 3 beschrieben. Eine Ausnahme stellen manche Studiengänge dar, für die es keine neue PO-Version gibt, s. hierzu Punkt 6 - dort nennen wir diese Studiengänge konkret.
5. Ich möchte zum WiSe 26/27 ein Fach wechseln. Was ist dabei zu beachten?
Sofern Sie keine anrechenbaren Leistungen haben, müssen Sie sich für das 1. Fachsemester für zulassungsfreie Fächer immatrikulieren lassen oder für zulassungsbeschränkte Fächer bewerben. Für die Einschreibung bzw. den Wechsel eines Faches ist das Studierendensekretariat zuständig. Mit den anderen Fächern/Studiengangsbestandteilen werden Sie dann automatisch in die neueste PO-Version umgeschrieben.
6. Ich studiere Ökonomik, Politikwissenschaft oder Soziologie im Zwei-Fach-Bachelor in einer PO von 2018 und möchte in einer neuen Prüfungsordnung studieren. Was muss ich hinsichtlich des Wechsels berücksichtigen?
Wenn Sie eines dieser Fächer studieren und in eine neuere Prüfungsordnung wechseln wollen, hängt die Wahl der PO davon ab, ob Sie mit oder ohne Lehramtsziel studieren:
- Sofern Sie mit Lehramtsziel studieren, können Sie in der aktuellsten PO des zum Lehramt führenden Faches (in Politikwissenschaft und Sozologie ist dies die PO 18, in Ökonomik die aktuellste Änderungsordnung PO 23) bleiben, können aber trotzdem mit der Studiengangsverwaltung zu SAP SLcM wechseln.
- Sofern Sie ohne Lehramtsziel studieren, also die fachwissenschaftliche Variante der Fächer Ökonomik, Politikwissenschaft oder Soziologie, müssen Sie in die jeweilige PO von 2025 wechseln.
Bitte lassen Sie sich deshalb vorab von den Fachstudienberater:innen beraten.
(Zu einem früheren Zeitpunkt stand hier, dass u.U. eine Bewerbung für das Fach Sozialwissenschaften erforderlich ist, das ist zwar möglich, aber inzwischen wurden weitere Möglichkeiten eruiert, s. oben.)
7. Ich studiere ein Erweiterungsfach oder möchte zum WiSe 2026/27 das Studium eines Erweiterungsfaches aufnehmen. Muss ich auch in eine neue Prüfungsordnung wechseln?
Nein, das Erweiterungsfach kann unabhängig von den regulären Fächern und Studiengangsbestandteilen studiert und abgeschlossen werden. Sie müssen darum mit keinem Fach wechseln, wenn Sie das Studium des Erweiterungsfaches in einer neuen PO aufnehmen möchten. Sie können auch mit dem Erweiterungsfach in einer alten Prüfungsordnung verbleiben und mit den regulären Studiengangsbestandteilen in die neueren POs wechseln. In beiden Fällen würde das Erweiterungsfach dann in SAP SLcM verwaltet, Ihr reguläres Studium würde jedoch weiterhin über POS administriert.
8. Wann benötige ich eine Einstufungsbescheinigung?
Für den Wechsel in die neue PO-Version 26 benötigen Sie keine Einstufungsbescheinigung! Die Fachsemesterzahl wird bei einem Wechsel in die neue PO-Version einfach übernommen, d.h. wenn Sie im 5. Fachsemester in eine neue PO-Version wechseln, bleiben Sie im 5. Fachsemester.
9. Kann ich auch wieder zurückwechseln in die alte PO-Version?
Nein, der Antrag ist unwiderruflich, d.h. sobald Sie umgeschrieben wurden in eine höhere PO-Version, können Sie nicht wieder in die alte PO-Version zurückwechseln.
10. Muss ich zwingend zum WiSe 26/27 wechseln oder geht das auch noch später?
Sie können sich auch zu einem späteren Zeitpunkt noch für den Wechsel entscheiden und den Antrag beim Prüfungsamt stellen. Der Wechsel wird dann allerdings immer erst zum jeweils nächsten Semester wirksam.
11. Gibt es in allen Fächern schon ein Lehrveranstaltungsangebot auch für höhere Fachsemester in der neuen PO-Version?
Ein Rechtsanspruch auf ein bereits vollständig verfügbares Curriculum in der neuesten PO-Version besteht nicht, wenn Sie freiwillig in eine neue PO-Version wechseln. Rechtlich muss Ihnen nur garantiert werden, dass Sie das Studium in der PO-Version abschließen können, in der Sie es begonnen haben.
Ob es bereits ein Lehrangebot für höhere Fachsemester gibt, hängt in der Regel vom Fach und dessen Ressourcen ab. In einigen Fächern kann dies der Fall sein, dass es bereits ein Lehrangebot auch für höhere Fachsemester gibt. Grundsätzlich gibt es aber keine Garantie, dass schon Lehrveranstaltungen auch für höhere Fachsemester angeboten werden. Klären Sie dies bitte mit der Fachstudienberatung ab, sofern Sie dazu noch keine Auskunft angefragt haben.
12. Kann ich im selben Semester die PO-Version im Bachelor wechseln, mein BA-Studium abschließen und mich dann noch für den MEd einschreiben?
Es wird davon abgeraten, den Wechsel der Prüfungsordnung und den Wechsel in den Master of Education im selben Semester zu planen. Aufgrund des organisatorischen und administrativen Aufwands beider Schritte ist es sinnvoll, diese auf unterschiedliche Semester zu verteilen.
Grundsätzlich kann ein gleichzeitiger Wechsel der Prüfungsordnung und eine Umschreibung in den Master in dieser Konstellation zwar möglich sein; aufgrund der kurzen Zeitspanne kann dies jedoch nicht garantiert werden.