Regelungen und Hinweise zum außercurricularen Studium

Wenn Sie einen Studiengangswechsel anstreben oder Studienleistungen aus dem Master of Education vorziehen möchten, können Sie in den Bildungswissenschaften an einem außercurricularen Studium teilnehmen.

Dies ist nur möglich, wenn die entsprechenden Lehrenden einverstanden sind (sie tun dies freiwillig). Bachelorstudierende dürfen zudem ausschließlich Studienleistungen (keine Prüfungsleistungen) aus einem Masterstudium vorziehen. Diese Hinweise finden Sie in den allgemeinen Regelungen. Manche Veranstaltungen sind darüber hinaus generell vom außercurricularen Studium ausgeschlossen, beachten Sie aus diesem Grund bitte die bildungswissenschaftlichen Regelungen.

Eine Anmeldung zur außercurricularen Teilnahme an bildungswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen ist bis zum dritten Veranstaltungstermin schriftlich vorzunehmen. Die Anmeldemodalitäten variieren je Anteilsdisziplin und Veranstaltungstyp. Beachten Sie die Hinweise in den jeweiligen Drop-Down-Menüs.

Für die Anerkennung einer außercurricularen Leistung benötigen Sie eine Leistungsbescheinigung, die von den Lehrenden ausgestellt wird:

In manchen Veranstaltungen werden institutseigene Formulare genutzt - informieren Sie sich daher bitte rechtzeitig, welche Formulare Sie benötigen. In einigen Anteilsdisziplinen bzw. Veranstaltungen werden die erforderlichen Unterlagen vollständig oder teilweise direkt an die Geschäftsstelle Bildungswissenschaften übermittelt. Beachten Sie daher bitte die Informationen in den Lehrveranstaltungen sowie in den Drop-Down-Menüs unten zu den jeweiligen Anteilsdisziplinen und reichen anschließend Ihre Unterlagen nach den unten definierten Vorgaben ein.

  • Erziehungswissenschaft

    Wenn Sie an einer Vorlesung außercurricular teilnehmen möchten, melden Sie diese bitte bis zum 11.10.2026 in HISLSF an. Bitte erkundigen Sie sich in der ersten Sitzung der Vorlesung zu den Möglichkeiten und Anmeldemodalitäten (bspw. über Learnweb) einer außercurricularen Teilnahme (schreiben Sie die Lehrenden vorab nicht an). 

    Sofern Sie an einem Seminar außercurricular teilnehmen möchten - bitte bedenken Sie, dass ULI-Seminare nicht außercurricular studiert werden können - melden Sie diese keinesfalls in HISLSF an (dies ist unzulässig, eine Teilnahme ist dann nicht mehr möglich). Es stehen nur Seminare mit freien Kapazitäten zur Verfügung. Die Liste der Seminare mit freien Kapazitäten können Sie ab dem 16.10.2026 (16 Uhr) hier einsehen. Bitte prüfen Sie vorher unbedingt die Personenseite der jeweiligen Lehrenden. Viele Lehrende hinterlegen dort den Umgang hinsichtlich der freien Veranstaltungsplätze. Sofern dort keine Informationen hinterlegt sind, kontaktieren Sie die Lehrenden bitte per Mail.

    Für die schriftliche Anmeldung zur außercurricularen Teilnahme an einem Seminar nutzen Sie die individuelle Kooperationsvereinbarung.

    In einigen Veranstaltungen der Erziehungswissenschaft werden die erforderlichen Unterlagen vollständig (oder teilweise) direkt an die Geschäftsstelle Bildungswissenschaften übermittelt. Achten Sie daher unbedingt auf die Hinweise zum Erhalt der Leistungsbescheinigungen in den Veranstaltungen.

  • Psychologie

    Wenn Sie eine psychologische Vorlesung außercurricular vorziehen wollen (LESD, LES oder LES-FA), so können Sie das unter Berücksichtigung der allgemeinen Voraussetzungen für das AC-Studium und innerhalb der modulspezifischen Voraussetzungen in der Regel tun. Informationen zu den Anmeldemodalitäten (bspw. über Learnweb) erhalten Sie in die erste Sitzung der Vorlesung.

    Modulspezifische Voraussetzungen bei Vorlesungen:

    • in LESD können Sie im Zuge eines Studiengangwechsels vom AC-Studium Gebrauch machen. Hier ist keine modulspezifische Voraussetzung zu erfüllen und es darf auch die zugehörige Modulteilprüfung 1 erbracht werden.
    • in LES werden vor allem Studierende von dem Angebot Gebrauch machen, die vom 2-Fach-BA in den Master of Education Gym/Ges oder BK wechseln wollen, aber erst in einem späteren Semester umgeschrieben werden können. Der Besuch der Vorlesung ist voraussetzungsfrei und es darf die begleitende Studienleistung erbracht werden.
    • in LES-FA können grundsätzlich nur G- und HRSGe-Studierende von dem Angebot Gebrauch machen. Diese Studierenden müssen im Bachelor bereits das Modul LESD erfolgreich abgeschlossen haben. Für Studierende des 2-Fach-BA ist ein außercurricularer Besuch des Moduls LES-FA nicht möglich, da ihnen die modulspezifische Voraussetzung (der erfolgreiche Abschluss des Grundlagenmoduls) fehlt.
    Wenn Sie ein psychologisches Seminar außercurricular vorziehen wollen, so kommen Sie in die erste Sitzung Ihres Wunschseminars und schreiben sich auf die Nachrückliste mit dem ausdrücklichen Vermerk, außercurricular studieren zu wollen. Voraussetzung ist, dass Sie grundsätzlich die allgemeinen und modulspezifischen Bedingungen erfüllen. Für die schriftliche Anmeldung zur außercurricularen Teilnahme an einem Seminar nutzen Sie die  individuelle Kooperationsvereinbarung. 

    Modulspezifische Voraussetzungen bei Seminaren:
    • in LESD: die LESD-Vorlesung einschließlich der Modulteilprüfung 1 muss erfolgreich abgeschlossen sein.
    • in LES: kein außercurricularer Besuch möglich!
    • in LES-FA: außercurricularer Besuch ist nur für G- und HRSGe-Studierende möglich, die im BA bereits das Modul LESD erfolgreich abgeschlossen haben.
    Bitte beachten Sie: Während die außercurriculare Teilnahme an den psychologischen Vorlesung von uns grundsätzlich gefördert wird und auch kapazitativ möglich ist, stoßen wir in den Seminaren mitunter an Kapazitätsgrenzen. Sie sind als AC-Studierende grundsätzlich den regulären Studierenden gegenüber nachrangig. Insofern ist eine Teilnahme immer nur möglich, wenn die Kapazitäten ausreichen. Die Lehrenden informieren Sie nach dem Nachrückverfahren (Anfang der 2. Semesterwoche) darüber, ob eine außercurriculare Teilnahme möglich ist.

  • Soziologie

    Melden Sie die Teilnahme zu den außercurricularen Studien ausschließlich beim Servicebüro des Instituts für Soziologie (und keinesfalls im HISLSF!) an; die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Sie können nur die institutseigenen Formulare nutzen, welche ausschließlich über das Servicebüro des IfS zu erhalten sind.

    Die Kooperationsvereinbarungen und Leistungsbescheinigungen werden ab dem Wintersemester 2023/24 vom Servicebüro des Instituts für Soziologie direkt an die Geschäftsstelle Bildungswissenschaften übermittelt.

  • Philosophie

    Wenden Sie sich per E-Mail an die entsprechende Lehrperson; im Falle von Seminaren bitte an die Lehrenden der Seminare mit freien Kapazitäten. Die Kapazitäten können Sie in den Belegungsinformationen der jeweiligen Seminare einsehen. Die institutseigenen Formulare finden Sie hier. 

  • IBL

    Die Regelungen zur außercurricularen Teilnahme entsprechen denjenigen der Erziehungswissenschaft (s.o.).

Wie reiche ich meine Unterlagen für die Anerkennung ein?

Grundsätzlich gilt, dass die Anerkennung erst erfolgen kann, nachdem Sie in den angestrebten Studiengang immatrikuliert sind. Wenn Sie also während Ihres Bachelorstudiums Leistungen aus dem Master außercurricular studiert haben, kann die Anerkennung erst nach der Umschreibung in den Master erfolgen. Beachten Sie dabei, dass wir Ihnen ausschließlich Leistungen des bildungswissenschaftlichen Curriculums anerkennen können. Für die Anerkennung von Leistungen aus anderen Studienanteilen, wie Ihrer fachlichen Vertiefung oder dem DaZ-Modul, sind die entsprechenden Fachvertreter*innen verantwortlich.

Wenn Sie sich außercurricular vorgezogene Leistungen der Bildungswissenschaften anerkennen lassen möchten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  • verfassen Sie eine Nachricht an lisa.foppen@uni-muenster.de von Ihrer Mailadresse der Universität Münster, in der Sie Ihr Anliegen formulieren
  • fügen Sie der Nachricht alle Leistungsbescheinigungen als eine zusammengefügte PDF-Datei hinzu (beachten Sie bitte das institutseigene Verfahren in der Psychologie ab dem Sommersemester 2022, siehe oben)
  • fügen Sie der Nachricht Ihre aktuelle Studienbescheinigung als einzelne Datei hinzu

Wir prüfen dann die Anerkennungsfähigkeit Ihrer Leistungen. Da es sich bei einem außercurricularen Studium um ein Studium außerhalb der Prüfungsregularien handelt, haben Sie kein Recht auf eine Anerkennung. Die Anerkennungsfähigkeit hängt von der Prüfungsordnung ab, die zum Zeitpunkt Ihrer Einschreibung in den entsprechenden Studiengang gültig ist.

Im Falle einer Anerkennungsfähigkeit schicken wir den Anerkennungsantrag in der Regel innerhalb von zwei Wochen an das Prüfungsamt. Sie als Antragssteller*in erhalten die entsprechende E-Mail in Kopie. Sie müssen nichts weiter unternehmen, sondern einfach auf die Verbuchung der Leistungen in QISPOS bzw. SLcM warten.