Sie studieren in einem Bachelor-Kombinationsstudiengang?
(hier: ZFB, BA HRSGe, BA G, BA BK)
Sie wollen zum WiSe 26/27 in die neue PO 26 wechseln?
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Achtung: Diese Informationen betreffen nur BA-Studierenden, die in eine neue Prüfungsordnung wechseln wollen, die zum WiSe 2026/27 neu startet. Für alle anderen Studierenden sind diese Informationen nicht relevant!
1. Wie ist der Wechsel zu beantragen?
Der Wechsel muss mit allen Studiengangsbestandteilen erfolgen. Das geben die Prüfungsordnungen vor. Sie können demnach nicht mit nur einem Fach in eine neue PO wechseln. Der Wechsel ist bei dem Prüfungsamt zu beantragen, das für das Erstfach zuständig ist. Der Wechsel ist unwiderruflich und daher mit einem formlosen Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift zu beantragen und muss alle Fächer nennen, in die Sie eingeschrieben sind.
Wenn Sie erfolgreich umgeschrieben wurden, können Ihre Leistungen übertragen werden. Dazu muss ebenfalls ein Antrag eingereicht werden, den Sie gemeinsam mit den zuständigen Fachvertreter:innen ausfüllen müssen.
2. Wann ist der Wechsel zu beantragen?
Der Wechsel kann ab der vorlesungsfreien Zeit des SoSe 2026 bis einschließlich 30.09.2026 beantragt werden, um zum WiSe 2026/27 zu greifen. Vorher ist ein Wechsel nicht möglich, weil es die neuen Prüfungsordnungen erst ab dem WiSe 2026/27 gibt. Ein Wechsel ist danach erst wieder zum SoSe 2027 möglich.
3. Ich möchte zum WiSe 26/27 ein Fach wechseln. Was ist dabei zu beachten?
Für die Einschreibung bzw. den Wechsel eines Faches ist das Studierendensekretariat zuständig.
Bitte beachten Sie jedoch: Sie sollten in diesem Fall unbedingt zusätzlich auch den Wechsel in die neue PO 26 mit Ihren weiteren Fächern beantragen, damit Ihre Prüfungsverwaltung vollständig über ein System, nämlich über SAP SLcM laufen kann.
4. Muss ich mich neu bewerben, um umgeschrieben zu werden?
NEIN. Das ist nicht notwendig und nicht vorgesehen. Beantragen Sie bitte ausschließlich den Wechsel bei der für Sie zuständigen Sachbearbeitung im Prüfungsamt wie unter Punkt 1 bis 3 beschrieben.