Wechsel der Prüfungsordnungsversion
Wenn Sie in einem Ihrer Unterrichtsfächer in eine neue Prüfungsordnung wechseln möchten, müssen Sie auch in den Bildungswissenschaften in die aktuellste Prüfungsordnungsversion (PO-Version 25) eingeschrieben und in die Prüfungsverwaltungssoftware SAP CMS SLcM übertragen werden.
Sollten Sie einen Wechsel der PO-Version in Betracht ziehen, machen Sie sich bitte mit den Informationen auf dieser Seite und den Prüfungsordnungen zum bildungswissenschaftlichen Studium vertraut, bevor Sie sich an die Fachstudienberatung wenden!
Die Prüfungsordnung 25 stellt die aktuellste Version im Bachelor dar. Es wird keine neue PO-Version zum bildungswissenschaftlichen Studium im Wintersemester 2026/27 geben. Wenn Sie Ihr Studium im Wintersemester 2025/26 aufgenommen haben, studieren Sie bereits die aktuellste PO-Version und bleiben in dieser eingeschrieben.
Sollten Sie in eine ältere PO-Version eingeschrieben sein (PO 18 oder älter), sind folgende zentrale Änderungen in der PO-Version 25 zu beachten:
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Im Modul EBS ist der digitale Selbstlernkurs zum wissenschaftlichen Arbeiten zu absolvieren
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Im Modul BFP wird die Modulabschlussprüfung benotet
Wenn Sie einen Wechsel der Prüfungsordnungsversionen beantragen und bereits bestandene Leistungen in den Bildungswissenschaften anerkennen lassen möchten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Wechsel der Prüfungsordnung beim Prüfungsamt beantragen
Der Wechsel ist bei dem Prüfungsamt zu beantragen, das für das Erstfach zuständig ist. Der Wechsel ist unwiderruflich und daher mit einem formlosen Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift zu beantragen und muss alle Fächer nennen, in die Sie eingeschrieben sind.
Der Wechsel kann ab der vorlesungsfreien Zeit des SoSe 2026 bis einschließlich 30.09.2026 beantragt werden, um zum WiSe 2026/27 zu greifen. Vorher ist ein Wechsel nicht möglich, weil es die neuen Prüfungsordnungen erst ab dem WiSe 2026/27 gibt. Ein Wechsel ist danach erst wieder zum SoSe 2027 möglich.
Beachten Sie bitte unbedingt die Ausführungen diesbezüglich auf der Homepage des Prüfungsamtes I.
Anerkennung bereits erbrachter Leistungen in den Bildungswissenschaften
Nachdem der Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung vom Prüfungsamt stattgegeben wurden, können Sie die Anerkennung bereits bestandener Leistungen in den Bildungswissenschaften bei Ben Kruse aus dem Beratungsbüro Bildungswissenschaften beantragen. Die anerkannten Leistungen werden dann jedoch nicht mehr so ausführlich aufgelistet wie zuvor, da bevorzugt ganze Module übernommen werden. Es stehen also nicht mehr alle einzelnen Leistungen und die konkret belegten Veranstaltungen auf Ihrem ToR. Ein Nachteil entsteht Ihnen dadurch nicht.
Sollten Sie bereits alle Leistungen in Ihrem bildungswissenschaftlichen Studium erbracht haben, werden diese lückenlos anerkannt und es kommen keine weiteren Leistungen auf Sie zu. Sollten Sie Leistung nach der PO-Version 18 (oder älter) abgeschlossen haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Sofern Sie das Modul EBS vollständig abgeschlossen haben, erfolgt eine vollständige Anerkennung des Moduls (inklusive des digitalen Selbstlernkurses zum wissenschaftlichen Arbeiten). Wir empfehlen in diesem Fall, den Selbstlernkurs freiwillig nachzuholen.
- Sofern Sie das Modul BFP vollständig abgeschlossen haben, erfolgt die Anerkennung des Moduls unbenotet. Eine nachträgliche Benotung Ihrer praxisreflexion kann nicht vorgenommen werden.
Für die Beantragung der anzuerkennenden Leistungen senden Sie eine E-Mail an beratung.bilwiss@uni-muenster.de und fügen folgende Dokumente an:
- Semesterbescheinigung
- Leistungsübersicht aus QISPOS als PDF-Datei
Die Anerkennung der Leistung kann frühestens im Oktober 2026 erfolgen!
FAQ zum PO-Wechsel
Ich warte noch auf die Verbuchung einer Leistung. Wird diese noch in QISPOS verbucht?
Ja, Leistungen, die Sie in QISPOS angemeldet haben, werden noch im alten System verbucht. Warten Sie in diesem Falle bitte mit dem Anerkennungsantrag bis alle Leistungen verbucht wurden.
Gibt es eine Frist, bis wann die Leistungen anerkannt werden müssen?
Nein, für die Anerkennung gibt es keine Frist. Lediglich der Wechsel der PO-Version muss bis zum 30.09.2026 beim Prüfungsamt eingegangen sein.
Werden auch nicht bestandene Leistungen anerkannt?
Ja, alle bestandenen und nicht bestandenen Leistungen werden anerkannt. Sollten Sie eine Prüfungsleistung im Erstversuch nicht bestanden haben, wird diese Leistung übertragen und Sie treten anschließend den zweiten Prüfungsversuch an.
